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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann mir ja einer helfen. Ich habe einige Fehltage gesammelt während meiner Ausbildungszeit (ich Krank/Kind krank).

Ich habe bei meiner IHK (Berlin) gelesen das sie die 10% Regel anwenden.

Jetzt meine Frage:  Auf was beziehen sich die 10%? 

Gruß Skarnia

 

vor 1 Minute schrieb charmanta:

Bei 300 Tagen Ausbildung ergo ... tüdellüh ... 30 Tage Fehlzeiten erlaubt ... 31 nicht.

Bei einer "normalen" 3-Jährigen Ausbildung macht das genau 70 Tage.
Die 10%-Regel heißt, bis zu diesem Maß an Fehlzeiten geht man von geringfügigkeit aus, und es interessiert niemanden.
Ab 10% *KANN* die IHK eine Verlängerung der Ausbildung um mind. 6 Monate verlangen, damit du eine Chance auf den Abschluss hast.
Allerdings ist das üblicherweise eine Einzelfallprüfung.

üblicherweise meldet das die IHK dem Prüfungsausschuss und der entscheidet. Hatte ich dieses Jahr gleich ein paar Male und der Ausbildungsbetrieb hat uns z.b. dargelegt wieso der Prüfling dann doch prüfungsreif ist ( z.b. durch Nachschulungen, Fortbildungen etc ).

Aber bei 10% sehe ich da persönlich wenig Probleme. "Meine" Fälle waren viel ! kritischer

  • Autor
vor 12 Minuten schrieb RubberDog:

Bei einer "normalen" 3-Jährigen Ausbildung macht das genau 70 Tage.

Puh da bin ich ja erleichtert da bin ich noch gut drunter, dürfen halt nur nicht mehr werden xD

Hallo Skarnia,

ich kann dazu sagen, dass ich durch einige schwere Operationen insgesamt mindestens (!) 6 Monate meiner Ausbildung krank geschrieben war. Ich habe aber nie zu hören bekommen, das würde etwas daran ändern, dass ich dieses Jahr die AP schreibe. Mein Projekt ist auch schon fast abgeschlossen. Wenn es bei uns diese 10%-Regelung gäbe, hätte ich ein ernsthaftes Problem ? Steht zum Glück nichts bei unserer IHK von.

Also mit jede Menge pauken klappt das schon! 

Viele Grüße...

Moin,

bin in der Umschulung zum FISI, da gilt auch diese 10%-Regel. Unserem Bildungsträger zufolge, läuft das so, dass ab 10% sich die IHK an den Bildungsträger wendet und die eine Stellungnahme abgeben müssen, ob sie der Meinung sind, dass der betreffende Prüfling das trotzdem schafft, oder nicht.

In regulären Ausbildungen soll das Vorgehen ähnlich sein, nur dass die Stellungnahme hier durch den Ausbildungsbetrieb abgegeben werden muss.

Bearbeitet von Ma Lte

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