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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

selbst bin ich auch aufgeregt und habe das Gefühl gerade gar nix mehr zu können. Nix desto trotz bin ich zuversichtlich morgen ausreichend aufschreiben und hinzeichnen zu können, um zu bestehen. Lasst Euch nicht unterkriegen und denkt daran, wer für morgen direkt über eine Krankmeldung nachdenkt, dann steht der nächste Versuch gesichert erst in 6 Monaten an. Mit etwas Glück bei der Aufgabenstellung und Teilpunkten auch bei Aufgaben, zu denen man denkt, man weiß gar nix, kann es trotzdem klappen, auch wenn Ihr Euch gerade so fühlt, wie ich 😉

Also, zu SQL im Zweifelsfall einfach die Grundstruktur hinschreiben ... SELECT FROM WHERE bekommen wir alle hin. Wenn da noch was mit Gruppieren oder Sortieren steht, haut noch GROUP BY und oder ORDER BY ASC/ DSC dazu. Zu UML, ein paar Striche zu den Grundformen, die wenigstens etwas Sinn ergeben bekommen wir auch alle hin. Fragen nach Vorteilen/ Nachteilen von what ever, wir haben schonmal was dazu gehört, saugt Euch was aus den Fingern.

Augen zu und durch 🤗🍀🐘

vor 8 Stunden schrieb alex.meyer_98:

Wie oft kann man das denn machen

Neben den Fehlversuchen, die du haben darfst, wird das Ganze noch durch deinen Vertrag eingegrenzt. Der endet entweder mit dem Bestehen der Prüfung oder mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Betrieb muss den Vertrag auf Antrag verlängern, aber maximal um ein Jahr. Da er in einem anderen Thread im Januar quasi bereits im 4. Lehrjahr war und scheinbar bereits ein Attest hatte, dann ein halbes Jahr später mitgeschrieben hat (und durchgefallen ist?) und jetzt wieder ein Attest hat, kann es gut sein, dass er nach seinem Attest zur Arbeit kommt und der Vertrag völlig legal nicht mehr verlängert wird.

vor einer Stunde schrieb Sullidor:

Der Betrieb muss den Vertrag auf Antrag verlängern, aber maximal um ein Jahr.

Das entscheidet die IHK nach BBIG. Ein Limit ist hier nicht definiert

vor einer Stunde schrieb Sullidor:

und der Vertrag völlig legal nicht mehr verlängert wird.

Da wäre die Frage ob das Ausbildungsziel überhaupt erreicht werden kann. Dann gehts auch um angesammelte Fehlzeiten und vermittelte Inhalte

Ich beziehe mich auf  BBiG § 21 Absatz 3. 

Ich habe das mit einem Azubi als abH - Dozent und dessen HR durch. Die haben erklärt, auch mit Attest zählt es als nicht teilgenommen und damit als nicht bestanden. Das Attest verhindert nur, dass es als "Wiederholung" zählt. Die IHK hat das so anerkannt, die Firma musste ihn aber trotzdem ein zweites Mal verlängern da die benötigte Prüfung noch knapp innerhalb eines Jahres lag. 

(Er hat dann übrigens bestanden)

vor 20 Stunden schrieb uberlord:

Hab 'nen Attest und geh jetzt Party machen bis die Sonne wieder scheinen tut 😄

Willste die Nummer nicht mal hinter dich bringen, ich mein jetzt bis du damit ja wie es aussieht dann 1,5 Jahre drüber.
Zudem gehts uns allen jetzt viel besser, gut gelernt, sehr wahrscheinlich bestanden und jetzt geht die Party für immer ab und nicht nur für den Abend vor der Prüfung, wo man sich dank Attest kurz rausgeschummelt hat. Hör auf mit dem Kindergarten und mach das Ding fertig.

vor 21 Stunden schrieb uberlord:

Hab 'nen Attest und geh jetzt Party machen bis die Sonne wieder scheinen tut 😄

Also langsam glaube ich immer mehr, dass du ein Satiriker sein musst. 👍 Find ich witzig.

Jedoch falls nicht, tue dir den Gefallen und fang frühzeitig, am besten schon jetzt an zu lernen.

Bearbeitet von Earl Hickey

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