Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Da ich im Internet wirklich nichts finde, möchte ich gerne mal hier nachfragen, wie das mit der Entlohnung ist, wenn ich zum Beispiel am 19.07 die mündliche Prüfung habe und diese (hoffentlich) an diesem Tag bestehe.

Wie läuft das mit der Entlohnung vom Ausbildungsgehalt von den 19 Tagen ab? Habe ich Anspruch darauf bzw. bekomme ich dieses ausgezahlt?
Wie wird das berechnet? (Lohn / 30) * 19 oder (Lohn / 30) * 15 -> nur Mo-Fr.?
Bestenfalls wäre der Paragraph, damit ich es selber nachlesen kann. :)

Viele Grüße & Danke im Voraus

  • Autor
vor 1 Minute schrieb OpenWorld:

Ausbildungsgehalt + die restlichen Tage die du als Vollzeit Mitarbeiter gearbeitet hast. 

 

19 Tage Azubigehalt + Bonus von der Vollzeit arbeit

Wie meinst du Bonus? Ich arbeite ja theoretisch bis zum 19.? Dann ist die AP sagen wir, bestanden und ab dem Zeitpunkt arbeite ich ja nicht mehr, also nur die 19 Tage Azubigehalt, oder?

vor 3 Minuten schrieb mjus:

Wie meinst du Bonus? Ich arbeite ja theoretisch bis zum 19.? Dann ist die AP sagen wir, bestanden und ab dem Zeitpunkt arbeite ich ja nicht mehr, also nur die 19 Tage Azubigehalt, oder?

Jep genau

vor 14 Stunden schrieb mjus:

also nur die 19 Tage Azubigehalt, oder?

Natürlich nur die Arbeitstage und nicht die Kalendertage ... Bei einer 5-Tage-Woche ist da streng genommen für Juli, wenn du am 19.07 deinen letzten Tag hast, dann (Gehalt/23*15).

Bearbeitet von OkiDoki

Welchen Bonus für die Arbeit als Vollzeit-Mitarbeiter? 

Aufgrund des Ausbildungsvertrages steht dir anteilig bis zum Bestehen der Prüfung deine Ausbildungsvergütung zu.

Ab Beschäftigung als Mitarbeiter steht dir das reguläre Mitarbeiter-Gehalt zu, ggf. anteilig für die restlichen Tage des Monats.

 

Wie das berechnet wird ist nicht allgemeingültig geregelt, siehe z.B. hier, dort oder auch hier

vor 11 Stunden schrieb OkiDoki:

Natürlich nur die Arbeitstage und nicht die Kalendertage

Nein, üblicherweise werden Teilmonate bei Gehaltsempfängern nach der Dreißigstelmethode abgerechnet (Gehalt/30*Anzahl Kalendertage). 

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.