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Wechsel des Betriebs nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung

Empfohlene Antworten

Guten Tag zusammen,

ich bin derzeit im zweiten Lehrjahr zum FISI und plane ein halbes Jahr zu verkĂŒrzen. Ich bin 24 Jahre alt und meine Erwartungen an mich selbst bezĂŒglich meiner Noten/PrĂŒfung sind hoch (lĂ€uft momentan auch sehr gut). Ich bin jedoch mit meiner Firma nicht zufrieden, hat verschiedene GrĂŒnde wie z.B. kein Homeoffice (ist an sich ja auch nicht schlimm, aber hatte in den knapp 1,5 Jahren seit Pandemie kein einziges Homeoffices). Ich muss mir fast alles leider selbst beibringen. Die AusbildungsvergĂŒtung ist ebenfalls unterirdisch (nehme mal an dass das Einstiegsgehalt genau so niedrig sein wird). Unsere Firma besteht auch aus 7 Mitarbeitern, wovon 3 Azubis sind und einer Praktikant. Ich weiß aber nicht wie das dann ablĂ€uft, wenn ich mit der Ausbildung fertig bin, vorallem wenn das mit der VerkĂŒrzung geklappt hat. Such ich mir im voraus schon ein neuen Betrieb? Wie kann ich mir den Einstiegsgehalt bei anderen Betrieben/Konzernen so vorstellen? Die Firma  wo ich jetzt meine Ausbildung mache bietet z.B. externe IT-Dienstleistungen an. Macht das einen Unterschied ob ich dann in eine Firma komme die auch eine interne IT hat? Wenn MA GesprĂ€che stattfinden, soll ich da lieber den Mund halten bezĂŒglich der Frage was ich mir kĂŒnftig vorstelle hier in der Firma, oder sagen das ich nach der Ausbildung den Betrieb wechseln möchte? Was ist wenn ich sage das ich den Betrieb wechseln möchte, aber keine neue stelle finde? Das sind momentan so sorgen und Fragezeichen die bei mir auftreten. Freue mich auf eure Antwort!

 

Liebe GrĂŒĂŸe

  1. du brauchst die Zustimmung deines Betriebes, um ĂŒberhaupt verkĂŒrzen zu können. Mit welchem Argument sollte dem zugestimmt werden?
  2. Du suchst dir einen neuen Betrieb, sobald das End-Datum ~6 Monate entfernt ist. Beginn zu "Sicher nach allen PrĂŒfungsteilen, nur wenn bestanden" - weil sonst bist du ja noch im AusbildungsverhĂ€ltnis!
  3. GehÀlter können in gewissen Rahmen verhandelt werden.
  4. Bei GesprÀchen zu deiner Zukunft in der Firma sagst du das, was es dir bis dahin am Angenehmsten macht.

Alles bis auf #4 sollte aber in Wirtschaftskunde (oder wie das gerade auch immer genannt wird) in der Berufsschule Thema sein.

  • Autor
vor 21 Minuten schrieb allesweg:
  1. du brauchst die Zustimmung deines Betriebes, um ĂŒberhaupt verkĂŒrzen zu können. Mit welchem Argument sollte dem zugestimmt werden?
  2. Du suchst dir einen neuen Betrieb, sobald das End-Datum ~6 Monate entfernt ist. Beginn zu "Sicher nach allen PrĂŒfungsteilen, nur wenn bestanden" - weil sonst bist du ja noch im AusbildungsverhĂ€ltnis!
  3. GehÀlter können in gewissen Rahmen verhandelt werden.
  4. Bei GesprÀchen zu deiner Zukunft in der Firma sagst du das, was es dir bis dahin am Angenehmsten macht.

Alles bis auf #4 sollte aber in Wirtschaftskunde (oder wie das gerade auch immer genannt wird) in der Berufsschule Thema sein.

Zu 1 kann ich noch nicht viel sagen, ich solle abwarten bis die ZwischenprĂŒfungen vorbei sind um dann ein erneutes GesprĂ€ch zu fĂŒhren (heißt wenn es gut ausfĂ€llt kann ich evtl verkĂŒrzen). Argument: Ich hab eine schulische Ausbildung zum ITA hinter mir und ein abgebrochenes Informatik Studium. Notendurchschnitt letztes Zeugnis war bei 1,8. Von den Noten her mĂŒsste das ja reichen oder? (Hab nachgelesen das man min. 2,49er schnitt braucht).

