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Pflichtpraktikum bei "Nicht-Ausbildungsbetrieb"


fidpa

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Moin,

ich mache eine Umschulung zum Fachinformatiker FR Daten- und Prozessanalyse und bin gerade dabei, mich auf das sechsmonatige Pflichtpraktikum zu bewerben. Mein Wunsch Unternehmen ist kein Ausbildungsbetrieb. Wie überzeuge ich die für mich zuständige IHK davon, es dennoch zu genehmigen, dort das Praktikum zu absolvieren? Ich würde argumentieren, dass es doch auch in deren langfristigen Interesse ist, bei einem neuen Ausbildungsberuf wie diesem Ausnahmen zu machen.

Bitte wer hat möglicherweise substanzielle Empfehlungen, wie die IHK rumzukriegen ist?

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vor 1 Stunde schrieb fidp:

Bitte wer hat möglicherweise substanzielle Empfehlungen, wie die IHK rumzukriegen ist?

Der Praktikumsbetrieb muss Dir die fehlenden Kompetenzen beibringen und Dich in einem Projekt beraten und begleiten. Wenn er das nachweislich kann wird die IHK nix sagen ( hoffe ich ). Ich sehe eher das Problem, dass ein Praktikumsbetrieb ohne Ausbildungsmaßnahmen gar nicht weiss worum es geht ?

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vor 2 Stunden schrieb allesweg:

Will dein Wunschbetrieb dir das Praktikum ermöglichen?

Was sagt der Träger der Umschulungsmaßnahme zu diesem Betrieb?

Sie haben sich auf meine Bewerbung hin erstmal danach erkundigt, welche Voraussetzungen sie als Betrieb erfüllen müssen, da sie in der Vergangenheit bereits den Fall hatten, dass die IHK Praktika nicht genehmigt hat, da sie kein Ausbildungsbetrieb sind. Mutmaßlich waren das Fachinformatiker der bisherigen Fachrichtungen, also FISI und vielmehr noch FIAE. Ich hoffe eben angesichts meiner neuen Fachrichtung auf eine Ausnahme von der Regel.

Ich erwarte einen baldigen Rückruf von der Betreuerin, mit der ich das Vorgehen besprechen werde. Sie dürfte die ansässige IHK recht gut einschätzen können.

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Normalerweise wird ein IT-Ausbilder der betreffenden Fachrichtung benötigt um dort ein Umschulungspraktikum zu absolvieren.  Wenn ein Ausbilder einer anderen Fachrichtung dort ist, reicht meist ein einfacher Anruf bei der IHK durch den Ausbilder um bei der IHK die Genehmigung der betreffende Fachrichtung zu erhalten, wenn die restlichen Voraussetzungen gegeben sind. So war es auf jeden Fall bei mir als Ausbilder. Außerdem kenne ich mindestens eine Person persönlich, die ein Praktikum absolviert hat, als noch kein Ausbilder da war. Die Bedingung hierfür war, dass der betreffende Ausbilder seinen ADA-Schein noch vor dem Ende des Praktikums macht. Was er dann auch gemacht hat.

Bearbeitet von Sullidor
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