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Ga 2 Durchgefallen!!! Was Nun ???


Bernd321

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

habs verpatzt. bin durch die GA 2 durchgefallen.

In Wiso habe ich gerade mal lächerliche 65% geschafft und GA1 60%.

Ich bin Informatikkaufmann.

Wie geht das nun weiter ??? :mod:

Muss ich beide Ganzheitlichen Aufgaben wiederholen oder nur die in denen ich durchgefallen bin???

Muss ich bei meiner aktuellen Firma bleiben oder kann ich auch das halbe jahr in einem anderen Betrieb absolvieren.

Bitte dringenst um Hilfe!

Gruß

Bernd :(

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Hallo Bernd321,

das sieht jetzt so aus. Du kannst dich zur nächsten Prüfung anmelden und im November dein Glück noch mal versuchen. Was du wiederholen mußt liegt an jeder IHK selbst. In München z.B. mußt du alles drei Teile noch mal machen. In Augsburg nur den in dem du durchgerauscht bist.

Also schlau machen und wenn’s ist bei einer andern IHK anmelden. Da ist überhaut kein Problem. Wie es mit dem Betrieb läuft und das auch wegen der Anmeldung kann ich dir nicht sagen. Ich bin Umschüler.

Aber ich meine die müßten dich doch noch als Azubi für ein halbes Jahr behalten, oder????

Das kann die dein Betrieb bestimmt am besten sagen

c.t.

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Vielen Dank für die Antworten, dass hilft mir weiter.

Werde den Betrieb oder die zuständige IHK mal befragen

@adeba

Weiß zwar nicht was das zu diesem Thread beiträgt aber trotzdem danke für dein engagement

Das sind die Leute die Fehler suchen, um sich wichtig zu machen dass dies und dies richtig ist und nicht so und so... :D

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Das sind die Leute die Fehler suchen, um sich wichtig zu machen dass dies und dies richtig ist und nicht so und so... :D

Jo, und schade auch das die "Fehler" die solche Leute bemängeln um sich wichtig zu machen dann im Endeffekt noch nicht mal Fehler waren!

Also doppelt blamiert, Herr adeba!

gruß

k0ph

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Ein Kumpel aus meiner Klasse hat 49,5 % (Gesamt). In keinem Fach unter 30%. Er sagte mir, er habe damit bestanden.

Konnte ihm das nicht ganz abkaufen! Dachte eigentlich er muss zur mündlichen Nachprüfung ?

Jemand ne Ahnung wie das wirklich ist ???

P.S: Ich finde es so verwirrend das Niemand sich da wirklich auskennt! Ist die "IHK" etwa zu, tschuldigung, dumm um einfach mal eine schöne ausführliche Seite zu gestalten wo dies alles in einem "verständlichen" Deutsch drin steht.

Danke, Gruß

Dä BärnT

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Ein Kumpel aus meiner Klasse hat 49,5 % (Gesamt). In keinem Fach unter 30%. Er sagte mir, er habe damit bestanden.

Konnte ihm das nicht ganz abkaufen! Dachte eigentlich er muss zur mündlichen Nachprüfung ?

Jemand ne Ahnung wie das wirklich ist ???

Ohne die einzelnen Ergebnisse kann Dir das keiner beantworten.

Du kannst sie aber ja selbst eingeben, hier:

http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html

und dann bekommst Du alles erklärt.

Ist die "IHK" etwa zu, tschuldigung, dumm um einfach mal eine schöne ausführliche Seite zu gestalten wo dies alles in einem "verständlichen" Deutsch drin steht.

Steht doch alles in der Berufsverordnung!

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Ein Kumpel aus meiner Klasse hat 49,5 % (Gesamt). In keinem Fach unter 30%. Er sagte mir, er habe damit bestanden.

Wenn "Eure" IHK sich entschieden hat, solche Ergebnisse grundsätzlich auf volle Prozentzahlen zu runden (und damit seine 49,5% auf 50% aufzurunden), dann hat ers tatsächlich um Haaresbreite geschafft.

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Ein Kumpel aus meiner Klasse hat 49,5 % (Gesamt). In keinem Fach unter 30%. Er sagte mir, er habe damit bestanden.

Die Freiheit, solche Ergebnisse als bestanden zählen zu lassen, obliegt uns Prüfern nun mal. Manchmal hat man nur durch kleine Dummheiten viele Punkte verschenkt, im Prinzip aber nachgewiesen, daß man die Fähigkeiten und Kenntnisse eines Fachinformatikers besitzt.

*Für uns Prüfer heisst das dann Prüfungskompetenz*

(Ich denke dabei an das Durchstreichen großer Absätze in der Prüfung, obwohl die Antworten korrekt waren oder an die Beantwortung von 6 Fragen ohne der expliziten Streichung einer ganzen Aufgabe, so daß die letzte Frage als nicht beantwortet gilt. Manchmal spielen auch die persönlichen Umstände des Prüflings eine Rolle, die dafür sprechen, nicht ganz penibel zu werten, wie zum Beispiel Schwangerschaft, Todesfälle in der Familie oder Prüfungsantritte mit offensichtlichen Krankheiten etc.)

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zur frage, ob du im betrieb bleiben kannst / darfst..

...aus dem Berufsbildungsgesetz

§14 (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

wichtig ist das du den Antrag stellst..diesem muss der ausbildungsbetrieb stattgeben..

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bedeutet das etwa das ich den betrieb um erlaubniss fragen muss da zu bleiben wenn ich die prüfung nicht bestanden habe?

Im Gesetz steht nichts von "Antrag stellen" im Sinne von "genehmigen oder nicht genehmigen". Dort steht "auf ihr Verlangen".

@zwerchserver

Korrekter Paragraph nach neuem BBiG bzw. BerBiRefG ist § 21 und der von Dir zitierte Text lautet jetzt:

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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