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Gehaltsdiskussion ÖD


400584

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich klinke mich hier einmal ein und hoffe, das ich hier ein paar Antworten bekommen kann.

Zu meiner Stelle: Anwendungsbetreuer

Ich arbeite als Anwendungsbetreuer und stehe allen Mitarbeitern ( jeglicher Fachrichtungen ) zur Verfügung. Hierzu gehört die Schulung sämtlicher Mitarbeiter in allen Anwendungen und der dazugehörige Support ( 1 & 2 Level ).

Planen und durchführen von Mitarbeiterschulungen

Schnittstellenbetreuung der Einzelnen Anwendungen.

Kleinere Arbeiten wie Umzüge, Rechnertausch etc übernehme ich natürlich auch.

 

Leider ist es im TVÖD ja alles auslegungssache, aber ich finde, da ich alle Bereiche betreue ( egal ob Controlling, FIBU, Personalwesen,etc... ) und dies durchaus erweiterte Fachkentnisse erfodert, ich hier höher eingruppiert werden sollte.

Derzeit bin ich in 6 Eingruppiert, allerdings mache ich auch deutlich mehr als das, was in meiner Stellenbeschreibung steht.

Ist eine 9a hier zu hoch gegriffen ?

 

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Erläutere einmal, inwieweit es und welche Fachkenntnisse es erfordert in Bezug auf die schon vom Vorschreiber erwähnten Anlage zum TVÖD:

 

Da setzt natürlich voraus, dass Du auch als Mitarbeiter in der Beschäftigungsgruppe IT eingestellt worden bist. Manche Behörden umgehen das gerne, in dem sie dann das Personal als Techniker beschäftigen.

Auszug (http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/3/3.24.html):

Zitat

Entgeltgruppe 9b

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Protokollerklärungen

Nr. 1 Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.

Nr. 2 Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.

 

.

Bearbeitet von WYSIFISI
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Wurde der Zusatz gestrichen, dass alle IT'ler mindestens in Stufe 8 eingruppiert werden?

Wenn nicht würde ich auch mindestens 8 ansetzen.

Da Deine Stelle "nur" Support beinhaltet, wäre bis zu Stufe 9 zu rechtfertigen, bei komplexeren Aufgaben (wenig First Level, mehr 2nd und 3d Level) auch 10. Es ist auch egal wie viele verschiedene Fachrichtungen Du supportest, als IT-Supporter ist es denke ich normal, dass man die gesamte IT Infrastruktur und jede Abteilung des Arbeitgebers supportet.

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@Showtime86

Die neuen EGOen in Bund und Kommunen legen EG6 als Basis fest. Drunter ist verboten... 

Bei den Tv-L kenne ich mich nicht so aus.

@400584

Deine Tätigkeiten lesen sich grundsätzlich eher im Support. Da du Schulungen gibst und das aus meiner Sicht selbständige Leistungen i.S.d. Tarifrechts sind und Gestaltungsspielraum benötigt, würde ich die Stelle eher bei der EG8 sehen. 2nd-Lvl Support benötigt ebenfalls Gestaltungsspielraum.

Solltest du mehr machen als in deiner TD steht hast du zwei Möglichkeiten:

Alles was nicht in deiner TD steht ablehnen oder deine erweiterten Tätigkeiten dokumentieren, und dann nach mindestens 6 Monaten durchgehender Tätigkeit entsprechend eine Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen. Die Beweislast trägst aber dann du. Dementsprechend ist die Klage ein steiniger und schwieriger Weg, der sehr oft daneben geht.

Meistens hilft nur umbewerben auf eine höher bewertete Stelle, denn im öD rührt sich meistens kaum etwas von selbst...

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

Bei uns (Landesoberbehörde mit ca 30k Clients) werden diese Stellen nicht unter TVL9 eingruppiert.

In den unteren Behörden gibt es aber auch TVL8 Stellen.

Ich habe vor gut 10 Jahren meine Ausbildung bei einer kleinen Behörde gemacht. Selbst dort wurde man direkt in 7 gesteckt.

TVL6 habe ich noch nie irgendwo in einer Stellenanzeige gelesen und denke das dies extrem ungewöhnlich ist. Dies ist aber nur mein persönliches Empfinden.

Viele Grüße 

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