Hy,
also je nachdem was du für Tätigkeiten für die Firma verrichtest würde ich auch den Preis gestalten. Also wenn du auf Rechnung arbeitest würde ich schon 35 € + Mwst. verlangen, darunter eigentlich nicht. Du musst bedenken wenn du eine Rechnung schreibst musst du diese Einnahmen auch beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben und alles in allem kannst du davon ausgehen das du ca. 50% abzüge hast (KK und andere Sozialbeiträge).
Wenn du die Tätigkeit aufnimmst und Gewinnerzielungsabsichten hast, bist du automatisch "Gewerbetreibender", auch ohne Gewerbeschein, diesen solltest du eventuell beantragen. Dabei aber bedenken: Wenn du einmal den Gewerbeschein hast, bekommst du vom Staat keine Unterstützung mehr, d.h. ICH-AG, Gründerzuschuss etc.
Das beste wäre es dies vorher mal mit deinem Arbeitsberater durchzusprechen.
Aber grundsätzlich darfst du Rechnungen schreiben, allerdings darfst du ohne Gewerbeschein keine Mwst. ausweisen und auch keine Vorsteuer geltend machen.
Ich hoffe ich habe nichts falsches gesagt, falls doch dann schreit einfach ;-)
CU
AlEx