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FISI-I

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  1. Sollten die Prüfer so reagieren und das auch nachweisbar sein, machen sie sich angreifbar. Wer mit so einem Problem im PA sitzt, hat da nichts zu suchen. Andererseits hat @luigigaminglp ja festellbar, erst nach einiger Verzögerung, das Antragsergebnis erhalten. Hier liegt also schon ein Verfahrensfehler im Nichteinhalten eines durch die IHK selbst gesetzten Termins vor. Da aber der, der sich beschwert sieht, auch den Nachweis erbringen muss, dass er das auch ist, wird es darauf hinauslaufen, die Auswirkungen auf die Projektbearbeitung belegen zu müssen. Die Tatsache aber, dass der PA die Projektdokumentation nicht gelesen haben kann, die Aussage nicht gelesen hat, von wem auch immer ist nicht ausreichend, ist aber ein eindeutiger Verstoss, da somit die Prüfbarkeit des Projekts nicht gegeben war.
  2. Zum Verständnis: Es geht bei einem Widerspruch nicht um das Bewertungsergebnis, das aus der Sache heraus bei aller angewandten Objektität immer einen subjektiven Anteil beinhalten. Bei Verfahrensfehlern handelt es sich um das Nichtbeachten bzw. Nichtausführen bestimmter vorgegebener Handlungsschritte. D.h., Du kannst gegen eine nicht vorgenommene Bewertung, obwohl diese hätte erfolgen müssen vorgehen. Es ist aber so gut wie unmöglich gegen eine vorgenommene Bewertung etwas zu machen. Wenn aber, wie in Deinem Fall, eine Bewertung ohne Kenntnis der Sachlage vorgenommen worden ist, so handelt es sich um einen Verfahrensfehler, denn es ist Aufgabe des PAs, die Projektdokumentation zu bewerten. Wenn nun keiner diese gelesen haben kann, dann ist eine Bewertung auch nicht möglich, egal, ob man da nun sich Noten herbeifantasiert hat.
  3. Bisschen übertrieben. Der Prüfungsausschuss bekommt eine bestimmte, geringere Zahl an Prüflingen. Eine Bewertung der Projektdokumentationen vorzunhemen, ohne sich diese durchzulesen, ist schon grenzwertig. Wir lesen uns jeder alle Dokus durch und sehen zu, dass wir uns bei exotischeren Themen auch das entsprechende Wissen aneigenen, um das Fachgespräch entsprechende führen zu können.
  4. Das, was genehmigt werden kann, ist ein Projektantrag. Und am einfachsten ist es, die Frage zu beantworten, wenn Du einen solchen erstellst. Übt nebenher auch noch.
  5. Es ist vorgesehen, dass der Auszubildende erst gegen Ende des dritten Ausbildungsjahres in einer regelmäßigen Funktion eingesetzt wird, die einem der Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz entspricht. Voraussetzung, dass alle grundlegenden Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.
  6. Der Prüfungsausschuss sollte regelmäßig die Benotung des Projektes vor dem Termin der Präsentation/Fachgespräch vornehmen/vorgenomme haben, da nach Beendigung dieser, das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung bescheinigt werden soll.
  7. Umso mehr ein Grund auch diese zu "ersetzen".
  8. Hast Du auch in Deine Effizienzsteigerung miteinbezogen, dass es Ilse Meyer aus der Verwaltung dann auch nicht mehr geben wird? Oder anders gefragt: Warum sollte man die Admins ersetzen wollen und die immer wiederkehrenden, einfacheren Tätigkeiten nicht?
  9. Es ist schon komisch, dass viele die Entwicklung in und mit der künstlichen Intelligenz wahrnehmen, aber dann den jetzigen status quo anlegen. Natürlich werden sich auch die bisherigen Verfahren verändern oder verändert, im Sinne von angepasst, werden. Um in Deinem Beispiel zu bleiben, ist entweder keine Verpackung mehr notwendig oder aber es werden Automaten erstellt, die das machen werden. Ganz genauso, wie man auch ein Auto vollautomatisiert tanken lassen kann, mit was auch immer. Wenn man erkennt, dass künstliche Intelligenz neue Verfahren, Arbeitsweisen usw. erzeugen kann/wird, dann ist es schon komisch, diese "Intelligenz" in den jetzigen Zusammenhang zu stellen und ihr die Fähgikeiten dazu abzusprechen, agieren zu können, ohne selbst zu erkennen, dass sich natürlich auch das Umfeld angepasst auf diese künstliche Intelligenz ändern wird. Es gibt keine losgelöste Entwicklung.
  10. In der Ausbildung lernt man und erhält eine Ausbildungvergütung, kein Gehalt.
  11. Warum verfährst Du bei den Servern 1-3 nicht genauso, wie bei Server 4/5?
  12. Das geht in die gleiche Richtung, wie die Mär einmal ÖD immer ÖD. Du stehst am Anfang Deiner beruflichen Karriere und da wird Dir keiner als nachteilig auslegen, dass Du einen Job im ÖD auch im Bereich 1st-Level Support angenommen hast. Worauf Du achten musst, ist, dass Du eben den Absprungpunkt nicht verpasst. D.h., Du solltest versuchen, in den Arbeitsvertrag entweder eine interne Weiterentwicklungsmöglichkeit oder einen entsprechende Möglichkeit der Vertragsauflösung nach drei Jahren, aufnehmen zu lassen. Wenn auch fünf Jahre einen nicht unbedingt als für immer für die Privatwirtschaft(/andere Tätigkeiten verloren abstempeln.
