Zum Inhalt springen

Anwalt für einen Widerspruch gesucht


ooozzzooo

Empfohlene Beiträge

Hi all,

ich habe bereits Widerspruch gegen die Prüfung (allgemein) eingelegt, jetzt wartet die IHK auf meine Begründung. Auf Ulis Prüfungspage hab ich gelesen, dass nur formelle Begründungen möglich/erfolgversprechend sind, ist das korrekt ?

Ich hatte nämlich bereits Einsicht in meine Unterlagen und habe nun Abschriften meiner Prüfung. Mir wurden teilweise wegen Unleserlichkeit keine Punkte gegeben und teilweise auch für def. richtige Antworten wg. Unwissenheit der Prüfer (Beispiel: BOOTP als falsch angestrichen, dabei synonym für DHCP) ebenfalls keine.

Meine Präsentation wurde in drei Bewertungsbereichen mit ca. 8,5 Punkten von 10 bewertet, im vierten mit 1,5. Begründung: Das Thema meines Projekts lautete Windows 2003 Printserver Cluster, das Thema meiner Präsentation: Windows 2003 Cluster (ich wollte es zielgruppenorientiert kundenfreundlicher machen, wurde uns so im IHK Kurs beigebracht). Insofern...Thema verfehlt.

Meine Doku wurde im Bewertungsbereich "äußere Form" von einem PA Mitglied mit 10 Punkten bewertet, vom anderen mit 7 mit der Begründung der Schriftgrad wäre zu klein (Schriftgrad 10).

Nun bin ich auf der Suche nach einem Anwalt (vermutlich Verwaltungsrecht) für den ein Widerspruch gegen eine IHK Prüfung kein Neuland ist. Er sollte irgendwo im Ruhrgebiet oder Raum Düsseldorf sein. Wär super wenn wir jemand helfen könnte !

P.S.: Bevor ich hier wieder eine generelle Diskussion lostrete...ich habe mir die ganze Sache gut überlegt, einen Berufsschulabschlussnotenschnitt von 1,0, bin MCSA, war im IHK Prüfungsvorbereitungskurs, hatte in der Zwischenprüfung 92 Punkte und gehe jetzt sowieso studieren. Was ich damit sagen möchte ist, dass es mir ums Prinzip geht und ich und meine Kollegen (2 ähnliche Fälle) nicht fair von unserem Ausschuss bewertet wurden. Viele Azubis regen sich nur auf und spucken große Töne (ich verklage die IHK blablabla), ich lasse mir das nicht gefallen und ziehe den Widerspruch so oder so durch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich greife mal den hier mitlesenden und -schreibenden PAlern vor und wünsche mir zum Geburtstag, dass du deine zuständige IHK angibst.

<persönliche Meinung>

Ich hatte nämlich bereits Einsicht in meine Unterlagen und habe nun Abschriften meiner Prüfung. Mir wurden teilweise wegen Unleserlichkeit keine Punkte gegeben und teilweise auch für def. richtige Antworten wg. Unwissenheit der Prüfer (Beispiel: BOOTP als falsch angestrichen, dabei synonym für DHCP) ebenfalls keine.

Inkorrekt. BOOTP ist nicht synonym für DHCP, sondern DHCP ist eine Erweiterung des BOOTP. Siehe hier

Meine Präsentation wurde in drei Bewertungsbereichen mit ca. 8,5 Punkten von 10 bewertet, im vierten mit 1,5. Begründung: Das Thema meines Projekts lautete Windows 2003 Printserver Cluster, das Thema meiner Präsentation: Windows 2003 Cluster (ich wollte es zielgruppenorientiert kundenfreundlicher machen, wurde uns so im IHK Kurs beigebracht). Insofern...Thema verfehlt.

Ich meine mich zu erinnern, dass die Prüfungsordnung was von "Projektpräsentation" murmelt, nicht von "Kundenpräsentation".

Was sagen die anwesenden Prüfer dazu?

Meine Doku wurde im Bewertungsbereich "äußere Form" von einem PA Mitglied mit 10 Punkten bewertet, vom anderen mit 7 mit der Begründung der Schriftgrad wäre zu klein (Schriftgrad 10).

