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Empfohlene Antworten

vor 34 Minuten schrieb MaJo_x84x:

Einsicht verlangen

Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist rechtlich geregelt.  Als Antragsteller müssen Sie laut Gesetz eine „Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen“ nachweisen können. Das heißt: Bloße Neugier oder der Gedanke, besser werden zu wollen, reichen nicht aus, um Prüfungsunterlagen einsehen zu dürfen.

So steht es bei den meisten IHK auf der Webseite

vor 55 Minuten schrieb elgorgo:

Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist rechtlich geregelt.  Als Antragsteller müssen Sie laut Gesetz eine „Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen“ nachweisen können. Das heißt: Bloße Neugier oder der Gedanke, besser werden zu wollen, reichen nicht aus, um Prüfungsunterlagen einsehen zu dürfen.

So steht es bei den meisten IHK auf der Webseite

Und genau da is dann das Problem.

vor 5 Stunden schrieb elgorgo:

Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist rechtlich geregelt.  Als Antragsteller müssen Sie laut Gesetz eine „Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen“ nachweisen können. Das heißt: Bloße Neugier oder der Gedanke, besser werden zu wollen, reichen nicht aus, um Prüfungsunterlagen einsehen zu dürfen.

So steht es bei den meisten IHK auf der Webseite

Kannst Du da mal einen Link einstellen? "Rechtliches Interesse" ist eine seltsame Formulierung. Allein das IFG wird das schon ohne Angabe von Gründen erlauben. Schließlich handelt es sich bei der IHK um eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Es sollte daher eine formloser Antrag auf Prüfungseinsicht ohne Angaben von Gründen reichen.

Bearbeitet von FISI-I

vor 3 Minuten schrieb FISI-I:

Es sollte daher eine formloser Antrag auf Prüfungseinsicht ohne Angaben von Gründen reichen.

So kenne ich es von der IHK in München auch:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsprüfung/Einsichtnahme/

Habe ich selbst schon mal für einen Azubi genutzt, hat aber nichts gebracht weil das was da auf dem Papier stand absolut nichts mit dem zu tun hatte was er dachte geschrieben zu haben. 🤪

  • 2 Wochen später...
Am 25.11.2022 um 15:55 schrieb elgorgo:

Also wieder mal: jede IHK kann es anders machen!

Dann kann Sie versuchen, dennoch unterliegt sie gesetzlichen Regelungen, die auch die IHK zu beachten und einzuhalten hat.

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