Zum Inhalt springen

Weiterbildungsprämie pfändbar?


Ma Lte

Empfohlene Beiträge

Moin,

hat einer Erfahrungen, ob die Weiterbildungsprämie, die man nach Abschluss der Umschulung von der Arbeitsagentur bekommen soll, als normal pfändbares Einkommen gilt? Das Internet bietet hierzu verschiedene Infos von ganz normal pfändbar bis irgendwas in Richtung "schützenswertes Einkommen" oder sowas. Belege oder Quellen in Form von Gesetzestexten/Vorschriften sind da aber natürlich nirgendwo dabei.

Vielleicht hat das Thema ja schon jemand durch und kann mich da erleuchten.

Besten Dank. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Soweit ich weiß ist alles pfändbar, wenn es über deinem Selbstbehalt liegt. Egal, ob Kindesunterhalt oder sonstwas. Siehe es mal so. Wenn du in einer Privatinsolvenz bist, dann ist ohnehin alles bald vorbei. Schuldest du irgendwem Geld (kein Kindesunterhalt), dann ist das ein guter Batzen, der von deiner Schuld runter geht. Ist es so viel, dass das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, dann denk über die PrivInso nach. Bei Kindesunterhalt denkst du einfach an dein Kind, denn es ist dein Anteil. 

Nicht falsch verstehen. Das ist keine Moralkeule. Nur Schulden kommen ja irgendwo her. Die "poppen" ja nicht einfach so irgendwo auf. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist alles schon geregelt und in geordneten Bahnen, es geht hier also nicht um eine Schuldnerberatung oder Ähnliches. Es gibt nur Zahlungen, die aus bestimmten Gründen nicht pfändbar sind und zu der Weiterbildungsprämie hatte ich verschiedene Dinge gelesen, die sich teilweise auch widersprachen. Daher meine Frage, für den Fall, dass jemand genau diese Situation schon durch hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also falls es pfändbar ist, dann stell einen Antrag, dass du zumindest 1/3 davon bekommst und es nicht komplett gepfändet wird. Wie der Antrag genau heißt, weiß ich aber so ad hoc nicht.

Meiner Meinung nach sollte es aber eh befreit sein von der Pfändung, wobei auch Gerichte oder Ämter teils einen gewissen Entscheidungsspielraum haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...