Veröffentlicht 10. Mai 20178 j Was wäre eigentlich wenn man z.B. Handlungsschritt 3 komplett leer lässt, jedoch ausersehen auf dem Blatt vorne bei durchgestrichener Handlungsschritt 2 hinschreibt?
10. Mai 20178 j vor 2 Minuten schrieb Talja: Was wäre eigentlich wenn man z.B. Handlungsschritt 3 komplett leer lässt, jedoch ausersehen auf dem Blatt vorne bei durchgestrichener Handlungsschritt 2 hinschreibt? Die Prüfer sind weder doof, noch unmenschlich. Wenn du Schritt 3 komplett leer gelassen hast, aber einen anderen Schritt vorne hingeschrieben hast, werden sie im Normalfall dennoch den Schritt streichen, der komplett leer ist.
10. Mai 20178 j Autor vor 11 Minuten schrieb neinal: Die Prüfer sind weder doof, noch unmenschlich. Wenn du Schritt 3 komplett leer gelassen hast, aber einen anderen Schritt vorne hingeschrieben hast, werden sie im Normalfall dennoch den Schritt streichen, der komplett leer ist. Danke, komischerweise ist es das einzige was mir Sorgen macht, kann mich nicht daran erinnern, welche Nummer ich vorne hingeschrieben habe, jedoch weiß ich, dass ich den Handlungsschritt den ich nicht bearbeitet habe, komplett leer gelassen habe. Die Prüfung fand ich anspruchsvoll, aber machbar, man kann zugeben, dass viele Punkte geschenkt waren. Das mit dem Netzplan ist mir fast auch passiert, jedoch ist mir beim zweiten durchlesen aufgefallen, dass man da was ergänzen muss. Hatte eine schwerere Prüfung erwartet. Bedenkt auch, dass es gut ist wenn ihr überall was hingeschrieben habt, auch wenn es nicht ganz richtig ist, kann es Teilpunkte geben. Bearbeitet 10. Mai 20178 j von Talja Rechtschreibung
10. Mai 20178 j vor 10 Minuten schrieb neinal: Die Prüfer sind weder doof, noch unmenschlich. Wenn du Schritt 3 komplett leer gelassen hast, aber einen anderen Schritt vorne hingeschrieben hast, werden sie im Normalfall dennoch den Schritt streichen, der komplett leer ist. Vorsicht. Offiziell dürfen wir das nicht. Es könnte sein, das der Prüfungsteilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das so beabsichtigt. Was der Prüfer daraus macht, ist seine Entscheidung
10. Mai 20178 j @Talja Ich habe deine Frage mal in einen eigenständigen Thread verlagert. Hat mit der Frage von @CommanderTL ja nichts zu tun.
10. Mai 20178 j 2 hours ago, Akku said: Vorsicht. Offiziell dürfen wir das nicht. Es könnte sein, das der Prüfungsteilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das so beabsichtigt. Was der Prüfer daraus macht, ist seine Entscheidung Doch, klar dürft ihr das. Ich zitiere aus den "Allgemeinen Korrekturhinweisen", die zu jeder Prüfung an die Prüfer herausgegeben werden: Quote In den Fällen, in denen vom Prüfungsteilnehmer - keiner der fünf Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde, - der 5. Handlungsschritt bearbeitet wurde, - einer der Handlungsschritte 1 bis 4 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde, ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschließen. Ein weiterer Punktabzug für den bearbeiteten 5. Handlungsschritt soll in diesen Fällen allein wegen des Verstoßes gegen die Formvorschrift nicht erfolgen! Ich lese da ganz klar raus, dass dem Prüfling allein durch Verstoß gegen die Formvorschrift kein Nachteil entstehen sollte, vor allem wenn deutlich erkennbar ist, was gemeint war, da ein Handlungsschritt nicht bearbeitet ist. Bearbeitet 10. Mai 20178 j von pld Formatierung
10. Mai 20178 j Ich hab vorne eingetragen, welchen ich nicht bearbeitet habe, ihn auch komplett leer gelassen und in der Aufgabenübersicht (jeweils auf der ersten Seite) den Schritt gestrichen. Nur die Aufgabe an sich hab ich nicht gestrichen, was man wohl hätte machen müssen? Aber wenn einem ein Prüfer daraus einen Strick dreht, dann wäre das schon sehr fies Denke auch, die Prüfer sind sicherlich nicht bemüht möglichst viele Azubis durchfallen zu lassen sondern eher im Gegenteil
11. Mai 20178 j Ich hab ihn nicht gestrichen, aber vorne den Handlungsschritt eingetragen. Sollte doch ausreichen oder? Zumal der Handlungsschritt auch komplett unbearbeitet ist.
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