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2019 GA1 Aufgabe 2. bc) Firewall Regel bestimmen


f3nnek

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Hallo

habe gerade die Prüfung von 2019 durgeschaut.

Bei der Aufgabe 2. bc) wird nach einer Regel für einen Drucker gefragt, der die vorletzte IP bekommen soll. Laut Übersicht handelt es sich um ein 192.168.1.0/27 Netz, dass zu einem Vlan umgewandelt wird. Soweit eigentlich alles logisch. Es sind also 30 Clients möglich....!? Als Lösungsvorschlag hätte ich hingeschrieben 192.168.1.30/27
Die IHK schreibt 192.168.1.29/32
Wie ist dies möglich?

Danke euch!

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Hi

Nach Netzwerkplan gibt es dort nur 3 Schlungsräume, jeder Raum besitz seinen eigenen Netzwerk-Drucker.

Aga1.png

Aufgabenstellung: Der Drucker im VLAN-S1 soll seinen Tonner selbstständig per E-Mail beim Lieferanten bestellen. Der Drucker hat die vorletzte IP-Adressen im Subnetz.

Subnetz: 192.168.1.0/27 (32-27=2^5=32) 256/32=8 Subnetze möglich, zweite Teilnetz beginnt mit 32

Erste Subnetz: 192.168.1.0

Subnetzmaske: 255.255.255.224

Netz-ID: 192.168.1.0 (reserviert/vergeben)

BC: 192.168.1.31 (reserviert/vergeben)

Host Adressen 192.168.1.1 - 192.168.1.30 für Gateway (Router) eine 192.168.1.1 wählen.

Antwort: Letzt IP ist 192.168.1.30/27 (Quell-IP).

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

192.168.1.0/32 es sind 256 Subnetze, Platz nur für die Netz-ID. Kein Netzwerkgerät mehr möglich!

192.168.1.0/31 sind 128 Netze, jeder Subnetz hat 2 IP-Adressen-Raum, voll reseviert für Netz-ID und BC. Kein Netzwerkgerät mehr möglich!

Passen würde noch 192.168.1.0/30 Subnetz mit 64 Teilnetzen, jeder Subnetz hat 4 Plätze 3 von 4 gehen flötten (Netz-ID, BC und Gateway) bleibt nur noch eine IP für Netzwerkdrucker.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Danke für eure Antworten. Hm ja ist schon bissl dirty die Fragestellung. Ich weiß nicht, aber da man hier von der vorletzten ip Adresse spricht finde ich .30 irgendwie immer noch richtig.

Wenn es .29 dann finde ich müsste es lauten: 

Der Drucker hat von den möglichen Adressen die vorletzte Adresse im Subnetz

 

Bearbeitet von f3nnek
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Am 20.12.2019 um 19:46 schrieb Bitschnipser:

IP ist IP. Teil des Netzes. Da steht nicht letzte nutzbare Adresse. Nur Adresse. Dass sowas nicht eindeutig ist weißt du ja hoffentlich selber, aber so ist die IHK halt ;)

Die Aufgabenstellung schreibt von der Vergabe, das beinhaltet die Möglichkeit, diese vergeben zu können, der vorletzten Adresse für den Drucker. 

Deiner Logik nach könnte es also keine Aufgabenstellung geben, die die letzte Adresse für den Drucker fordert. Seltsam.

Bearbeitet von WYSIFISI
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vor 11 Minuten schrieb f3nnek:

Puh aber kann mir noch einer erklären warum die in der Lösung auf einen /32 Cidr kommen?

Am 20.12.2019 um 16:38 schrieb _n4p_:

das /32 heißt nur das genau dieser eine Host gemeint ist.

wenn du in der Firewall Regel 192.168.1.30/27 schreibst, betrifft die Regel alle Hosts deren IP in dem Bereich - 192.168.1.1 bis 192.168.1.30 - liegt.

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Am 23.12.2019 um 15:46 schrieb Bitschnipser:

Wie du jetzt darauf kommst erschließt sich mir nicht ganz. Steh ich aufm Schlauch oder schwammig ausgedrückt?

Ohne es nun unnötig verlängern zu wollen.

Du bezieht die Angabe der IHK, dass der Drucker die vorletzte Adresse bekommen soll auf die .30. bei der Vorgabe, der Drucker solle die letzte Adresse erhalten, wäre bei Deinem Verständnis der Formulierung die .31 gemeint und da handelt es sich um die Broadcastadresse.

Daher meinte ich, dass es sich nur auf die vergebbaren Adressen handeln kann, wenn hier von einer vorletzten Adresse die Rede ist. Was für einen Sinn ergibt es sonst, zu wissen, dass pro Netz die beiden Adressen Netz-ID und Broadcastadresse nicht vergeben werden können, man sie also von der Anzahl der Netz-Adressen subtrahiert und dann, wenn es zur Adressvergabe kommt, diesen Umstand aber einfach nicht berücksichtigt?

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