Und was genau ist dabei jetzt dein Vorwurf? Ein Prüfer war der Ansicht es passt alles, einem war eben die Schrift zu klein. So what? Ich persönlich finde Schriftgröße 10 ebenfalls zu klein.

...

P.S.: Bevor ich hier wieder eine generelle Diskussion lostrete...ich habe mir die ganze Sache gut überlegt, einen Berufsschulabschlussnotenschnitt von 1,0, bin MCSA, war im IHK Prüfungsvorbereitungskurs, hatte in der Zwischenprüfung 92 Punkte und gehe jetzt sowieso studieren. Was ich damit sagen möchte ist, dass es mir ums Prinzip geht und ich und meine Kollegen (2 ähnliche Fälle) nicht fair von unserem Ausschuss bewertet wurden. Viele Azubis regen sich nur auf und spucken große Töne (ich verklage die IHK blablabla), ich lasse mir das nicht gefallen und ziehe den Widerspruch so oder so durch.

Nur aus Prinzip möchtest du das machen? Nicht weil du damit bessere Zukunftschancen hättest? Du gehst ja sowieso studieren? Was willst du uns mit deinen aufgezählten Leistungen sagen? Ich steig nicht ganz dahinter...

Was haben Berufsschulnoten, Kurse und Zertifikate darüber zu sagen, ob ein Projekt korrekt und den Vorgaben gemäß durchgeführt wurde?

</persönliche Meinung>

Stell doch mal deine Projekarbeit (Antrag, Doku und Präsi) hier zur Verfügung, dann können wir uns auch ein Bild machen.

Trotzdem viel Erfolg bei Anwaltssuche und Widerspruchsverfahren.

sonnige Grüße

taschentoast

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

danke erstmal für deine Antwort, aber die IHK tut doch gerade nix zur Sache oder ? Ich brauche eigentlich auch keine Bewertung meiner Abschlusspräsentation/-doku, sondern suche nur Hilfe bzgl. den formellen Einzelheiten eines Widerspruchs.

Du hast recht, DHCP baut auf BOOTP auf, jedoch wird DHCP/BOOTP von Microsoft (siehe MCSE Prüfungen) und Cisco oft synonym verwendet. DHCP verwendet nämlich das BOOTP Protokoll (link), in meiner Antwort auf eine Frage habe ich von "BOOTP Paketen" bei DHCP gesprochen und das wurde mit einem Fragezeichen daneben als falsch markiert und mit 0 Punkten bewertet.

In der Prüfungsordnung steht folgendes:

„(...)

Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann.

(…)“

ich habe mich (entsprechend den Vorgaben durch die Dozenten des IHK Vorbereitungskurses und den Berufsschullehrern) überwiegend auf den fachlichen Hintergrund mit einer starken Zielgruppenorientierung (Kunden) gestützt.

Zum Schriftgrad...der Schriftgrad ist kein beliebiger Wert der nach persönlichen Vorlieben bewertet werden kann. Meine IHK gibt für den Projektantrag eine Schriftgröße von 10 zwingend vor, manche IHKs sogar für alle Unterlagen. Kann man meine Dokumentation dann wegen Schriftgrad 10 um 3 Punkte abwerten wenn sie anderswo sogar so vorgeschrieben ist !?

Natürlich geht es auch um bessere Zukunftschancen für spätere Bewerbungen wenn ich das Abschlusszeugnis vorlege. Aber ich finde die Prüfung vor allem persönlich als unfair bewertet. Ich habe in den letzten Ausbildungsmonaten ausschließlich an Dokumentation und Präsentation gearbeitet, von mehreren Prüfungsausschussmitgliedern (nicht aus meinem) durchgucken lassen und alle haben sie für gut befunden. Wenn ich nun die Gründe für die Abwertung lese (Unleserlichkeit, Schriftgröße, etc.), dann denke ich dass man sich das nicht gefallen lassen sollte. Ich wollte eigentlich auch nur ausdrücken, dass ich kein Wackelkandidat um bestehen/nicht bestehen bin und ich nicht zu denen gehöre, die sich weil es nur zum guten Ton gehört über die IHK aufregt oder schlecht abgeschnitten haben weil sie selber zu faul waren. Ich hab die 3 Jahre echt alles gegeben, hatte ne gute Firma im Hintergrund und will dass sich die 3 Jahre gelohnt haben. Für ein voll befriedigend hab ich mir die ganze Arbeit sicher nicht gemacht, das geht auch erwiesenermaßen mit deutlich weniger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... DHCP baut auf BOOTP auf, jedoch wird DHCP/BOOTP von Microsoft (siehe MCSE Prüfungen) und Cisco oft synonym verwendet.

