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Arbeitslosengeld nach der Ausbildung


-cHr4uBe

Empfohlene Beiträge

... und wie komme ich als 'normal Sterblicher' und mitdenkender Mensch dazu, so etwas zu wissen (es sei denn man stellt 'dumme Fragen' im Fachinformatikerforum :D oder verfolgt alle links von den moderatoren/usern)?????

Die Uebergangsregelungen usw. hatten wir nicht gerade in der Schule (und meine Eltern, Freunde wissen das auch nicht gerade) und ne Zusammenfassung/Tutorial zu googlen ist auch irgendwie schwer. :)

Liebe Gruesse,

sissy66.

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  • 4 Wochen später...

Hi

meine Frage dazu ist jetzt nur wie werden Azubis nach der Ausbildung von der Agentur für Arbeit behandelt ??

Also Azubis nach ihrem Azubi gehalt oder als z.b. Fachinformatiker nach einem Tarif???

Also bekommt man 1 jahr ca.60-70% vom Azubi lohn oder von dem Tariflohn eines Fachinformatikers?

Und wenn man als Fachinformatiker gesehen wird wie hoch ist der Tariflohn?

cu

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Also Azubis nach ihrem Azubi gehalt oder als z.b. Fachinformatiker nach einem Tarif???

Also bekommt man 1 jahr ca.60-70% vom Azubi lohn oder von dem Tariflohn eines Fachinformatikers?

Und wenn man als Fachinformatiker gesehen wird wie hoch ist der Tariflohn?

Siehe weiter oben (Posting #18) "Fiktive Bemessung", § 132 SGB III.

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Also bekommt man 1 jahr ca.60-70% vom Azubi lohn oder von dem Tariflohn eines Fachinformatikers?

...

Und wenn man als Fachinformatiker gesehen wird wie hoch ist der Tariflohn?

Den gibt es nicht. Der Tariflohn, wenn denn überhaupt einer gezahlt wird, berechnet sich nach dem Tarifvertrag welchem das Unternehmen unterliegt. Bei Thyssen Krupp z.B. Tarifvertrag IG Metall, bei Pharmakonzernen IG Chemie etc.!

Unterliegt das anstellende Unternehmen keinem Tarifvertrag, so muss auch nicht danach bezahlt werden. Und einen einheitlichen 'Tariflohn' für Fachinformatiker gibt es nicht.

Gruß Bine

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  • 2 Monate später...

Für diejenigen, die nicht wissen, wieviel Geld ihnen zusteht - ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen.

Ich bekomme 223.20 € monatlich.

Ums kurz zu machen: es sind 60% des letzten Gehalts, also auch des Azubigehaltes.

Zusätzlich werde ich also noch ALG II beantragen müssen.

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Siehe auf den Seiten der Arbeitsagentur, Abschnitt "kein Bemessungszeitraum": http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=8233&rqc=12&ls=false&ut=0

Text des § 132 SGB III ab 01.01.2005

Kann die Agentur für Arbeit für Sie keinen Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs erweiterten Bemessungsrahmen feststellen, so ist das Bemessungsentgelt aufgrund eines fiktiven Arbeitsentgelts der Qualifikationsgruppe festzulegen. Dabei ist die berufliche Qualifikation maßgebend, die für eine Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen in erster Linie zu erstrecken hat.

Dies sind bei Beschäftigungen, die

eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße (2005: 96,60 €),

einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbarer Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße (2005: 80,50 €),

eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße (2005: 64,40 €),

keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße (2005: 48,30 €).

Da jedoch bei Auszubildenden durchaus ein Bemessungszeitraum ermittelt werden kann, sind es eben nur 60% vom letzten Nettogehalt.

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Du kannst doch gar kein arbeitslosengeld bekommen, weil du noch kein halbes jehr gearbeitet hast, lehre zählt nicht mit hinzu. Musst denn denn Hartz IV beantragen.

http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=698974&postcount=18

Ist hier im gleichen Thread, siehe § 25 und 117 SGB III.

Es wäre schon schön, wenn ihr auch lesen würdet, bevor ihr Behauptungen aufstellt oder wiederholt, was schon zig mal geschrieben wurde...

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Wie Bimei schon berichtet: so ist es.

Ausbildung gehört sehr wohl dazu. Wenn die Ausbildung nicht dazu gehören würde, würde es für mich rechtswidrig erscheinen, in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung eingezahlt zu haben.

Da ich beides jedoch mit der Ausbildung fast 3 Jahre lang gemacht habe, wird das Ausbildungsentgelt zur Berechnung des ALG I herangezogen.

Da jedoch in meinem Fall das ALG I nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, bin ich berechtigt, ALG II zu beantragen. Und ratet mal - genau diesen Antrag habe ich gestern ausgefüllt. Und ich fühle mich seit dem nicht wirklich gut, ganz im Gegebenteil. Es fällt schwer, sich vor unseren Behörden so "nackig" machen zu müssen.

Das ALG I, welches ich 360 Tage erhalte, wird natürlich auf das ALG II angerechnet.

Für Fälle wie mich, gelten nicht nur die Pflichten von ALG I, sondern primär die verschäfteren von ALG II.

Viele Grüße an diejenigen, die ein ähnliches Schicksal vor sich haben!

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So ist es! Würde 236 Euro bekommen (60% vom letzten Nettogehalt) und kann zusätzlich entweder Mitbeihilfe oder Hartz 4 beantragen (aber nur eins von beidem). Da Hartz 4 mehr wäre, hätte ich dann zusammen 236 Euro plus 345 Hartz 4, mehr gibts nicht!

Wie ich hier schon geschrieben habe ist es auch, hab die Bescheide vom Arbeitsamt hier liegen! Konnte zum Glück aber kurz vorher noch die Kurve kriegen. MFG Jan Kasten

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  • 4 Monate später...
Wie sieht es denn aus wenn man nach der Aubildung 7 Monate gearbeitet hat und dann gekündigt wird? Bekommt man dann auch das Gehalt von den 7 Monaten irgendwie mit eingerechnet?

Gruß

Dragi

ja, durchschnittentgelt der letzten 12 monate wird herangezogen als bemessungsgrundlage, also bei dir 7 * normal + 5 * azubigehalt / 12.

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