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Prüfungseinsicht in meine korrigierte AP1
FISI-I antwortete auf LonelyStreetracer's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Welche IHK möchte denn einen formularisierten Antrag auf Prüfungseinsicht? Bei anderen geht das formlos. -
Bevor Du Dich auf die Externenprüfung für Fachinformatiker vorbereitest, solltest Du vorher klären, ob Du überhaupt eine Chance auf eine Zulassung zur Prüfung hast. Denn Du musst dem Beruf entsprechende Tätigkeiten über einen Zeitraum von 4,5 Jahren nachweisen. Ich sehe da eher eine Übereinstimmung mit dem IT-Systemelektroniker.
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Schaut euch eure korrigierten APs an
FISI-I antwortete auf sigmuller's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Was für ein Antrag soll das sein und warum soll der gestellt werden, wenn ein Versäumnis des PA vorliegt? -
Ist diese Berufserfahrung nachweisbar und hat die IHK diese auch geprüft? Sonst wird das mit der Zulassung zur Prüfung durch die IHK nichts.
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Vielleicht machst Du Dir auch schon vorher einmal Gedanken, was Du als Minimaleinkommen benötigst?
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Auf welcher Grundlage wollt/werdet Ihr da dann Ausbildungsverhältnisse eingehen?
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Du solltest Dir unbedingt vor dem Fristende Deiner Beschäftigung eine entsprechende Bestätigung Deiner bisherigen Tätigkeiten ausstellen lassen, die dann auch für die Externenprüfung bei der IHK anerkannt wird, egal ob Du das nun so machst oder nicht. Was beinhaltet denn der Vollzeitkurs und wer führt den durch?
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Bei manchen ist das Mitbringen nicht mehr erforderlich, da diese seitens der IHK angefordert werden (können).
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IHK - Projektantrag wurde abgelehnt - Es ist kein Projekt
FISI-I antwortete auf qwartz's Thema in Abschlussprojekte
Zwischen die zweite und erste Frage müsste noch, wie ist ein Projekt definiert. (Bspw. führt der Projektverantwortliche nicht auch die Projektarbeiten aus usw.) -
Montag morgen ist kein Grund. 🤪 Auf welches "Gesetz" hat sich denn Dein Unternehmen bezogen?
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Wechsel der Ausbildungsstelle?
FISI-I antwortete auf anyquestion123's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Es ist anzunehmen, dass die IHK auf einem Aufhebungsvertrag besteht, da eine Kündigung außerhalb der Probezeit nur durch die Aufgabe des Aubildungsberufes möglich ist. Heißt, man kann offiziell keine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf mehr fortführen. Das alte Ausbildungsunternehmen kannst Du nicht zu einem Auflösungsvertrag zwingen. Dazu gibt es, wie bei allen Verträgen, die Möglichkeit der Vertragsbeendigung aus 'wichtigem Grund', wenn es einer der Parteien nicht mehr zuzumuten ist, an dem Vertrag festzuhalten. Das sollte aber auch der IHK bekannt sein. -
AP-T2 Sommer 2025: Was ist die Prognose? Welche Themen kommen dran?
FISI-I antwortete auf marhaase's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Was denn ein Strom Wirkungsgrad? Ich kenne nur einen Wirkungsgrad bei der elektrischen Leistung. -
IHK-Prüfungen wiederholen wegen Fehler von IHK?
FISI-I antwortete auf user9893732's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das interessante ist aber, dass die IHK nicht einfach die Aufhebung der Prüfung als Druckmittel für die Rücknahme des Widerspruch nutzen darf, wenn sie sich schon eingelassen hat, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Hier ist vom "amtswegen" schon von der IHK zu handeln. Die Anfechtung der Prüfung erfolgt vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein Streitwert wird erst dann zum Tragen kommen, wenn der Kläger auch Schadensersatz einfordert. Dass müsste er dann aber bei den Zivilgerichten vornehmen. -
IHK-Prüfungen wiederholen wegen Fehler von IHK?
FISI-I antwortete auf user9893732's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Die Korrektur würde dann schon vom gleichen PA erfolgen. -
IHK-Prüfungen wiederholen wegen Fehler von IHK?