Zu 2: Ist das noch etwas komplex aber wenn das verkĂŒrzen genehmigt werden sollte und das Datum fest stehen sollte in der ich den Abschluss erlangen soll, kann ich quasi von dort aus ein halbes jahr zurĂŒck und ab da die Bewerbung schreiben richtig? Wenn ich nicht verkĂŒrzen sollte ein halbes jahr vor dem 1. August 2023 --> 1. Februar.

Zu 3 und 4 hab ich nichts weiteres zu Fragen, danke fĂŒr die Antwort!

Zitat

du brauchst die Zustimmung deines Betriebes, um ĂŒberhaupt verkĂŒrzen zu können. Mit welchem Argument sollte dem zugestimmt werden?

Dazu kann ich sagen das es bei verschiedenen IHKÂŽs und HWKÂŽs auch die Regelung gibt, dass man die Ausbildung aufgrund von Lebenserfahrung verkĂŒrzen kann. Das ist dann der Fall wenn man das 21. Lebensjahr erreicht hat. 

Bearbeitet von Jinju

Kommst du aus einer Region in der es eher viele IT Jobangebote gibt? Bei mir ist es der Fall, habe ebenfalls verkĂŒrzt und mich 3 Monate vor Ausbildungsende angefangen zu bewerben und bereits 1 Monat spĂ€ter ( also 2 Monate vor Ende) mehrere Vertragsangebote von verschiedenen Firmen auf dem Tisch liegen. Hat bei mir also locker gereicht :)

vor 15 Stunden schrieb Jinju:

Dazu kann ich sagen das es bei verschiedenen IHKÂŽs und HWKÂŽs auch die Regelung gibt, dass man die Ausbildung aufgrund von Lebenserfahrung verkĂŒrzen kann. Das ist dann der Fall wenn man das 21. Lebensjahr erreicht hat. 

Das Ă€ndert nichts daran, dass zur Änderung des bestehenden Ausbildungsvertrages die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes benötigt wird. Und wenn Azubi und Betrieb sich einig sind, hat die zustĂ€ndige IHK kaum die Möglichkeit, dem Wunsch auf VerkĂŒrzung um ein halbes Jahr zu widersprechen.

Bearbeitet von allesweg

vor 52 Minuten schrieb allesweg:

Das Ă€ndert nichts daran, dass zur Änderung des bestehenden Ausbildungsvertrages die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes benötigt wird. Und wenn Azubi und Betrieb sich einig sind, hat die zustĂ€ndige IHK kaum die Möglichkeit, dem Wunsch auf VerkĂŒrzung um ein halbes Jahr zu widersprechen.

Das ist klar. Nur wenn mehrere GrĂŒnde vorliegen die Ausbildung regulĂ€r zu verkĂŒrzen stimmt er vielleicht eher zu. So hat @RealPridebessere Chancen wenn er Wiederspruch gegen die voraussichtliche Ablehnung des VerkĂŒrzungsantrags stellt und ein Schlichtungstermin bei der IHK zustande kommt. 

Sollte der Betrieb trotzdem erfolgreich ablehnen kann er spĂ€testens nach guten ZwischenprĂŒfungen (wovon wir jetzt mal ausgehen) nach § 45 BBiG die PrĂŒfung vorziehen. Hier muss der Betrieb zwar ebenfalls eine ĂŒberdurchschnittliche Leistung von einer besseren Note als 2,49 bestĂ€tigen aber wenn es hier zur Ablehnung kommt kann er ebenfalls Wiederspruch einlegen und dann wird auch sein Ausbilder zurate gezogen. Hier wĂ€re noch die Frage ob sein Ausbilder auch sein Chef ist. Wenn es so ist stehen die Chancen natĂŒrlich schlechter.

 

  • Autor
vor 1 Stunde schrieb Jinju:

Das ist klar. Nur wenn mehrere GrĂŒnde vorliegen die Ausbildung regulĂ€r zu verkĂŒrzen stimmt er vielleicht eher zu. So hat @RealPridebessere Chancen wenn er Wiederspruch gegen die voraussichtliche Ablehnung des VerkĂŒrzungsantrags stellt und ein Schlichtungstermin bei der IHK zustande kommt. 