DHCP und BootP werden nur als Synonym benutzt, wenn es um Portangaben und Relays geht. Denn beide verwenden dieselben Ports und denselben Weiterleitungsmechanismus auf Routern.

Allerdings ist BootP kein Synonym fuer das DHCP-Protokoll. Beide sind aehnlich, aber in einigen Punkten unterschiedlich.

BootP uebermittelt nur die IP-Adresse, die Subnetzmaske, das Standardgateway, die Datei zum Booten (bei Geraeten ohne Festplatte) und herstellerspezifische Informationen.

siehe RFCs: 951, 1542

DHCP ist eine Erweiterung von BootP, das neben den BootP-Angaben auch die folgenden Angaben uebermitteln kann:

- DHCP-Leases (BootP kennt keinen Lease-Mechanismus)

- DNS-Server

- DNS-Domaene

- WINS-Server

- Festlegung von DHCP-Benutzerklassen

- Festlegung von DHCP-Herstellerklassen

- Festlegung von DHCP-Klassenkennungen

Die herstellerspezifischen Optionen von BootP sind in DHCP als DHCP-Bereichsoptionen eingeflossen.

siehe RFCs: 2131, 3004

Bitte bei IP-Protokollen keine Zitate von irgendwo, sondern das Original, die betreffende(n) RFC(s) der IETF, nehmen. Das vermeidet Uebersetzungs- und Interpretierungsfehler.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

gleich mal ein dickes Sorry, dass ich nix zu Anwälten und Ähnlichem beitragen kann, ich hab mich noch nie mit sowas beschäftigt.

Aber zu den anderen Punkten möcht ich mich trotzdem gern äußern.

danke erstmal für deine Antwort, aber die IHK tut doch gerade nix zur Sache oder ?

...

Doch, siehe unten.

Du hast recht, DHCP baut auf BOOTP auf, jedoch wird DHCP/BOOTP von Microsoft (siehe MCSE Prüfungen) und Cisco oft synonym verwendet. DHCP verwendet nämlich das BOOTP Protokoll (link), in meiner Antwort auf eine Frage habe ich von "BOOTP Paketen" bei DHCP gesprochen und das wurde mit einem Fragezeichen daneben als falsch markiert und mit 0 Punkten bewertet.

Ein weiterer Grund, warum ich nix von derartigen Zertifikaten halte, aber darüber läßt sich trefflich streiten :D

Aber offensichtlich wars ja dann so, dass der Korrektor deine Antwort nicht entsprechend deuten konnte und sich daher für eine Nicht-Bewertung entschieden hat. Das ist, wie ich finde, eine übliche und akzeptable Methode. Dito für unleserlich schreiben in der Prüfung. Woher sollen Korrektoren wissen, was du meinst?

In der Prüfungsordnung steht folgendes:

?(...)

Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann.

(?)?

ich habe mich (entsprechend den Vorgaben durch die Dozenten des IHK Vorbereitungskurses und den Berufsschullehrern) überwiegend auf den fachlichen Hintergrund mit einer starken Zielgruppenorientierung (Kunden) gestützt.

Tja, eventuell haben die Prüfer bei der Präsentation eben die Vorgehensweise und Begründung vermisst.

Zum Schriftgrad...der Schriftgrad ist kein beliebiger Wert der nach persönlichen Vorlieben bewertet werden kann. Meine IHK gibt für den Projektantrag eine Schriftgröße von 10 zwingend vor, manche IHKs sogar für alle Unterlagen. Kann man meine Dokumentation dann wegen Schriftgrad 10 um 3 Punkte abwerten wenn sie anderswo sogar so vorgeschrieben ist !?

