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Veröffentlicht

Meine Lösungen zur ZP von eben (ohne gewähr). Was habt ihr?

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Bearbeitet von RealTomTom

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  • RubberDog
    RubberDog

    Urheberrecht greift da, wo jemand etwas geschaffen hat. Schau dir die Lösungen hier mal an. Das sind Zahlen. Den Urheberrechtlichen Anspruch auf "1" hat die IHK mit Sicherheit nicht. Was dort g

  • Vorheriger Post | Vorheriger Post | Meine Antwort 1.1) 1 | 3 | 3 1.2) 36 28 47 15 | 36 28 47 15 | 36 28 47 15 1.3) 1 | 1 | 1 1.4) 3 | 3 | 3 1.5) 5 | 1 |1 1.6) 3 | 3 | 3

  • MatLuscas
    MatLuscas

    Als Zählschleife ist aber mmn. Eine for (oder ähnliches) Schleife gemeint. Müsste die Verzweigung und die Kopf Schleife sein. 

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Bearbeitet von Stallman

vor 9 Minuten schrieb Tobeje:

Hat jemand die Aufgaben? Und könnte sie mir per Mail zuschicken? 

Itsallaboutaustralia@gmail.com

Habe vergessen mir die Lösungen zu notieren ?

Eigentlich ist schon das Verbreiten der Lösungen illegal. Man nimmt sich üblicherweise den Prüfungsbogen mit dem Durchschlag der Antworten mit nach Hause nach der Prüfung. 

Außerdem finde ich, dass man in einem Forum nicht über private Wege (Mail) kommunizieren sollte, denn in ein paar Jahren oder Tagen interessiert sich der Nächste für die Prüfungen und muss dann erneut fragen. 

Bearbeitet von Stallman

vor 14 Minuten schrieb Stallman:

Eigentlich ist schon das Verbreiten der Lösungen illegal.

Interessanter Ansatz. Gegen welches Gesetz genau verstößt man damit?

 

vor 14 Minuten schrieb Stallman:

Außerdem finde ich, dass man in einem Forum nicht über private Wege (Mail) kommunizieren sollte, denn in ein paar Jahren oder Tagen interessiert sich der Nächste für die Prüfungen und muss dann erneut fragen. 

Urheberrecht ist ein Begriff? Öffentliches zugänglich machen ist ne böse Sache, für die bei deinem Vorschlag der Forenbetreiber haftet.
Ja nee, eher nicht so.

Bearbeitet von RubberDog

Gerade eben schrieb RubberDog:

Interessanter Ansatz. Gegen welches Gesetz genau verstößt man damit?

Hast du dir schon selbst beantwortet.

 

"Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben und Lösungen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich (§§ 97 ff., 106 ff. UrhG) verfolgt. (...)"

 

vor 9 Minuten schrieb RubberDog:

bei deinem Vorschlag der Forenbetreiber haftet.
 

Das stimmt so nicht, er ist nur zum Löschen verpflichtet, wenn es gemeldet wird. 

Bearbeitet von Stallman

vor 6 Minuten schrieb Stallman:

"Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben und Lösungen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich (§§ 97 ff., 106 ff. UrhG) verfolgt. (...)"

Prinzipiell korrekt. Da hierbei jedoch keine offiziellen Lösungen verbreitet werden, dürfte es nicht unter diese Klausel fallen.

Bearbeitet von Mr_Robot

vor 1 Minute schrieb Stallman:

"Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben und Lösungen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich (§§ 97 ff., 106 ff. UrhG) verfolgt. (...)"

Urheberrecht greift da, wo jemand etwas geschaffen hat.
Schau dir die Lösungen hier mal an. Das sind Zahlen. Den Urheberrechtlichen Anspruch auf "1" hat die IHK mit Sicherheit nicht.

Was dort gemeint ist sind die Lösungsbögen, DA greift das Urheberrecht.

vor 1 Minute schrieb RubberDog:

Urheberrecht greift da, wo jemand etwas geschaffen hat.
Schau dir die Lösungen hier mal an. Das sind Zahlen. Den Urheberrechtlichen Anspruch auf "1" hat die IHK mit Sicherheit nicht.

Was dort gemeint ist sind die Lösungsbögen, DA greift das Urheberrecht.

Beim Lösungsbögen gebe ich dir und @Mr_Robot recht, die selbst ausgewählten Antworten darf man höchstwahrscheinlich preisgeben.