FISI-I antwortete auf user9893732's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Es handelt sich um einen Verwaltungsakt und der ist regelmäßig bei erfolgreichem Widerspruch aufzuheben, d.h. es gibt keine erneute Prüfung der Sachlage, sondern er ergeht ein neuer Verwaltungsakt. Auf diese Formalie zieht sich die IHK wohl zurück. Natürlcih wäre es möglich, dass die IHK einfach die Korrektur der Bewertung bei der schriftlichen Prüfung vornimmt, was ja anhand der vorliegenden Musterlösung und Deiner Einwendungen ohne weiteres möglich ist. Habe ich schon häufig genug als Beschwerdeführer gemacht. Näheres gerne per PM. In Deinem Fall muss man aber zwischen zwei Dingen Unterscheiden. Dein Widerspruch richtet sich gegen die Bewertung der Prüfungsleistung, während die IHK von einem Formfehler schreibt. Und bei lietzterem hat die IHK mMn keinen Handlungsspielraum, denn sie hat schon zugegeben, dass die Formalitäten zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Prüfung nicht vorgelegen haben. Darüber kann sie dann aber nicht hinwegsehen, auch wenn Du Deinen Widerspruch zurücknimmst. -
Wenn Du noch Zeit hast, dann lade doch den korrigierten Antrag hoch.
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Antrag auf Verkürzung der Ausbildung im 2. Lehrjahr
FISI-I antwortete auf SeniorFirstOfficer's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Genau. Mit letzterem, also der Zustimmung des Unternehmens bestätigt dieses, dass der Prüfling den gleichen Ausbildungsstand aufweist, wie jemand, der die Ausbildung im normalen Zeitrahmen absolviert. Für nicht erteilten Unterricht und den entsprechend dann auch nicht vorhandenen Noten wird es keine Eintragung im Zeugnis geben, so dass sie die Gesamtnote aus weniger Einzelnoten ergibt. -
Antrag auf Verkürzung der Ausbildung im 2. Lehrjahr
FISI-I antwortete auf SeniorFirstOfficer's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Möchtest Du verkürzen oder einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen? -
Ausbildungsbetrieb: Uni, Stadt oder Bank?
FISI-I antwortete auf KSE-TR's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
@Tratos Die Universitäten machen aber einen Unterschied zwischen der Lehre (damit ist die Hochschullehre gemeint) und der Ausbildung. Hast Du über die anderen Themen, die Du beschrieben hast, eigene Erfahrungen gemacht? -
Hilft Dir da nicht der Gehaltsthread hier im Forum weiter? Oder kennst Du den noch nicht? Ist meiner Erfahrung nach eine gute Leitlinie.
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Dann warte bitte einmal ab, bis Du im ersten Bewerbungsgespräch sitzt und man Dich nach Nachweisen bgzl. Deiner Berufserfahrung fragt. Selbst wenn Du die hast, wird man immer versuchen, dass herunterzuspielen. Es war zwar drastisch von mir geschrieben, aber das ist der schlimmste Fall und aus eigener Erfahrung und der anderer Kollegen schon häufig erlebt. Natürlich hast Du recht, dass Abschlüsse etwas garantieren sollen, aber Deine Frage war pauschal formuliert und wenn man weiß, dass der höchste Abschluss zählt, ist eine Aufzählung ohne konkrete Stelle nicht sinnvoll. Insbesondere weißt Du als Selbstständiger auch, dass man nichts bezahlt, was man auch nicht nutzt oder nutzen wird/will. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man einen Arbeitsplatz bekommt, der genau Dein aufgezähltes Leistungsspektrum abdeckt, wage ich nicht einzuschätzen. Die von Dir beschriebene Fairness bei der Gehaltszahlung ist aber eine Idealvorstellung. Und wenn Du richtigerweise Dich nicht unter Wert verkaufen willst, muss man sich aber immer bewußt sein, wer den Wert denn bestimmt. Meist die, die auch das Geld haben.
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Nee, hatte keinen blöden Tag. Nur ist im Zweifelsfall die 10 Jahre Selbstständigkeit nachzuweisen und wenn man das nicht kann, wird man entweder als Berufsanfänger angesehen oder es kommt erst gar nicht zu Einstellung. Das das nicht gut ist, steht außer Frage. Passiert aber eben. Und da er gefragt, hat wieviel Gehalt verlangen und nicht wo wird was an Gehalt gezahlt, ist es doch am einfachsten, sich erstmal zu überlegen, was man so braucht. Als Selbstständiger kennt man doch seine Zahlen. Das tun die Firmen, bei denen man sich bewirbt, ganz genauso. Die werden für nichts bezahlen, was sie später auch nicht beim Umsatz wieder zurückbekommen.
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Wenn Du vorher noch nicht gearbeitet hast, bist Du Berufsanfänger. Deine Frage bestätigt das genau. Mit der Ausbildung bist Du doch in der Lage, Dir selbst zu überlegen, was Du an monatlichem Bedarf hast, dazu dann noch der eine oder andere Luxus mit entsprechender Vorsorge und schon kommst Du auf ein Mindestgehalt. Vll. sollte man überdenken, warum ein Arbeitgeber jemanden für etwas bezahlen soll, was er von diesem nicht benötigt bzw. dem Arbeitgeber keinen Umsatz erbringt. Man selbst will ja auch nicht für etwas zahlen, was man nicht nutzt.