Veröffentlicht 7. Februar 20223 j Hallo zusammen, ich hab gerade ziemlich große kacke am dampfen. Ich war gerade dabei, mit meinem Ausbilder eine Verkürzung des Ausbildungsverhältnisses einzureichen und dann ist uns aufgefallen, dass die die Bestätigung zur Anmeldung der Prüfung GAP1 2022 Frühjahr noch nicht erfolgt ist. Die Frist liefe bis 01.12.2021, und laut der Anmerkung dort steht folgendes: "Beachten Sie bitte, dass nach dem genannten Anmeldeschluss keine Anmeldungen mehr vorgenommen werden können." Bezieht sich diese Frist nur auf die Anmeldung, oder auch auf die Bestätigung? Ich hab es jetzt trotzdem bestätigt und da steht auch das es eingegangen ist. Ich mache mir Sorgen, dass ich jetzt keine Möglichkeit mehr haben werde auf 2,5 Jahre zu verkürzen und stattdessen sogar ein halbes oder ganzes Jahr länger machen muss? Kann mir vielleicht jemand sagen wie das da abläuft, besteht die Chance, dass ich am 30.03.2022 die Prüfung mit schreiben darf? Ich hab mich nämlich jetzt Monate lang auf die Prüfung vorbereitet und gleichzeitig sogar auf die zweite die ich, wenn ich verkürzt hätte schon am November diesen Jahres geschrieben hätte. Wird diese Prüfung automatisch als 0% gewertet? Oder darf ich sie zu einem späteren Zeitpunkt schreiben? Am liebsten wäre es mir wenn ich am 30. März direkt mit schreibe, ich weiß jetzt nicht was ich tun soll.. morgen bei der IHK Anrufen? E-Mail schreiben? Ich hätte auch kein Problem damit beide Prüfungen im gleichen Zeitraum zu schreiben.
7. Februar 20223 j Der 30. März dürfte abgefahren sein. Nächster Termin wäre September/ August.. sollte theoretisch möglich sein. Darfst dann halt beide Teile relativ zügig hintereinander schreiben.
7. Februar 20223 j Autor vor 1 Minute schrieb Brapchu: Der 30. März dürfte abgefahren sein. Nächster Termin wäre September/ August.. sollte theoretisch möglich sein. Darfst dann halt beide Teile relativ zügig hintereinander schreiben. Sollte also kein Problem sein richtig? Muss man die Prüfungsgebühren neu zahlen?
8. Februar 20223 j vor 21 Stunden schrieb RealPride: Sollte also kein Problem sein richtig? Muss man die Prüfungsgebühren neu zahlen? kA bezüglich der Prüfungsgebühren, aber die Prüfungen kann man so knapp hintereinander machen. Ich bin für AP1 im März und AP2 im Mai 2022 angemeldet.
8. Februar 20223 j Wir können hier doch auch nur mutmaßen. Ruf mal bei deiner für dich zuständigen IHK an und frag nach.
8. Februar 20223 j vor 21 Stunden schrieb RealPride: Muss man die Prüfungsgebühren neu zahlen? Kann dir in sofern egal sein, als dass die Prüfungsgebühren der Betrieb trägt. Und auf die paar Kröten wird es dann auch nicht ankommen. Ansonsten anrufen, Infos aber per Mail anfordern. Alles was du nur mündlich hast, hat im Zweifelsfall nie jemand gesagt.
8. Februar 20223 j Autor Danke euch, hab heute morgen angerufen und da wird nochmal ein Auge "zugedrückt", es soll halt doof wegen einer weiteren neuen Aufgabenbestellung sein aber das soll nicht das Problem sein, das sollte noch durchgehen hat man mir gesagt (Denke mal dass sie die Ausnahme machen, weil ich verkürzen möchte). Bin da tatsächlich etwas erleichtert nun.. Und das nächste mal schreib ich mir so wichtige Dinge 3mal aufm Kalender.. Bearbeitet 8. Februar 20223 j von RealPride
9. Februar 20223 j vor 11 Stunden schrieb RealPride: Und das nächste mal schreib ich mir so wichtige Dinge 3mal aufm Kalender.. Einmal reicht, man muss halt auch reingucken Lass dir das aber wie gesagt lieber nochmal per Mail bestätigen.
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