Veröffentlicht 2. Juli 20196 j Da ich im Internet wirklich nichts finde, möchte ich gerne mal hier nachfragen, wie das mit der Entlohnung ist, wenn ich zum Beispiel am 19.07 die mündliche Prüfung habe und diese (hoffentlich) an diesem Tag bestehe. Wie läuft das mit der Entlohnung vom Ausbildungsgehalt von den 19 Tagen ab? Habe ich Anspruch darauf bzw. bekomme ich dieses ausgezahlt? Wie wird das berechnet? (Lohn / 30) * 19 oder (Lohn / 30) * 15 -> nur Mo-Fr.? Bestenfalls wäre der Paragraph, damit ich es selber nachlesen kann. Viele Grüße & Danke im Voraus
2. Juli 20196 j Ausbildungsgehalt + die restlichen Tage die du als Vollzeit Mitarbeiter gearbeitet hast. 19 Tage Azubigehalt + Bonus von der Vollzeit arbeit
2. Juli 20196 j Autor vor 1 Minute schrieb OpenWorld: Ausbildungsgehalt + die restlichen Tage die du als Vollzeit Mitarbeiter gearbeitet hast. 19 Tage Azubigehalt + Bonus von der Vollzeit arbeit Wie meinst du Bonus? Ich arbeite ja theoretisch bis zum 19.? Dann ist die AP sagen wir, bestanden und ab dem Zeitpunkt arbeite ich ja nicht mehr, also nur die 19 Tage Azubigehalt, oder?
2. Juli 20196 j vor 3 Minuten schrieb mjus: Wie meinst du Bonus? Ich arbeite ja theoretisch bis zum 19.? Dann ist die AP sagen wir, bestanden und ab dem Zeitpunkt arbeite ich ja nicht mehr, also nur die 19 Tage Azubigehalt, oder? Jep genau
3. Juli 20196 j vor 14 Stunden schrieb mjus: also nur die 19 Tage Azubigehalt, oder? Natürlich nur die Arbeitstage und nicht die Kalendertage ... Bei einer 5-Tage-Woche ist da streng genommen für Juli, wenn du am 19.07 deinen letzten Tag hast, dann (Gehalt/23*15). Bearbeitet 3. Juli 20196 j von OkiDoki
3. Juli 20196 j Welchen Bonus für die Arbeit als Vollzeit-Mitarbeiter? Aufgrund des Ausbildungsvertrages steht dir anteilig bis zum Bestehen der Prüfung deine Ausbildungsvergütung zu. Ab Beschäftigung als Mitarbeiter steht dir das reguläre Mitarbeiter-Gehalt zu, ggf. anteilig für die restlichen Tage des Monats. Wie das berechnet wird ist nicht allgemeingültig geregelt, siehe z.B. hier, dort oder auch hier
3. Juli 20196 j vor 11 Stunden schrieb OkiDoki: Natürlich nur die Arbeitstage und nicht die Kalendertage Nein, üblicherweise werden Teilmonate bei Gehaltsempfängern nach der Dreißigstelmethode abgerechnet (Gehalt/30*Anzahl Kalendertage).
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