  13. Immer genau dann, wenn die Tätigkeit schon ausgebildet und erlernt wurde, gibt es gerade noch die kurze Wiederholung. Alles danach hat nichts mehr mit Ausbildung, sondern mit Einsatz als Arbeitskraft zu tun und widerspricht der Ausbildungsverpflichtung des Ausbildenden.
  14. Programmieren zu können/zu lernen, hat in erster Linie nichts mit der Programmiersprache zu tun. Algorithmen in einer Programmiersprache abzubilden, ist "nur" eine Übersetzungleistung.
  15. Wenn Du Deine Ausbildung fortsetzen willst, rate mal wonach dann die neue IHK fragen wird? Warum, wieso, weshalb und wo kommen Sie denn (ausbildungsseitig) her?
  16. Die Stelle für das Anfügen des Antrags ist nicht explizit bewertet und kann daher kaum fatale Folgen haben. Lediglich der Eindruck der Prüfer könnte davon berührt sein. Der genehmigte Antrag ("Wasserzeichen") ist in erster Linie für den PA wichtig, da dort auch eine mögliche Auflage enthalten ist, die es bei der Prüfung zu berükcischtigen gilt.
  17. Die Beschreibung soll prozessorientiert erfolgen und eine Reflektion zum Projekt beinhalten. Letzteres kann ja nur subjektiv sein.
  18. Mach Dir doch erst einmal Gedanken, was so ein Zertifikat aussagt, zumindest die im Breiten anerkannten, wie oben erwähnt. Diese dienen in erster Linie dazu vorhandene Erfahrung in den Themenbereichen, für die sie gelten, nachweisen zu können. Sie dienen nicht dazu eine Teilnahme an einem Kurs zu bestätigen. Problematisch wird es dann, wenn man so ein Zertifikat "erlangt" hat, aber nicht über das Wissen verfügt, um es anzuwenden. Dann geht so etwas schnell nach hinten los. Daher lieber auf einen gute Ausbildung achten, denn deren Zertifikat ist das IHK-Zeugnis.
  19. Der Job des Prüfers ist, zu prüfen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit in seinem Beruf erlangt hat. Nich mehr und nicht weniger.
  20. Und genau aus dem Grund habe ich oben die Unterscheidung beschrieben, denn man kann insgesamt um 12 Monate aufgrund der Vorbildung verkürzen und zusätzlich am Ende noch beantragen, ein halbes Jahr früher zur Prüfung zugelassen zu werden. Immer unter der Prämisse, dass der Ausbildungsstand dergleich ist, wie bei einem Auszubildenden nach drei Jahren gem. Ausbildungsrahmenplan der IHK. Daher auch die Zustimmung und der Notendurchschnitt als Nachweis, während die Vorbildung per Schulabschluss nachgewiesen wird.
  21. Es ist auch möglich, das zweite Ausbildungsjahr zu überspringen. Sinnvoller ist es aber, das Erste auszulassen.
  22. Erst einmal muss man bei einer kürzeren Ausbildung zwischen verkürzen und der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung unterscheiden. Verkürzen kann man, wenn man wie Du Abitur oder aber schon eine abgeschlossene Ausbildung hat. Das erfolgt dann aber meistens im Vorneherein, in dem man häufig das 1. Ausbildungsjahr überspringt. An eine vorzeitige Zulassung zur Prüfungen (6 Monate vor dem Ende der regulären Ausbildungszeit) ist an zwei Bedingungen geknüpft. Der Ausbildende (Unternehmen, Behörde) muss dem zustimmen,, da es sicherstellen soll, dass der Auszubildenden dengleichen Kenntnisstand hat, wie bei der gesamten Ausbildungsdauer. Des Weiteren ist diese vorzeitige Zulassung an einen Notenschnitt in der Berufsschule gebunden.
  23. Mit der Autonomie ist es ganz schnell vorbei, wenn der Prüfling Prüfungseinsicht beantragt und es dann zum Rechtsstreit kommt. Der PA bzw. die IHK guckt dann ganz schön sparsam, wenn er dann keinen für alle geltenden Bewertungsmaßstab anhand dessen der Prüfling geprüft wurde, vorlegen kann. Und nein, ein PA ist nicht frei in der Entscheidung seiner Bewertungen. Es handelt sich immerhin um ein öffentliches Verwaltungsverfahren, das der der Transparenz unterliegt.
  24. Na, dann alles, was mit dem elektrotechnischen Teil der ITSE-Ausbildung zu tun hat. RCD, Strom-/Spannungsteiler, Schutzklassen, Wirk-, Schein- Blindleistung....

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