Jedoch ist mit dieser Klausel wahrscheinlich auch die abgetippte Musterlösung inbegriffen, denn diese vervollständigen das Werk (die Prüfung) und sind damit nicht nur Zahlen.  

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2.10) 4 | 4 | 4

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2.12) 46  | 14 | 14

2.13) 2 | 2 | 5 (was falsch ist)

2.14) 25 0 | 25 0 | 25 0

2.15) 516342 | 516342  | 416532

2.16) 4 | 4 | 4

2.17) 3 | 3 | 3

2.18) 54123 | 54123 | 54132 (meiner Ansicht nach wären hier beide Antworten korrekt)

2.19) 2 | 2 | 2

2.20) 3 | 3 | 3

3.1) 34 | 13 | 34

3.2) 3 | 3 | 3

3.3) 4 | 4 | 4

3.4) 4 | 5 | 5

3.5) 18 58254 32 | 18 58254 32 | 18 58254 32

3.6) 5 | 5 | 5

3.7) 2 | 2 | 2

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3.9) 46 | 46 | 46

3.10) 2 | 2 | 1 (was falsch ist)

4.1) 24 35 16 | 24 35 16 | 24 35 16

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4.7) 4132 | 4132 | 4132

4.8) 3 | 3 | 3

Das Diskutieren über Prüfungsergebnisse ist hier durchaus erwünscht. Ich sehe auch keine Urheberrechtsverletzung dadurch, dass hier User ihre Ergebnisse vergleichen.

vor 57 Minuten schrieb Stallman:

Außerdem finde ich, dass man in einem Forum nicht über private Wege (Mail) kommunizieren sollte, denn in ein paar Jahren oder Tagen interessiert sich der Nächste für die Prüfungen und muss dann erneut fragen. 

Da der Forenbetreiber in diesem Fall haftbar gemacht werden kann werden auf diesem Board keine eingescannten Prüfungsunterlagen hochgeladen oder auch per Link auf einen Sharehoster weiterverbreitet.

vor 6 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Da der Forenbetreiber in diesem Fall haftbar gemacht werden kann werden auf diesem Board keine eingescannten Prüfungsunterlagen hochgeladen oder auch per Link auf einen Sharehoster weiterverbreitet.

Davon gehe ich nicht aus. Der Forenbesitzer (Verantwortliche), ist nur dann in der Verpflichtung etwas zu löschen, wenn ihm ein Verstoß auffällt oder der Verstoß gemeldet wird.

"Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.


Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen." 
(https://www.fachinformatiker.de/impressum/)

Das der Betreiber also haftbar gemacht werden kann, ist quatsch, außer es wurde gemeldet.

Links:

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html

Bearbeitet von Stallman

Also bei Aufgabe 1.1 Müsste die 5 die richtige gewesen sein. Zumindest war in der Prüfung 2016 die gleiche und dort war Einkauf die richtige Lösung. 

 

Durftet ihr den Durchschlag mitnehmen? Wurde bei uns vor der Prüfung ausdrücklich untersagt. 

vor 3 Minuten schrieb MatLuscas:

Also bei Aufgabe 1.1 Müsste die 5 die richtige gewesen sein. Zumindest war in der Prüfung 2016 die gleiche und dort war Einkauf die richtige Lösung. 

 

Durftet ihr den Durchschlag mitnehmen? Wurde bei uns vor der Prüfung ausdrücklich untersagt. 

Wir durften den auch nicht mitnehmen, auch die Fragen nicht. Wundert mich, dass es so unterschiedlich gehandhabt wird. (NRW)

Bearbeitet von test123123

vor 2 Minuten schrieb MatLuscas:

Also bei Aufgabe 1.1 Müsste die 5 die richtige gewesen sein. Zumindest war in der Prüfung 2016 die gleiche und dort war Einkauf die richtige Lösung. 

 

Durftet ihr den Durchschlag mitnehmen? Wurde bei uns vor der Prüfung ausdrücklich untersagt. 

Wir durfen den Durchschlag und den Aufgabenbogen mitnehmen.

vor 22 Minuten schrieb Stallman:

Aufgabe 2.7, laut den Lösungen, die hier genannt wurden, wäre es der Einzugsscanner (2) gewesen.

Dann hab ich‘s richtig gemacht. Cool, Dankeschön! :)

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