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Übernahme - Probezeit - Kündigung


Nhuya

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage.

Wenn man nach der Ausbildung übernommen wird, hat man ja normalerweise trotzdem erstmal eine Probezeit von 3-6 Monaten. Wenn man nun von aber vornherein weiß, dass man trotz Übernahme nach vielleicht 4 Monaten etwas anderes machen wird, wie verhält es sich dann mit der Kündigung? Nach über 3 Jahren eine Firma einfach so von einem auf den anderen Tag zu verlassen, finde ich nicht fair. Kann man in der Probezeit auch mit einer Kündigungsfrist kündigen ohne dass man während dieser Kündigungsfrist selbst entlassen wird? Beispiel: & Monate Probezeit, nach 4 Monten will man woanders hin. Also kündigt man Ende des dritten Monats an, zum Ende des vierten Monats die Firma zu verlassen (mit Kündigungsschreiben). Nun sucht der Arbeitgeber einen neuen Angestellten und möchte diesen Mitte des vierten Monats einstellen. Da man sich selbst ja in der Probezeit befindet, kann der Arbeitgeber kündigen oder gilt die Kündigung zum Ende des Monats?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, das ist ja sehr verworren :)

LG

Nhuya

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Was gibt es denn da für Regelungen zur Probezeit? Ich gehe jetzt wirklich von 6 Monaten Probezeit aus und in dieser kann man ja heute kündigen und morgen gehen (und andersrum).

Gibt es spezielle Paragraphen für die Kündigung in der Probezeit?

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Also das Klima ist sehr sehr gut. Daher möchte ich auch nicht von einem auf den anderen Tag gehen, sondern der Firma die Möglichkeit geben, sich darauf einzustellen und Ersatz zu beschaffen (wir sind eh unterbesetzt ;) ).

Ich denke, dass ich mit dem Chef auch darüber reden könnte, jedoch will ich auf keinen Fall vorher aus der Firma ausscheiden, schließlich ist man jung und braucht das Geld ;)

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Und wieso schliesst Du keinen befristeten Arbeitsvertrag ab?

Ansonsten: Gibt es keine Probezeit, hast Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende.

Steht im Arbeitsvertrag keine Probezeit und auch keine Kündigungsregelung, so gilt Paragraf 621 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Ansonsten eben das, was vertraglich vereinbart wurde.

Öhm, da liegts Du etwas falsch. Ein Dienstverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Der Unterschied besteht nicht darin, ob es eine Probezeit oder Kündigungsregelung gibt. :rolleyes: Dienstverhältnisse sind z.B. öffentlich-rechtlich, Beamte, Soldaten ...

Aus BGB incl. Kommentar (Palandt):

Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Austauschvertrag, durch den sich der eine Vertragspartner (Arbeitnehmer) dem anderen (Arbeitgeber) gegenüber zur Leistung unselbständiger Dienste gegen Zahlung einer Vergütung verpflichtet.

Der Arbeitsvertrag ist eine Unterart des in §§ 611 ff. BGB geregelten Dienstvertrages.

Im Unterschied zum freien Dienstverhältnis ist das durch den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer kann im wesentlichen nicht selbst seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen. Er ist vielmehr in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit.

bimei

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Also ja, ich werde gebraucht und habe auch ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Chef und den Kollegen, man könnte da sicherlich drüber reden. Nur mag ich gerade auf dem Arbeitsmarkt keine Risiken eingehen. Nachdem uns der letzte ITler verlassen hat, hat es ewig gedauert, bis wir jemand Neues hatten, daher brauche ich mir wahrscheinlich keine Sorgen zu machen. Trotzdem hinterlässt es natürlich ein ungutes Gefühl, wenn man täglich mit Kündigung rechnen "kann".

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Ich denke auch das wenn ihr schon so ein gutes Verhältniss miteinander habt, dann lässt sich da ganz normal drüber reden.

Schnapp ihn dir wenn er gut drauf ist und bleib absolut sachlich, sag ihm das du IHM die Chance geben wolltest das die Firma jmd. neues findet, das du nicht wolltest das sie unterbesetzt sind und in Schwierigkeiten kommen ...

Chef´s sind auch nur Menschen :-)

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