Deswegen ist die Angabe der zuständigen IHK nicht ganz unwichtig.

Hier z.B. war keine Schriftgröße vorgeschrieben (uiii, hoffentlich gibt mir jetzt der IJK-Michl keinen auf den Deckel :) )

Allerdings ist auch wichtig zu unterscheiden, ob Schriftgröße 10 nur für den Projektantrag, oder für die gesamte Doku vorgeschrieben war.

Beim Rest stimm ich dir durchaus zu, in so einer Projektarbeit steckt ne Menge Arbeit und die will man auch honoriert haben.

Wenn du dir wirklich sicher bist, zu Unrecht zu schlecht bewertet worden zu sein, dann alles Gute. Rechtschutzversicherungen sollen sich ja auch irgendwie lohnen :OD

schönen Gruß

taschentoast

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok zum Thema DHCP...

Die Frage war so ungefähr, dass Rechner im Gebäude keine DHCP Adresse bekommen, sondern nur direkt beim DHCP Server. Per statischer IP klappt die Konfiguration.

Meine Antwort auf die Frage:

"Konfiguration des Switches: Durchlassen von BOOTP Paketen."

Antwort Musterlösung:

"DHCP-Relay aktivieren und konfigurieren."

Ich glaube dass beide Lösungen korrekt sind. Bei vielen Switchen muss man BOOTP/DHCP Weiterleitung extra aktivieren. Oder man kann eben DHCP Relay Server installieren.

Zum Thema Schriftgröße: unsere IHK hat keine Vorgaben für die Schriftgröße der Dokumentation gemacht soviel ich weiß. Wenn sie aber für die Anlage des Antrags Schriftgröße 10 vorschreibt (nicht mehr und nicht weniger) und wenn andere IHKs für die Dokumentation ebenfalls 10 vorschreiben, dann kann man mir dafür keine Punkte abziehen...finde ich. An welche Werte soll man sich als perfektionssuchender Azubi denn sonst halten wenn nicht an die Angaben der IHKs :-/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(A) Ich hatte nämlich bereits Einsicht in meine Unterlagen und habe nun Abschriften meiner Prüfung. Mir wurden teilweise wegen Unleserlichkeit keine Punkte gegeben und teilweise auch für def. richtige Antworten wg. Unwissenheit der Prüfer (Beispiel: BOOTP als falsch angestrichen, dabei synonym für DHCP) ebenfalls keine.

(B) Meine Präsentation wurde in drei Bewertungsbereichen mit ca. 8,5 Punkten von 10 bewertet, im vierten mit 1,5. Begründung: Das Thema meines Projekts lautete Windows 2003 Printserver Cluster, das Thema meiner Präsentation: Windows 2003 Cluster (ich wollte es zielgruppenorientiert kundenfreundlicher machen, wurde uns so im IHK Kurs beigebracht). Insofern...Thema verfehlt.

© Meine Doku wurde im Bewertungsbereich "äußere Form" von einem PA Mitglied mit 10 Punkten bewertet, vom anderen mit 7 mit der Begründung der Schriftgrad wäre zu klein (Schriftgrad 10).

P.S.: Bevor ich hier wieder eine generelle Diskussion lostrete...ich habe mir die ganze Sache gut überlegt, einen Berufsschulabschlussnotenschnitt von 1,0, bin MCSA, war im IHK Prüfungsvorbereitungskurs, hatte in der Zwischenprüfung 92 Punkte und gehe jetzt sowieso studieren. Was ich damit sagen möchte ist, dass es mir ums Prinzip geht und ich und meine Kollegen (2 ähnliche Fälle) nicht fair von unserem Ausschuss bewertet wurden. Viele Azubis regen sich nur auf und spucken große Töne (ich verklage die IHK blablabla), ich lasse mir das nicht gefallen und ziehe den Widerspruch so oder so durch.

