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Berichtsheft zur mündlichen Prüfung??


200Pulsman

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eine frage in die runde:

sollte, muss man das berichtsheft zur mündlichen prüfung mitbringen? auf meiner einladung stand nichts, dass dieses mitzubringen sei. geht nun die ihk davon aus, dass man selbst so schlau ist es mitzubringen, oder wird es tatsächlich nicht gebraucht? die frage stellt sich zur ihk nürnberg.

ich dachte mir, frage ich erstmal euch, bevor ich die "gestressten" leute bei der ihk mit telefonanrufen nerve.

danke

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Original geschrieben von BabyK

Also wenn nichts in der Einladung steht, bin ich der Meinung dass man es nicht mitnehmen muss! (Auch IHK Nbg)

Jemand aus meiner Klasse hatte mal da angerufen und hat gefragt. Die meinten das man das Berichtsheft nicht braucht.

Aber sicher is sicher...

Bin auch IHK Mittelfranken (Nbg) und es stand nichts in der Einladung -> Berichtsheft wird nicht gebraucht! Alle aus meiner Firma - immerhin 6 Stück - die zuletzt Prüfung hatten brauchten es nicht!

Ich hab echt keinen Bock sinnlos die letzten 4-5 Monate nachzutragen um's dann doch nicht zu brauchen...nachreichen geht schließlich auch (soweit ich weiß ist noch niemand deswegen nach hause geschickt worden oder!?!)

Also macht euch keinen Kopf, wenn's nicht in der Einladung steht will's kein Mensch sehen (wollten sie ja eh noch nie :P )

Viel Erfolg für alle die noch ran müssen! Toi toi toi :)

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Original geschrieben von 200Pulsman

[...] aus diesem grund habe ich jetzt selbst angerufen bei der ihk nürnberg: das berichtsheft wird zumindest in nürnberg definitiv NICHT bei der mündlichen verlangt!

Dann mache Dir wenigstens eine Telefonnotiz mit genauer Zeitangabe des Anrufs und Name des IHK-Mitarbeiters, der Dir diese Auskunft gegeben hat; und nimm diese dann mit zur Prüfung. Sicher ist sicher!

gruß, timmi

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Original geschrieben von 200Pulsman

das habe ich befürchtet! eine frage, tausend verschiedene antworten :D :confused:

Tja, es gibt nunmal keine fuer alle Prueflinge allgemeingueltige Aussage.

Jede IHK hat ihre eigenen Pruefungsbedingungen. Dazu zaehlt auch, wann das Berichtsheft geprueft wird. Viele IHKn wollen es zur muendlichen sehen, einige aber auch schon vorher zur schriftlichen Pruefung.

Nachfragen (hast Du bereits getan) und sicherheitshalber das Berichtsheft mitnehmen ist der beste Weg.;)

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Da das ordnungsgemäße Führen eines Berichtsheftes Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, _muß_ der PA das auch prüfen. WANN er das macht ist Ermessenssache, OB er das macht nicht!

Wir jedenfalls schauen uns Berichtshefte recht genau an, und prüfen auf:

- Vollständigkeit

- Anzahl der Urlaubs und Kranktage

- Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde

- Art der Tätigkeiten

- Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten

Jeder Punkt hat seinen Grund, und seine Folgen.

Gruß

JoDerVorsitzendeZweierAusschüsseBär

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Hallo,

IHK München zumindest braucht das Berichtsheft:

- Vollständig

- Anzahl der Urlaubs- und Kranktage

- Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde!!!!!

- Art der Tätigkeiten

- Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten

Das Berichtsheft wird durchgelesen, mal genauer, mal weniger. Sind Ungereimtheiten vorhanden, wird es ausführlichst gelesen. Bei eklatanten Abweichungen, z.B. Toner jeden Tag gewechselt oder keine Unterschriften oder Ausblilder hat seine Pflichten nicht erfüllt... etc., wird das Berichtsheft einbehalten.

Die IHK nimmt sich dann das Berichtsheft vor und geht damit zum Betrieb, um sic<h dieses rechtfertigen zu lassen. Was aber keinen Einfluss auf Eure Noten bzw. Prüfungen hat. Die IHK versucht auch, etwas FÜR Euch zu tun *fg*.

Robi

PS: Oder zumindest vorne dran ein Deckblatt mit der Unterschrift des Ausbilders, dass alle Seiten eingesehen wurden. Es ist immer mehr üblich, die Berichtshefte elektronisch zu führen. Wir können und wollen nicht, dass alle Blätter am Ende einfach nur einmal unterschrieben werden, sondern dass gewissenhaft wöchentlich oder sogar täglich die elektronischen Berichtsblätter kontrolliert werden.

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