Sollte der Betrieb trotzdem erfolgreich ablehnen kann er spĂ€testens nach guten ZwischenprĂŒfungen (wovon wir jetzt mal ausgehen) nach § 45 BBiG die PrĂŒfung vorziehen. Hier muss der Betrieb zwar ebenfalls eine ĂŒberdurchschnittliche Leistung von einer besseren Note als 2,49 bestĂ€tigen aber wenn es hier zur Ablehnung kommt kann er ebenfalls Wiederspruch einlegen und dann wird auch sein Ausbilder zurate gezogen. Hier wĂ€re noch die Frage ob sein Ausbilder auch sein Chef ist. Wenn es so ist stehen die Chancen natĂŒrlich schlechter.

 

Mein Ausbilder ist gleichzeitig der GeschĂ€ftsfĂŒhrer. Er ist aber ein gutherziger(strenger) Mensch. Ich denke (hoffe) nicht das er mir Steine ĂŒber meinen Weg legen wĂŒrde.

vor 2 Stunden schrieb Jinju:

kann er ebenfalls Wiederspruch einlegen

  1. Widerspruch
  2. wenn man bereits aufgrund der AbschlussprĂŒfung den Rechtsweg wĂ€hlen wird, braucht man sich keine Hoffnung auf ein gutes qualifiziertes Ausbildungszeugnis machen. Dieses Vorgehen hat fĂŒr genau 2 immense Vorteile: die beiden AnwĂ€lte.

Durchziehen gute Noten schreiben und direkt nach Ausbildung wechseln. Vorher maximal verkĂŒrzen, was dir nach guten Noten in der Ap1 bzw  ZwischenprĂŒfung keiner verbieten wird. Wenn doch sofort wechseln.

vor 6 Minuten schrieb be98:

Wenn doch sofort wechseln.

Mit welcher BegrĂŒndung sollte der Betrieb der Vertragsaufhebung zustimmen, wenn er schon der VerkĂŒrzung nicht zustimmen will?

 

Vertragsrecht kommt in der BS wohl zwischen Weihnachten und Neujahr dran...

Die IHK kann nicht einfach VertrĂ€ge in Luft auflösen und sich ĂŒbers BBiG hinwegsetzen. Mal davon ab dass die das vermutlich eh null interessiert, wenn es nur darum geht, dass jemand seine PrĂŒfung nicht vorziehen darf.... da liegt ja kein HĂ€rtefall oder ein Grund fĂŒr eine fristlose KĂŒndigung vor.

 

Hier bisschen was zu lesen:

https://www.ihk-emden.de/produktmarken/bildung/ausbildung/ausbildungsberatung/rechtliche-regelungen/wissenswertes-zum-ausbildungsverhaeltnis/wechsel-des-ausbildungsbetriebes-4411108#:~:text=Auszubildende können ihre Ausbildung nicht,einmal abgeschlossene VertrÀge einzuhalten sind.

 

https://www.ihk-emden.de/produktmarken/bildung/ausbildung/ausbildungsberatung/rechtliche-regelungen/kuendigung-vorzeitige-beendigung-2361792

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html#BJNR093110005BJNE002301128

Bearbeitet von OkiDoki

vor 3 Stunden schrieb allesweg:
  1. Widerspruch
  2. wenn man bereits aufgrund der AbschlussprĂŒfung den Rechtsweg wĂ€hlen wird, braucht man sich keine Hoffnung auf ein gutes qualifiziertes Ausbildungszeugnis machen. Dieses Vorgehen hat fĂŒr genau 2 immense Vorteile: die beiden AnwĂ€lte.

Ich wĂŒsste nicht was das mit einem Gang zum Anwalt zu tun hat. Den Widerspruch und den Termin mit der IHK bekommt man selbst auf die Kette. Und wozu ist die Schlichtungsstelle da wenn sie denn nicht benutzt wird?

Außerdem ist gesetzlich geregelt das das Arbeitszeugnis wohlwollend klingen muss und ist das nicht der Fall kann man auch selber eine Nachbesserung anfordern ohne AnwĂ€lte. 

FYI: Ich selbst habe bisher kein einziges Arbeitszeugnis jemals vorzeigen mĂŒssen.