Hallo ooozzzooo (ähm-deine Tastatur klemmt :floet: ),

leider kann ich dir gerade in Düüseldorf oder so auch keinen guten Anwalt empfehlen. Dafür hoffe ich, dir ggf. mit einigen Kommentaren Geld zu sparen...

Du brauchst bei einem begründeten Einspruch keinen Anwalt. Bei uns (IHK München) verlangst du Einsicht, und dann kannst du einem zuständigen PA deine "Anmerkungen" mitteilen. Dieser PA prüft deine Ansprüche, und kommt zu einem Ergebnis. Erst wenn dort "deiner Ansicht nach" nicht wirklich vernünftig gehandelt wurde empfehle ich, zu einem Anwalt zu gehen. Darum fragen wir latürlich immer frech nach der IHK, da wir dann oft Menschen kennen, die helfen können (im Sinne Auslunft geben).

zu (A)

Das mit dem BootP ist schon erläutert.

Das mit der Unleserlichkeit: Hier bin ich der ganz klaren Meinung, dass ich mich sowieso schon in 60% der Prüfungen als Kryptologe oute und erkenne, was möglich und nötig ist. Manchmal ist aber das Fass voll, und dann kann ich lange Linien mit sporadischem Heben und Senken eben nicht mehr als Lösung akzeptieren. Das ist ein Punkt, da hilft dir auch kein Anwalt!

zu (B)

Tja, der Kurs war wohl nix. Oder du hast ggf. nur mit einem Ohr zugehört. Wie schon erwähnt präsentierst du dein Projekt, und keine Kundeninfo. Damit ist deine Kundenorientierung möglicherweise einfach falsch, wobei Themaverfehlung bei mir 0 bringt... Auch hier wirst du mit und ohne Anwalt schlechte Karten haben, da dein PA scheinbar ordentlich und sauber die begründeten Abzüge dokumentiert hat (das meint übrigens die Prüfungshomepage: deutlich Abzüge ohne Begründung sind anfechtbar!)

zu ©

Nun kenne ich evtl. Regeln deiner IHK nicht und kann diese somit auch nicht nachlesen/nachprüfen. Persönlich empfinde ich eine 10er Schriftart sogar als ok (Hallo taschentoast, bis zum Stammtisch :P ) - es muss einfach passen. Die "äußere Form" ist mehr als Schriftgröße - stand da noch ein anderer Grund, z.B. sind deine Überschriften auch alle in 10 pt? Hast du mal was fett grdruckt? Hast du Absätze? Fazit hier: Auch wenn ich drei von zehn Punkten für die Schriftgröße übertrieben finde, das sind wahrscheinlich nicht mal 5 % des Ergebnisses :( - lohnt deswegen ein Einspruch?

Dein PS überzeugt mich nicht. Den Text davor hätte ich akzeptiert, aber dort disqualifizierst du dich ziemlich. Du solltest über die unnötige Geldausgabe "Anwalt" nachdenken. Warum willst du nicht eine faire "Win-Win-Situation"? Geh zur IHK, sag deine Wünsche und höre dir deren Meinung an. Vielleicht hast du ja einen netten PA, der dir zwei Punkte mehr für deine Schrift gibt?! Aber was willst du sonst?

LiGrü

Michael (immer wieder fasziniert)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema Schriftgröße: unsere IHK hat keine Vorgaben für die Schriftgröße der Dokumentation gemacht soviel ich weiß.

"soviel ich weiß" ist aber schon ein bisschen schwach für einen Widerspruch. Wenn Du bei den anderen Punkten auch so argumentierst, dann sehe ich aber schwarz für Deinen Einspruch.

Und auch bei den beiden anderen Punkten Deiner Kritik tendiere ich eher zu der Meinung Deines PA, so wie er sie punktemässig manifestiert hat. Du versuchst, dem PA Deine INTERPRETATION aufzudrängen.

Sorry, aber ich halte das, wie Du selbst schon ziemlich deutlich schreibst, für Prinzipienreiterei.

gruss, timmi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

danke erstmal an euch alle fuer eure Aeusserungen. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, meine Antworten hier im Forum ueberpruefen zu lassen/zu diskutieren, da die wenigsten von euch die Fragen vorliegen haben und ich auch nicht meine kompletten Antworten gepostet habe. Das mit BOOTP war nur ein Beispiel, ich sehe da nach wie vor keinen Grund fuer 0 Punkte zu geben. Aber lassen wir das.

