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Prüfung BW diesen Winter, IT-Handbuch?


sabsi

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Gibt es hier jemand, der auch diesen Winter (also am 9. und 10.11.) in Baden-Württemberg die Prüfung macht?

Wenn ja, habt Ihr schon angefangen zu lernen?

Was lernt Ihr denn so?

Weiß jemand, ob man nun das IT-Handbuch auch für die Prüfungen in BW verwenden darf? Ein EX-Azubi von uns durfte das Handbuch letzte Winterprüfung verwenden. Im Sommer 2004 allerdings wurden die IT-Handbücher angeblich von den Aufsichtspersonen eingesammelt, da man laut Lehrer nur das einfache Tabellenbuch verwenden darf. Bei GH II soll (laut meinem Lehrer) überhaupt kein Buch zulässig sein. Stimmt das?

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Also du darfst das Buch eh nur in GH1 verwenden (oder ist das auch in BaWü anders???). Zum Rest besser wirklich die Antwort eines BaWülers abwarten oder IHK anrufen, die sind ganz lieb ;)

Ist halt alles etwas komisch, die einen dürfen gar kein Handbuch, die einen (wie wir) nur "nackte" Bücher, evtl. mit Reitern damit man Sachen schneller findet und andere dürfen halbe Romane ins Buch kleben oder schreiben.

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Also du darfst das Buch eh nur in GH1 verwenden (oder ist das auch in BaWü anders???). Zum Rest besser wirklich die Antwort eines BaWülers abwarten oder IHK anrufen, die sind ganz lieb ;)

Hmm. Also ich hab das IT-Handbuch für GH1 und GH2 verwenden dürfen. Nur im WiSo-Teil war es nicht erlaubt. (war bei der IHK Bielefeld/Paderborn)

Ich hab noch nie gehört, dass das IT-Handbuch, wenn erlaubt, nur auf die GH1 beschränkt war... :confused:

Bis denn

Zornas

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Bin mir ziemlich sicher das man für die GH2 keine Bücher benutzen darf, und für GH1 nur das Tabellenbuch, wir haben gestern mit unserem Lehrer geredet, und der hat das uns gesagt

(IHK Heilbronn-Franken/ Baden Württemberg)

ACHTUNG: Ich weiss nicht, ob diese Vorschrift für BaWü gültig ist!

------------ Zitat Anfang ----------------

IHK-GBA-News

Ausgabe 8/2000

Schriftliche Abschlussprüfung

IT-Berufe

Hilfsmittel

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei.

Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen.

Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird.

Köln, 22. Septemper 2000

bäh

-------------------------------------------

Ausgabe 3/01

Schriftliche Zwischenprüfungen

IT-Berufe

Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen.

Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen.

Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen.

Nürnberg, 01-04-11

ry-to

------------ Zitat Ende ----------------

gruss, timmi

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[...](war bei der IHK Bielefeld/Paderborn)

Ich hab noch nie gehört, dass das IT-Handbuch, wenn erlaubt, nur auf die GH1 beschränkt war... :confused:

Da Du Deine Ausbildung auch nicht in BaWue gemacht hast, kannst Du das auch nicht gehoert haben. Schliesst nicht immer von den Pruefungsvorgaben Eurer IHK auf die anderer IHKs - erst recht nicht, wenn es um BaWue-IHKs geht.

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Als Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben sind das übliche Schreibzeug und ein netzu¬nabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Zur Be¬arbeitung der GH I und II ist nur das IT-Handbuch ohne handschriftliche Aufzeichnung als Hilfsmittel zugelassen.

http://www.ihk-bonn.de/pdf/downloads_bildung/AktuelleHandreichung2004_937314551.doc

Die machen es also so :floet:

Hmm scheint wieder IHK abhängig zu sein. Genau wie das Thema "Was unter Tabellenbuch" zu verstehen ist und welche erlaubt sind und ob man reinschreiben darf.

Hach wäre es doch schön wen sich alle IHKs mal auf einen Standard einigen würden, naja das werde ich nicht mehr erleben, vielleicht meine Urenkel :)

PS: Die Bonner haben eine tolle Struktur ihrer Webseite, Ordner PDF und dann eine Word Datei :uli

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so mal google bemüht und siehe da, wo ist die Lösung? - Hier im Forum :)

http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=66312

Letztes Posting, und gerade mal vom 12.08.2004, 11:07 :rolleyes:

Wem das immer noch nicht reicht muss halt anrufen, heute wo jeder 50 SMS am Tag schickt, wird für sowas wichtiges das eine Telefonat noch im Geldbeutel drin sein, oder?

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PS: Die Bonner haben eine tolle Struktur ihrer Webseite, Ordner PDF und dann eine Word Datei
Ja, das ist wirklich merkwürdig. Aber es ist sogar noch alberner: Diese Seiten werden, wie man mir bei der IHK in Bonn auf meine Frage erzählte, von Köln geliefert und gepflegt. ... Die Bonner dürfen sich nur dafür auslachen lassen.

gruss, timmi

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Sodele. Ich habe gerade den Ordner mit den Abschlussprüfungen Sommer 2004 (BW) vor mir liegen. Auf den Prüfungen stehen ja die erlaubten Hilfsmittel drauf.

GA1: Hilfsmittel: Tabellenbuch, Formelsammlung, Taschenrechner, PC mit entsprechender Softwareausstattung,...

GA2: Hilfsmittel: PC mit entsprechender Softwareausstattung

Für GA2 also kein Tabellenbuch!

Das widerspricht Buster1979 aus obigem Link!

Gruß

Menzemer

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Ja in BW dürfen und müssen für GA1 und GA2 der PC verwendet werden.

Wie soll den ein Anwendungsentwickler ohne PC arbeiten???

Die Rechner werden von Lehrern vorkonfiguriert. Selbstverständlich gibt es keinen Internetanschluss an diesem Tag. Die nötige Software wird von der Schule bereitgestellt. (z.B. Programmierumgebung, Flowcharter, Office,...)

DIE ANGABEN GELTEN NUR FÜR BW!

Gruß

Menzemer

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