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lowsounder

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  1. Danke
    lowsounder reagierte auf tTt in Wechsel der Entgeltgruppe oder nur Aufstieg in der Stufe?   
    Grundsätzlich:
    Für jede Stelle im öffentlichen Dienst sollte es eine bewertete Tätigkeitsdarstellung geben. Die darin benannten „auszuübenden Tätigkeiten“ legen die Entgeltgruppe der Stelle fest, z.B. EG12
    Grundsätzlich steigst du mit dem Laufe der Zeit nur in der Erfahrungsstufe, aber nicht in der Entgeltgruppe.
    Eine Veränderung der Entgeltgruppe gibt es nur durch Bewertungsanpassung (Die Entgeltordnung hat sich verändert oder die Rechtsprechung des BAG hat sich verändert und der Arbeitgeber nutzt dies für eine Anpassung = Neubewertung), durch Neuen Aufgabenzuschnitt (Zeitanteile bzw. die Aufgaben selbst verändern sich) Oder du bewirbst dich entsprechend auf höher bewertete Dienstposten. 

    ZUSÄTZLICH gibt es für bestimmte Entgeltgruppen Bildungsvoraussetzungen, die mit der Besetzung durch den Bewerber überprüft werden müssen. 
    Z.B. Ab EG10 im TVöD-Bund ein Fachhochschulstudium oder vergleichbare Kenntnisse. 
    Im TVöD-Bund gibt es im IT-Bereich keine Fallgruppe ohne Studium, das haben derzeit nur die Kommunen (TVöD-VkA) und ab 2021 dann auch der TV-L, der die kommunale Regelung übernimmt.
    Da es selbst im allgemeinen Teil I der Entgeltordnung des TVöD-Bund auch den Sonstigen gibt, ist theoretisch auch eine Eingruppierung >EG13 möglich.
    Die Behörde muss im Rahmen der Bestenauslese festhalten, dass der Bewerber der bestgeeignetste war.
    Dabei legt die Behörde vor dem Bewerbungsverfahren einen Bewertungsmaßstab fest.
    I.d.R. kommt der Bewerber mit schlechteren Bildungsvoraussetzungen nur zum Zug, wenn sich alle Bewerber mit vorhandenen Bildungsvoraussetzungen als ungeeignet herausstellen = Bestenauslese ausgeübt.
    Der Bewertungsmaßstab legt fest, welche Kriterien, u.a. auch welche Durchlässigkeiten des Tarifvertrags, angewendet werden. 

    Da Tarifbeschäftigte immer gemäß den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert sind, somit also stets korrekt eingruppiert sind, ist der Stellenplan notfalls anzupassen. Das ist der größte Unterschied zu den Beamten, die stets nach Stelle und nicht den Tätigkeiten bezahlt werden. 