Zur Praesentation: Ich kenne einige Azubis die in anderen Pruefungsausschuessen perfekt gefahren sind mit einer Kundenpraesentation und genau das hat uns ein Dozent des IHK (!) Kurses eingeimpft, darauf habe ich mich verlassen und ich sehe nach wie vor keinen Grund fuer eine Abwertung. Ist sicherlich schwer zu beurteilen ohne meinen Vortrag vorliegen, geschweige denn gesehen zu haben.

Zur Dokumentation/Schriftgrad Story: Ich habe die Vorgabe von Schriftgrad 10 nur in unserem Antrag (IHK Duesseldorf) gesehen und ansonsten in Vorgaben von anderen IHKs fuer die Dokumentation. Die Ueberschriften waren natuerlich groesser als der Text, teils fett gedruckt. Ausser "Schriftgrad zu klein" stand da garnix und zu den anderen Bewertung ebenfalls nichts.

Nochmal so allgemein, ich habe aus allen Pruefungsteilen nur Beispiele genannt. Insgesamt sind es ca. 20 solcher Punkte, die meiner Meinung nach nicht korrekt bewertet wurden. Ich hab mich aufgrund der langen Diskussion zum Posten weiterer Beispiele hinreissen lassen :D

Frage: Beschreiben sie die Funktion von DHCP

Antwort: Automatische Vergabe von IP-Adressen, Zuweisung verschiedener Daten durch einen DHCP Server (u.A. IP Adresse, Subnet Adresse, DNS Server, Gateway, etc.)

Bewertung: 0 von 2 Punkten

Frage: Nennen sie zwei Vorteile einer Online USV gegenueber einer Offline USV

Antwort: direkt einsatzbereit ("0 Sekunden"), filtert Stromschwankungen -> zugegebenermassen umstaendlich ausgedrueckt aber wann weiss doch wohl worums geht, bzw. man weiss das ich weiss worums geht.

Bewertung: 0 von 2 Punkten

Frage: Nennen sie jeweils zwei Vor- und Nachteile der Lichtwellenleitertechnik

Antwort: - schnell, relativ abhoersicher (dahinter ein Fragezeichen vom PA), - teuer, empfindliche Leitungen

Bewertung: 1 von Punkten

usw. auch wer nicht meiner Meinung bzgl. Widerspruch ist, eine zumindest strenge Bewertung laesst sich ja wohl nicht leugnen oder ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur Praesentation: Ich kenne einige Azubis die in anderen Pruefungsausschuessen perfekt gefahren sind mit einer Kundenpraesentation und genau das hat uns ein Dozent des IHK (!) Kurses eingeimpft, darauf habe ich mich verlassen und ich sehe nach wie vor keinen Grund fuer eine Abwertung. Ist sicherlich schwer zu beurteilen ohne meinen Vortrag vorliegen, geschweige denn gesehen zu haben.

Ich kenne einige Prueflinge aus meinem Jahrgang, die mit einer 20minuetigen Praesentation und ohne Angabe der Zielgruppe durchgekommen sind - viele mit einer 3. Andere PAs haetten vermutlich deutliche Abzuege gemacht. Was ich damit sagen will ist, dass es auch anders herum sein kann. JEder PA ist anders. Nicht alle PAs in Duesseldorf wollen eine Zielgruppe - vorher nachfragen. Ein "der Dozent hat das gesagt und deswegen sind die PAler, die sich nicht daran gehalten haben schuld" hilft Dir hier ueberhaupt nicht. Es ist allgemein bekannt, dass der PA autark handelt und damit kein PA wie der andere ist.

Zur Dokumentation/Schriftgrad Story: Ich habe die Vorgabe von Schriftgrad 10 nur in unserem Antrag (IHK Duesseldorf) gesehen und ansonsten in Vorgaben von anderen IHKs fuer die Dokumentation. Die Ueberschriften waren natuerlich groesser als der Text, teils fett gedruckt. Ausser "Schriftgrad zu klein" stand da garnix und zu den anderen Bewertung ebenfalls nichts.

