Veröffentlicht 11. März 20169 j Hi, kann mir jemand erfahrungsgemäß sagen, inwiefern der Studentenstatus überprüft wird bei der Bewerbung? Sagen wir mal man ist in Wirtschaftsinformatik eingeschrieben und bewirbt sich für eine Stelle, welche jemanden aus dieser Studienrichtung suchen. Reicht es aus ein Student der Wirschaftsinformatik zu sein oder muss man schon Prüfungen erfolgreich absolviert haben und diese auch nachweisen? Ich weiß, manche Stellen schreiben einen bestimmtes Fachsemester aus, aber was ist mit denen ohne spezifische Angaben? Kennt sich da jemand aus? Danke im voraus.
12. März 20169 j Hallo Taubozz, wenn so etwas vorausgesetzt wird (insbesondere da hier eine bestimmte Studienrichtung gefordert wird), will der Arbeitgeber sich vergewissern ob er Dir die Arbeiten zutrauen kann (darf). Das ist natürlich auch im Schadensfall ein wichtige Frage der Haftpflichtversicherung. Dementsprechend kommt es ganz auf den Auftrag an. Du kannst ja einen Scan der Immatrikulationsbescheinigung der Bewerbung anfügen und im Vorstellungsgespräch dann Deine Leistungsnachweise im Original "zur Hand" haben. Grüße Micha
12. März 20169 j Autor Gilt das mit den Leistungsnachweisen auch für Praktika oder Tätigkeiten als Werkstudent? Was ist, wenn man beispielsweise noch keine Prüfungen absolviert hat bzw. keinen Leistungsnachweis hat, sondern nur die Immatrikulationsbescheinigung? Ist es dann egal, wenn im Stellenausschreiben nur das Studium erfordert wird?
12. März 20169 j Hallo Taubozz, falls es sich nur um die Sozialversicherung dreht, reicht natürlich die Immatrikulationsbescheinigung, dann darf es auch Heraldik oder Theologie sein. Ruf doch einfach einmal an und frag nach oder versuch das aus der Stellenbeschreibung "herauszulesen". Der AG will natürlich auch nicht wie so ein Schotte dastehen. Grüße Micha
14. März 20169 j Am 12.3.2016 um 09:38 schrieb Taubozz: Gilt das mit den Leistungsnachweisen auch für Praktika oder Tätigkeiten als Werkstudent? Was ist, wenn man beispielsweise noch keine Prüfungen absolviert hat bzw. keinen Leistungsnachweis hat, sondern nur die Immatrikulationsbescheinigung? Ist es dann egal, wenn im Stellenausschreiben nur das Studium erfordert wird? Schick halt, was du hast. Solange du keine Angaben fälschst, bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Und wenn du im 1. Fachsemester bist und noch keine Prüfungen gemacht hast, dann kannst du ja nur deine Immartrikulationsbescheinigung mitschicken. Wenn das dem AG zu wenig ist, dann wird's halt leider nix mit dem Job.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.