    @Th0mKa hat wunderbar erklärt, woran es bei Tarifbeschäftigten in der Realität scheitert: Die Lücke zwischen auszuübenden und tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten. 
    Es obliegt jedem einzelnen, welche Schlüsse und Handlungen daraus gezogen werden. 
  2. Like
    lowsounder hat eine Reaktion von Bitschnipser erhalten in Wechsel der Entgeltgruppe oder nur Aufstieg in der Stufe?   
    Der TV-L zieht in der Hinsicht nur nach, da diese Anpassung im TVÖD schon 2017 erfolgt ist.
    Bis jetzt ist es so, dass man ohne Leitungsfunktionen maximal eine E11 als IT´ler bekommen konnte (bzw ohne Studium oder Annerkennung als "Sonstiger" die E10 dann).
    Ab 2021 ist dann quasi die Anforderung an das Studium weg (nicht ganz, aber zum Großteil)
    ZUSÄTZLICH wird es möglich sein als IT´ler bis hin zur EG 13 zu kommen ohne Leitungsfunktionen wahrzunehmen.
    Beispiel (wie aktuell bei mir):
    Ich sitz auf einer E11 Stelle und bekomme aufgrund des fehlenden Studiums eine E10. Die Tätigkeiten die ich mache finden sich ab 2021 aber in der EG12 wieder. Da außerdem das Studium als Vorraussetzung wegfällt, komme ich dann von der E10 direkt in die E12 (bzw nicht direkt sondern auf Antrag in dem Fall... siehe TVÜ-L §29f).
  3. Like
    lowsounder hat eine Reaktion von Ayd67 erhalten in Wechsel der Entgeltgruppe oder nur Aufstieg in der Stufe?   
    Halt halt halt. Du verwechselst da was:
    Stellenanzeigen und tarifrechtliche Eingruppierungen haben absolut nicht miteinander zu tun!
    Wenn der Ausschreiber der Stelle der Meinung ist einen Bachelor haben zu wollen ist das sein gutes Recht. Dann wirst du ohne auch gar nicht erst zum Gespräch eingeladen. Aber grad an solchen Beispielen siehst du die Unkenntniss der Personalabteilungen bei diesem Thema.
    Funfact: Du bewirbst dich auch eine Stelle die laut StellenAUSSCHREIBUNG einen Bachlor brauch. Du wirst ohne Bachelor trotzdem genommen. Dann kann der Arbeitgeber verklagt werden weil er sich nicht an seine Stellenausschreibung gehalten hat.
  4. Danke
    lowsounder hat eine Reaktion von Ayd67 erhalten in Wechsel der Entgeltgruppe oder nur Aufstieg in der Stufe?   
    Moin,
    also es ist so: Du bekommst Aufgaben übertragen. Diese führen in eine bestimmte Entgeltgruppe. Es ist also möglich, wenn sich deine Aufgaben niemals ändern (weil du das nicht willst zB), dass du immer in der E9 bleibst (es gibt übings E9a und E9b (beim Bund auch noch E9c)).
    Wenn du in eine andere EG möchtest, musst du halt irgendwann fragen ob du höherwertige Aufgaben übertragen bekommst.
    Falls du im bereich des TV-L planst zu arbeiten, werden sich aber die Entgeltgruppen ab 2021 eh noch nach oben korrigieren.
  5. Danke
    lowsounder hat eine Reaktion von Ayd67 erhalten in Wechsel der Entgeltgruppe oder nur Aufstieg in der Stufe?   
    Der TV-L zieht in der Hinsicht nur nach, da diese Anpassung im TVÖD schon 2017 erfolgt ist.
    Bis jetzt ist es so, dass man ohne Leitungsfunktionen maximal eine E11 als IT´ler bekommen konnte (bzw ohne Studium oder Annerkennung als "Sonstiger" die E10 dann).
    Ab 2021 ist dann quasi die Anforderung an das Studium weg (nicht ganz, aber zum Großteil)
    ZUSÄTZLICH wird es möglich sein als IT´ler bis hin zur EG 13 zu kommen ohne Leitungsfunktionen wahrzunehmen.
    Beispiel (wie aktuell bei mir):
    Ich sitz auf einer E11 Stelle und bekomme aufgrund des fehlenden Studiums eine E10. Die Tätigkeiten die ich mache finden sich ab 2021 aber in der EG12 wieder. Da außerdem das Studium als Vorraussetzung wegfällt, komme ich dann von der E10 direkt in die E12 (bzw nicht direkt sondern auf Antrag in dem Fall... siehe TVÜ-L §29f).
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    lowsounder hat eine Reaktion von Carwyn erhalten in Wechsel der Entgeltgruppe oder nur Aufstieg in der Stufe?   
    Der TV-L zieht in der Hinsicht nur nach, da diese Anpassung im TVÖD schon 2017 erfolgt ist.
    Bis jetzt ist es so, dass man ohne Leitungsfunktionen maximal eine E11 als IT´ler bekommen konnte (bzw ohne Studium oder Annerkennung als "Sonstiger" die E10 dann).
    Ab 2021 ist dann quasi die Anforderung an das Studium weg (nicht ganz, aber zum Großteil)
    ZUSÄTZLICH wird es möglich sein als IT´ler bis hin zur EG 13 zu kommen ohne Leitungsfunktionen wahrzunehmen.
    Beispiel (wie aktuell bei mir):
    Ich sitz auf einer E11 Stelle und bekomme aufgrund des fehlenden Studiums eine E10. Die Tätigkeiten die ich mache finden sich ab 2021 aber in der EG12 wieder. Da außerdem das Studium als Vorraussetzung wegfällt, komme ich dann von der E10 direkt in die E12 (bzw nicht direkt sondern auf Antrag in dem Fall... siehe TVÜ-L §29f).
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    lowsounder hat eine Reaktion von Yv_nne erhalten in In welche Entgeltgruppe (TvÖD,TV-L,..) seid ihr aktuell eingruppiert?   
    Genau da liegt ja das Problem. In der Regel geht das ja nicht. Beispiel ist Mathe. In jeden Informatikstudiengang gibt es mindestens 2 Module Mathe. Ich wüsste nicht, wie man diese Module nachweisen soll ohne sie studiert zu haben.
  8. Danke
    lowsounder hat eine Reaktion von Maschulinka erhalten in Nach FIAE Ausbildung -> Sachbearbeiter IT   
    Moin, so richtig hab ich mich nicht beworben ?
    Damals gab es noch die Wehrpflicht und ich habe mich als Wehrpflichtiger zum Feldwebel weiterverpflichtet. Dann wurden mir Stellen angeboten. Nachdem ich zum Feldwebel ausgebildet war, gab es die Stelle nicht mehr und ich bekam eine andere Stelle. Durch einen weitern (leider nur aus meiner Sicht) glücklichen Zufalls war ich fix Abteilungsleiter der IT Abteilung. Zusätzlich war ich Admin eines Führungssystems.
  9. Like
    lowsounder hat eine Reaktion von Yv_nne erhalten in Beispiele "Sonstiger Beschäftigter" im öffentlichen Dienst   
    Vielen Dank für die ganzen Antworten. Mein Personaler hat mir jetzt schon mal mitgeteilt, dass sobald ich schriftlich den Antrag stelle, er ihn ablehnen wird. Er schreibt (ohne meine kompletten Unterlagen gesehen zu haben), dass es höchstrichterliche Rechtsprechungen gibt was "gleichwertig" ist und dass ich das nicht bin.
    Nun ist es so, dass ich meinen Job echt mag, meine Kollegen super sind und auch sonst alle Arbeitsbedingungen passen und ich will mir deshalb definitiv keine andere Behörde suchen. Es geht mir auch nicht um die 50 Euro Unterschied. Ich bin nur tierisch angepisst davon, abgewertet zu werden und weniger Geld zu bekommen obwohl ich die selben Tätigkeiten mache wie als wenn ich ein Studium hätte.

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