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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich werde dieses Jahr meine Ausbildung beenden, im Juni/Juli ist meine mündliche Prüfung. Nach § 21 Absatz 2 BBiG endet mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis.

Heute wurde mir von meinem Betrieb mitgeteilt, dass "nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung [...] auf Grundlage von § 3 Nr. 3 TV Besch eine befristete Übernahme vorgesehen [ist]" (IG Metall NRW).

Ich möchte allerdings nach der Ausbildung studieren (Mein Betrieb weiß das noch nicht). 

Meine Frage: Muss ich bei meiner Firma eine schriftliche Kündigung einreichen?

Nach meinen Informationen nicht. Der Ausbildungsvertrag ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das mit bestehen der Abschlussprüfung endet. Es sollte reichen dem Betrieb mitzuteilen das du anschließend keine Weiterbeschäftigung wünscht, aber nicht mal das musst du. 

Im Tarifvertrag ist angegeben, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist Dir nach der Abschlussprüfung einen befristeten Arbeitsvertrag für 12 Monate zu geben. Du wirst das aber nicht machen müssen, ist nur ein Standardprozedere, weil der TV das so vorsieht.

  • 2 Wochen später...

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