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Wechsel der Entgeltgruppe oder nur Aufstieg in der Stufe?


Ayd67

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute des Öffentlichen Dienstes.

Hab ma ne Frage an euch. Aktuell mache ich eine Umschulung und befinde mich derzeit im Praktikum.

Bin bei einem Dienstleister der für die Jobcentren, Arbeitsämter ,Rathäuser und für das Kreishaus bei mir  hier arbeiten erledigt.

Vorteil für mich ist das ich dadurch viele Connections aufbauen konnte (für später wenn ich mal fertig bin)

Meine Frage bezieht sich auf die Entgeltgruppen. Wenn ich nach freien Stellen schaue geht es meist mit mit E9 los.

Sagen wir ich nehme einen Job mit dem Gehalt an. Hab ich später die Möglichkeit in eine andere Entgeltgruppe zu kommen oder bleibe ich für immer in der E9 und steige dann nur noch in den Stufen auf? 

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Moin,

also es ist so: Du bekommst Aufgaben übertragen. Diese führen in eine bestimmte Entgeltgruppe. Es ist also möglich, wenn sich deine Aufgaben niemals ändern (weil du das nicht willst zB), dass du immer in der E9 bleibst (es gibt übings E9a und E9b (beim Bund auch noch E9c)).

Wenn du in eine andere EG möchtest, musst du halt irgendwann fragen ob du höherwertige Aufgaben übertragen bekommst.

Falls du im bereich des TV-L planst zu arbeiten, werden sich aber die Entgeltgruppen ab 2021 eh noch nach oben korrigieren.

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Das Problem ist aber, dass du ggf. höherwertige Aufgaben übernimmst, aber nicht höher eingestuft wirst weil $Gründe. Meist mit einem fehlenden Studium argumentiert, welches aber für diese Aufgaben nicht nötig ist.

Höhengruppierung kann ein gewaltiger Kampf sein, vor allem wenn der Vorgesetzte nicht ganz mitspielen will. Macht eine Freundin gerade durch und ist gelinde gesagt "not amused" wie das läuft.

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Also, um das mal aufzudröseln:

Die Entgeltgruppe hängt an der Stelle. Eine Stelle wird anhand der für die Stelle beschriebenen Aufgaben bewertet und entsprechend darauf hin einer Entgeltgruppe zugeordnet. Bewirbst Du Dich auf diese Stelle und bekommst sie, hast Du die entsprechende Entgeltgruppe.

Innerhalb der Entgeltgruppe gibt es Erfahrungsstufen, in denen Du aufsteigst ja nach Zeit der Betriebszugehörigkeit.

Eine neue Entgeltgruppe auf der bestehenden Stelle zu bekommen, erfordert eine so genannte Stellenneubewertung.  In dieser wird geprüft, ob die aktuellen Aufgaben, die Du in dieser Stelle bearbeitest noch der EG entsprechen. Im Ergebnis wird dann eben die Stelle höher, gleich oder auch niedriger bewertet.
Ansonsten hilft nur, Dich innerhalb des Unternehmens auf eine andere, höher bewertete Stelle zu bewerben - oder eben in ein anderes Unternehmen zu wechseln mit höher bewerteter Stelle.

Was Lowsounder mit 2021 meint ist, dass die Entgeltgruppen auch an den Ausbildungsstand gekoppelt sind. Bspw. ist glaube ich alles ab EG 11 nur mit Studium, alles ab EG 14 nur mit Master/Diplom/Magister erreichbar. In der IT ist es jedoch so, dass die Verantwortung der Aufgaben Entgeltgruppen rechtfertigen, die allerdings dann auch einen hohen Abschluss erforden, den aber viele Fachkräfte nicht haben, da für diese Aufgaben bspw. die Ausbildung ausreicht. Somit sind ihnen die Stellen verwehrt, für die sie eigentlich fähig sind und die Betriebe finden wiederum kaum Leute.
2021 wird (zumindest beim TV-L) für die IT-Berufe dies angepasst, so dass die Stellen durch entsprechende Entgeltgruppen attraktiv für Bewerber*innen werden, aber die Hürden nicht zu hoch sind.

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Der TV-L zieht in der Hinsicht nur nach, da diese Anpassung im TVÖD schon 2017 erfolgt ist.

Bis jetzt ist es so, dass man ohne Leitungsfunktionen maximal eine E11 als IT´ler bekommen konnte (bzw ohne Studium oder Annerkennung als "Sonstiger" die E10 dann).

Ab 2021 ist dann quasi die Anforderung an das Studium weg (nicht ganz, aber zum Großteil)

ZUSÄTZLICH wird es möglich sein als IT´ler bis hin zur EG 13 zu kommen ohne Leitungsfunktionen wahrzunehmen.

Beispiel (wie aktuell bei mir):

Ich sitz auf einer E11 Stelle und bekomme aufgrund des fehlenden Studiums eine E10. Die Tätigkeiten die ich mache finden sich ab 2021 aber in der EG12 wieder. Da außerdem das Studium als Vorraussetzung wegfällt, komme ich dann von der E10 direkt in die E12 (bzw nicht direkt sondern auf Antrag in dem Fall... siehe TVÜ-L §29f).

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Erst einmal vielen dank für die Infos. Es ist doch nicht so kompliziert wie es auf den ersten Blick aussieht.

 

Das man auch ohne Studium bald in die höheren Entgeltgruppen kommen kann ist ja mal ne gute Nachricht. Das einzige was mir jetzt noch fehlt ist der Abschluss und die Stelle ?.