...und nochmal: Nachfragen. Bei meinem Antrag damals muessten die Vorgaben (Schriftgroesse, Schriftart, Seitenzahl, usw.) zur Doku dringestanden haben. Damit haettest Du sicherlich etwas in der Hand. Falls das allerdings nicht so ist und Du die Vorgabe "Schriftgroesse 10" von anderen IHKs uebernommen hast - auch jede IHK hat andere Vorgaben. Ruf an, frag nach - frag noetigenfalls Deinen Projektverantwortlichen aus dem Dir zustaendingen PA.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, meine Antworten hier im Forum ueberpruefen zu lassen/zu diskutieren, da die wenigsten von euch die Fragen vorliegen haben

Wie kommst Du denn auf DIE Idee? Was meinst Du wohl, worüber hier schwerpunktsmässig diskutiert wird?!

Das mit BOOTP war nur ein Beispiel, ich sehe da nach wie vor keinen Grund fuer 0 Punkte zu geben.

Ein gutes Beispiel; denn das sehe ich (als Prüfer) ganz anders als Du.

Frage: Nennen sie zwei Vorteile einer Online USV gegenueber einer Offline USV

Antwort: direkt einsatzbereit ("0 Sekunden"), filtert Stromschwankungen -> zugegebenermassen umstaendlich ausgedrueckt aber wann weiss doch wohl worums geht, bzw. man weiss das ich weiss worums geht.

Bewertung: 0 von 2 Punkten

Das ist ja fast schon eine Realsatire. Sag' ganz schnell, dass Du uns damit nur testen oder belustigen wolltest ... :D

eine zumindest strenge Bewertung laesst sich ja wohl nicht leugnen oder ?

Nö! Du hast offensichtlich nur Probleme mit Kritik. Auf mich wirken Deine Beiträge schlichtweg wie der Versuch, falsche Antworten durch wohlwollende Interpretation richtiger zu machen.

gruss, timmi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Frage: Nennen sie jeweils zwei Vor- und Nachteile der Lichtwellenleitertechnik

Antwort: - schnell, relativ abhoersicher (dahinter ein Fragezeichen vom PA), - teuer, empfindliche Leitungen

Bewertung: 1 von Punkten

hab mir auch nur eine antwort von dir rausgenommen. nachdem ich ähnliche fragen dieses jahr hatte (bin AE), muss ich sagen dass deine antwort zu dieser fragen nichtssagend ist.

Vorteil von LWL:

schnell im Vergleich zu was? Schall, Licht, Flugzeuggeschw.? Ich hab sowohl Kupferkabel als auch LWL Kabel mit 1000 MBit gesehen.

Nachteil von LWL:

teuer im Vergleich zu was? 10 m LWL Kabel kann schon mal teuerer sein als 1 m LWL Kabel. Genauso mit empfindlich. Ist ein Kupferkabel gegen starke Magnetfelder unempfindlich?

Ciao

Antibiotik

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich habe eigentlich keine Probleme mit Kritik (und auch nicht mit Polemik :) )aber wie gesagt, ich denke dass die Diskussion wenig Sinn macht wenn ihr die Fragen und meine restlichen Unterlagen nicht vorliegen habt. Aber das tut auch nichts zur Sache, eigentlich wollte ich nur Tips zu 1. einem Anwalt, 2. ob man nur gegen formelle Widerspruch einlegen kann. Vielleicht hätte ich das mit dem Fragen posten lassen sollen. Ob ich Erfolg hatte oder nicht, kann ich ja hinterher immer noch hier hinterlassen ;-).

Schonmal danke an alle konstruktiven Tipschreiber und viele Grüße nach Bonn

EDIT: Oops da kam schon eine neue Antwort. Zur LWL-Frage: anscheinend hat der Prüfer "relativ abhörsicher" bemängelt da dahinter in rot "abhörsicher??" geschrieben wurde...insofern hatte er gegen die restlichen Punkte nix einzuwenden

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry, aber auch ich muss dir leider sagen, dass deine Antworten viel zu schwammig sind. Hier mal nur so zum Nachdenken was du auf die LWL Frage alles hättest antworten können. Davon hast du gerade mal einen Punkt abgedeckt. Bei den anderen Fragen und Antworten, die du hier gepostet hast, ist es nicht anders. Warum wunderst du dich also über deine Bewertung?