Bearbeitet von Jinju

vor 3 Stunden schrieb RealPride:

Mein Ausbilder ist gleichzeitig der GeschĂ€ftsfĂŒhrer. Er ist aber ein gutherziger(strenger) Mensch. Ich denke (hoffe) nicht das er mir Steine ĂŒber meinen Weg legen wĂŒrde.

Das klingt an sich ja schonmal gut. Dann musst du vielleicht nur wirklich die ZwischenprĂŒfung abwarten und er lĂ€sst nach guten Ergebnissen die VerkĂŒrzung der Ausbildung zu. 

BezĂŒglich Gehaltssorgen und keine Findung eines neuen Jobs mĂŒsstest du uns noch ein paar Informationen geben: 

Woher kommst du? (UngefÀhre Region)
Gibt es ĂŒberhaupt grĂ¶ĂŸere Konzerne in deiner NĂ€he?
Wie mobil bist du?
Wie viele konkrete Jobanzeigen gibt es dort?
Schließt du externe IT Arbeit nach der Ausbildung komplett aus?
Sind mindestens 1 Tag HO unbedingt Pflicht fĂŒr dich?
etc.

Bearbeitet von Jinju

vor 14 Minuten schrieb allesweg:

1,5 Jahre nach Ausbildungsabschluss auch nicht erstaunlich.

Das stimmt. Wobei ich den Arbeitgeber zu Anfang des nÀchsten Jahres wechseln werde und hier auch nicht das vorlegen des Arbeitszeugnisses erfragt wurde. 

Das hat den Grund, kann ich auch dem Threadersteller nach einem etwaigen schlecht formulierten Arbeitszeugnis empfehlen, dass ich zum neuen AG sage bei dem ich mich bewerbe: 

"Da das Arbeitszeugnis nicht schlecht klingen darf und 90% von uns den Unterschied kennt zwischen Zufriedenheit, vollen Zufriedenheit und vollsten Zufriedenheit, können sie selbst entscheiden ob sich mich danach bewerten oder nach meinen Fachkenntnissen in XYZ"

Halte ich ĂŒbrigens auch als eine sehr gute Antwort im VorstellungsgesprĂ€ch falls man noch auf einem schlechten Arbeitszeugnis sitzt oder man in dem Moment auf seine FachstĂ€rke aufmerksam machen möchte ;) 

 

Bearbeitet von Jinju

vor 2 Minuten schrieb be98:

Aus meiner Sicht VerkĂŒrzung + gute Noten anstreben und dann wechseln

das ist unstrittig.

 

Einzig die RatschlĂ€ge bzgl. VerkĂŒrzung gegen den Willen des Betriebes sind alles andere als sinnvoll.

vor 6 Minuten schrieb allesweg:

Einzig die RatschlĂ€ge bzgl. VerkĂŒrzung gegen den Willen des Betriebes sind alles andere als sinnvoll.

Wieso das? Wenn er doch nicht happy ist und alle Gegebenheiten dafĂŒr erfĂŒllt sind und sich der Betrieb nur partout querstellt weil er keine billige Arbeitskraft verlieren will?

vor 5 Minuten schrieb Jinju:

Wieso das? Wenn er doch nicht happy ist und alle Gegebenheiten dafĂŒr erfĂŒllt sind und sich der Betrieb nur partout querstellt weil er keine billige Arbeitskraft verlieren will?

Oder weil der Betrieb einen Ausbildungsauftrag hat und ein Ausbildungsrahmenplan ĂŒber die volle Laufzeit vorliegt? đŸ€Ș
Der Betrieb der einer nachtrĂ€glichen VerkĂŒrzung zustimmt muss der IHK gegenĂŒber glaubhaft versichern wie die fehlenden Ausbildungsinhalte in der nun verbleibenden Zeit vermittelt werden können. Bei einem Betrieb mit 3 Festangestellten faktisch kaum möglich.
 

vor 4 Stunden schrieb RealPride:

Mein Ausbilder ist gleichzeitig der GeschĂ€ftsfĂŒhrer. Er ist aber ein gutherziger(strenger) Mensch. Ich denke (hoffe) nicht das er mir Steine ĂŒber meinen Weg legen wĂŒrde.

Dann ist doch (vermutlich) alles in Butter und es besteht kein Grund zu radikalen Maßnahmen zu greifen die beiden Parteien nur das Leben schwer machen.

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