Im Kreishaus meiner Stadt ist eine ITler Stelle frei wo die Voraussetzung ein Bachelor ist. Gesucht wird für den Bereich Virtualisierung.

 

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Halt halt halt. Du verwechselst da was:

Stellenanzeigen und tarifrechtliche Eingruppierungen haben absolut nicht miteinander zu tun!

Wenn der Ausschreiber der Stelle der Meinung ist einen Bachelor haben zu wollen ist das sein gutes Recht. Dann wirst du ohne auch gar nicht erst zum Gespräch eingeladen. Aber grad an solchen Beispielen siehst du die Unkenntniss der Personalabteilungen bei diesem Thema.

Funfact: Du bewirbst dich auch eine Stelle die laut StellenAUSSCHREIBUNG einen Bachlor brauch. Du wirst ohne Bachelor trotzdem genommen. Dann kann der Arbeitgeber verklagt werden weil er sich nicht an seine Stellenausschreibung gehalten hat.

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vor 8 Stunden schrieb Carwyn:

Die Entgeltgruppe hängt an der Stelle. Eine Stelle wird anhand der für die Stelle beschriebenen Aufgaben bewertet und entsprechend darauf hin einer Entgeltgruppe zugeordnet. Bewirbst Du Dich auf diese Stelle und bekommst sie, hast Du die entsprechende Entgeltgruppe.

Das gilt, auch wenn es gerne anders versucht wird, nur für Beamte. Für Angestellte sind Stellen(-pläne) unerheblich, dort kommt es einzig auf die auszuübenden Aufgaben an. Wobei sich die auszuübenden Aufgaben gerne von den ausgeübten Aufgaben unterscheiden, was dann in Folge häufig zu Ärger über die Bezahlung führt..

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Grundsätzlich:

Für jede Stelle im öffentlichen Dienst sollte es eine bewertete Tätigkeitsdarstellung geben. Die darin benannten „auszuübenden Tätigkeiten“ legen die Entgeltgruppe der Stelle fest, z.B. EG12

Grundsätzlich steigst du mit dem Laufe der Zeit nur in der Erfahrungsstufe, aber nicht in der Entgeltgruppe.

Eine Veränderung der Entgeltgruppe gibt es nur durch Bewertungsanpassung (Die Entgeltordnung hat sich verändert oder die Rechtsprechung des BAG hat sich verändert und der Arbeitgeber nutzt dies für eine Anpassung = Neubewertung), durch Neuen Aufgabenzuschnitt (Zeitanteile bzw. die Aufgaben selbst verändern sich) Oder du bewirbst dich entsprechend auf höher bewertete Dienstposten. 

ZUSÄTZLICH gibt es für bestimmte Entgeltgruppen Bildungsvoraussetzungen, die mit der Besetzung durch den Bewerber überprüft werden müssen. 
Z.B. Ab EG10 im TVöD-Bund ein Fachhochschulstudium oder vergleichbare Kenntnisse. 
Im TVöD-Bund gibt es im IT-Bereich keine Fallgruppe ohne Studium, das haben derzeit nur die Kommunen (TVöD-VkA) und ab 2021 dann auch der TV-L, der die kommunale Regelung übernimmt.

Da es selbst im allgemeinen Teil I der Entgeltordnung des TVöD-Bund auch den Sonstigen gibt, ist theoretisch auch eine Eingruppierung >EG13 möglich.

Die Behörde muss im Rahmen der Bestenauslese festhalten, dass der Bewerber der bestgeeignetste war.
Dabei legt die Behörde vor dem Bewerbungsverfahren einen Bewertungsmaßstab fest.

I.d.R. kommt der Bewerber mit schlechteren Bildungsvoraussetzungen nur zum Zug, wenn sich alle Bewerber mit vorhandenen Bildungsvoraussetzungen als ungeeignet herausstellen = Bestenauslese ausgeübt.

Der Bewertungsmaßstab legt fest, welche Kriterien, u.a. auch welche Durchlässigkeiten des Tarifvertrags, angewendet werden. 

Da Tarifbeschäftigte immer gemäß den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert sind, somit also stets korrekt eingruppiert sind, ist der Stellenplan notfalls anzupassen. Das ist der größte Unterschied zu den Beamten, die stets nach Stelle und nicht den Tätigkeiten bezahlt werden. 

@Th0mKa hat wunderbar erklärt, woran es bei Tarifbeschäftigten in der Realität scheitert: Die Lücke zwischen auszuübenden und tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten. 
Es obliegt jedem einzelnen, welche Schlüsse und Handlungen daraus gezogen werden. 

Bearbeitet von tTt
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vor 9 Minuten schrieb Bitschnipser:

Lässt sich damit nicht jede Studiumsanforderung per ausreichender BE/Zertifizierungen erschlagen?

Nur wenn das bereits in der Stellenausschreibung erscheint. Die Qualifikation als "Sonstiger" ist auch nicht BE oder Zertifizierung, sondern die objektive Tatsache das man das gleichwertige Wissen hat wie jemand mit dem geforderten Studium. 

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vor 3 Minuten schrieb lowsounder:

Der Bund hat aber eine einheitlich geregelte Vorgehensweise ob jemand "Sonstiger Beschäftigter" ist:

Das BVA hat lediglich eine entsprechende Empfehlung veröffentlicht, halten muss sich daran aber keine einzige Bundesbehörde. 
Ich hab mittlerweile genug Bundesbehörden kennengelernt, jede regelt den „Sonstigen Beschäftigten“ anders. Einheitlich ist da nix!

Und erneut beschreibt @Th0mKa perfekt, wie eine mögliche Auslegung aussehen könnte. 

 

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