Vorteile von LWL gegenüber Kupferleitern

1.3.1. Mechanische Vorteile

-LWL sind dünn, leicht und flexibel

-LWL-Kabel sind zugfest (bis ca. 50-60 N, Spezialkabel bis 100N) aufgebaut und können problemlos verlegt werden

1.3.2. Übertragungstechnische Vorteile

# große Übertragungsbandbreite mit hoher Signaldichte (Multiplexing: viele Signale werden zusammengelegt)

# kleine Signaldämpfung mit langen Übertragungsstrecken

# Störsicherheit – keine Beeinflussung durch elektromagnetische Störfelder (EMV)

# kein Übersprechen zwischen verschiedenen Adern

# Dielektrikum als Übertragungsmedium, dadurch Potenzialtrennung und keine Erdschleifen

# hohe Abhörsicherheit: wenn ein Kabel „angezapft“ wird, kann dies gemessen werden, da ein Teil des Lichtes austritt, d.h. das Empfangssignal wird kleiner!

# Blitzschutz, Lichtwellenleiter sind Isolatoren

# Ex-Schutz, keine Funkenbildung bei Trennung oder Kabelbruch

# kein Risiko in explosionsgefährdeter Umgebung

# geringe Alterung, chemische und thermische Stabilität

1.3.3. Wirtschaftliche Vorteile

# unbegrenzte Materialverfügbarkeit (Quarzsand)

# Einsparung an Abschirmung und sonstigen bei Kupfer-Kabeln notwendigen Entstörungsaufwendungen

# günstiges Preis/Leistungsverhältnis, speziell bei größeren Übertragungsstrecken

1.4. Nachteile:

# hohe Montagekosten bzw. hoher Montageaufwand

# höhere Kosten gegenüber Kupfer-Leitern bei kurzen Verbindungen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mag ja sein, dass nicht alle seine Einwände begründet sind, aber das muss er selbst wissen (wen er halt etwas Geld über hat ;), Anwälte müssen auch von etwas leben :beagolisc ). Also hilft ihm eigentlich nur das, was er will: eine Adresse eines Anwaltes, sofern es nicht auch erst einmal ohne geht (siehe IJK). Gelbe Seiten mal geguckt? Ich meine Düsseldorf ist keine kleine Stadt, einfach mal einen Anwalt anrufen, wen das nicht sein Fachgebiet ist wird der dich schon weitervermitteln.

Grüße

Marc

(der die IHK 2- schon vergessen, das Berufschul- und Betriebszeugnis aber eingerahmt hat :) )

PS: Will nicht noch wer allgemein gegen die Prüfung Sommer 2004 klagen, GH2 war ja schon vorher im Netz :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... und genau das hat uns ein Dozent des IHK (!) Kurses eingeimpft, darauf habe ich mich verlassen und ich sehe nach wie vor keinen Grund fuer eine Abwertung.

Naja, jedenfalls macht die IHK nicht die Abschlussprüfungen. Vielleicht nur soviel zu deinem Argument. Und über die Quälität von IHK - Kursen möchte ich nicht streiten, da das Niveau jeder einzelnen IHK bei jedem einzelnen Thema oft doch von jeden einzelnen (eingekauften) Dozenten abhängt. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab mittlerweile einen Verwaltungsrechtler gefunden, der schonmal mit der IHK "zu tun" hatte. Die Idee von IJK ist in der Tat nicht schlecht. Vielleicht brauche ich ja erst nach der Begründung einen Anwalt wir werden sehen. Zuviel Geld hab ich schonmal nicht, aber wie gesagt...mir gehts ums Prinzip und mir ist es das wert. Falls es wen interessiert, ich kann euch ja hier auf dem laufenden halten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 10 Monate später...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...