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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

ein Kollege von mir aus der Netzwerkabteilung möchte gerne den Job wechseln. In seinem AV steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten drin.

Ist das überhaupt zulässig? Gesetzlich wären es 4 Wochen da er erst 3 Jahre hier im Unternehmen ist. Bei mir steht zb. gesetzliche Kündigungsfrist drin. 

Kennt jemand sich aus ob er die 3 Monate einhalten muss ??

VG
Ice

Natürlich ist es erlaubt, eine längere Kündigungsfrist als die gesetzlich vorgeschriebene zu vereinbaren.

Da hat der Chief recht. Man darf dem Gesetz über besser gestellt sein. 3 Monate sind für dich in der sicht natürlich gut, weil Du dann auch länger Zeit hast eine neue Arbeit zu suchen, wenn Du gekündigt werden solltest.

Wenn man eine Zusage hat, gäbe es noch den Aufhebungsvetrag, der aber gleichzustellen ist mit einer fristlosen Kündigung deinerseits, sprich es entfallen Ansprüche beim Amt.

Meoment hier werden Sachen durcheinander geworfen. Es ist die Kündigungsfrist wenn der Arbeitnehmer kündigt von der Kündigungsfrist wenn der Arbeitgeber kündigt zu unterscheiden. Die können identisch sein, müssen es aber nicht.

Es kommt also drauf an was genau im Vertrag steht. Grundsätzlich bleibt es aber dabei was der Chief gesagt hat, längere Fristen als die gestzlichen können vereinbart werden. Es darf nur nicht die Frist für den AN länger sein als die für den AG.

Erstmal würde ich davon ausgehen, dass die Frist eingehalten werden muss.

Wie aber schon erwähnt, gibt es die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages.

 

Ich hatte den Fall, dass ich 6 Monate Kündigungsfrist hatte. Habe dann aber offen mit meinem Vorgesetzten gesprochen und wir haben uns darauf geeinigt, dass der AG mich früher gehen lässt. Da es in meinem Fall keinen Sinn gemacht hätte noch ein Projekt anzufangen (Da es länger als 6 Monate lief), um dann einen anderen Kollegen darauf anzusetzen. Da ich schon eine neue Stelle hatte, und der neue AG flexibel war, was den Starttermin angeht, konnte ich nach einem Monat gehen.

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