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FISI-I

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  1. Da der Fachinformatiker ein kaufmännisch-gewerblicher Beruf ist, gehört auch ein wirtschaftlicher Teil zu dem Projekt. Das kann eine Amortisationbetrachtung (eigenverwendeter Projektgegenstand) sein, ebenso aber auch eine Kostendarstellung (öD) oder aber bei einem Projekt im privatwirtschaftlichen Bereich eine Gewinnkalkulation. Letztlich will man alls Prüfer sehen, dass hier das grundsätzliche Verständnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorhanden ist.
  2. Heißt, dass Ihr werdet nur ausgebildet, wenn das Tagesgeschäft das zulässt? Dann solltest Du die Aussage, dass das Unternehmen keine Auszubildende ausbeutet, noch einmal genau überlegen. Denn Ihr habt nur Ausbildungs- aber keine Arbeitszeit. Andererseits hat weder die Berufsschule noch der Ausbildende den Auftrag, Auszubildende für/auf die Prüfung auszubilden.
  3. Was soll denn dann mit den Prüflingen passieren, die die Aufgaben richtig gelöst haben? Sollen die dann bessere Noten bekommen?
  4. Du hast recht mit der Tatsache, dass es nicht sinnvoll ist, in der IT etwas per Trial and Error zu lernen oder sich zu erschließen, zumal ja alles eine vom Menschen geschaffene Grundlage hat. Das Du "faul" bist, hat hier auch keiner angenommen, Dir fehlt aber die "richtige" Motivation oder sagen wir mal so, die richtige Art Deine Motivation zu kanalisieren. Wenn Du wissen möchtest, was Du da tust, warum gelingt es Dir dann nicht gezielt, eben nicht nach Trial and Error, sich das entsprechende Wissen anzueigenen? Liegt es tatsächlich an der Vermittlung des Wissens? Es gibt genügend gute bis sehr gute Anleitungen zu allen Themen der IT im Internet, viele auf Youtube. Was für ein Setup hast Du denn zuhause, mit dem Du arbeiten/lernen kannst?
  5. Die ungeschminkte Wahrheit hilft wohl am besten. Statement: Fehlende Eigeninitiative, fehlende Motivation Bei allem, was Du schreibst, kristallisiert sich für den Außenstehenden heraus, dass Du darauf wartest, dass man Dir etwas beibringt. Bevor da der Startschuss nicht gefallen ist, gehst Du nicht los. Wenn das im Sand verläuft. Mit welcher Motivation hast Du angefangen und warum hat diese nicht gereicht, weiterzumachen? Wenn man Deiner Frage nachgeht, so dürfte niemals eine Ausbildung irgendwohin führen, wenn man anschließend noch keine Arbeitsstelle hat oder umgekehrt, man dürfte nur dann eine machen, wenn man schon eine Arbeitsstelle in Aussicht hat. Wie stellst Du Dir die optimale Ausbildung vor? Und die Schlüsselfrage, die sich daraus dann ergibt. Warum glaubst Du, dass Du dann mehr oder überhaupt eine Motivation für das Thema IT bekommst und wird das dann auch anhalten? Was Du da verlangst, ist, dass man Dich extrinsich motiviert ohne das Du eine intrinsicher Motivation für den Beruf hast. Das wird/ist nur eine elende Quälerei, für alle Seiten. Es scheint eher so, dass Du sehr viele Gründe anführst, um Dich selbst zu überzeugen, nicht mehr in der IT verbleiben zu wollen, obwohl Du es insgeheim schon selbst weisst. Das Du als Fünfzehnjähriger Interesse für Computer, wohlgemerkt nicht IT, gezeigt hast, ist einerseits als Einstieg in dem Alter hilfreich, ist aber weder eine Grundlage für die Motivation im späteren Alter noch solltest Du die jetzt auszuführenden Tätgikeiten damit verlgeichen, denn dann stellt sich die Frage, warum hast Du seitdem Dich in der IT nicht weiterentwickelt/-gebildet? Der Vorteil in der IT ist es, bis auf wenige Ausnahmen, dass man sehr viel selbst lernen kann, ja auch gezielt auf eine bestimmte Beschäftigung hin. (Vielleicht ist das auch die Krux bei der Ausbildung) Gleichzeitig wandelt sich dieses "kann" auch auf der negativen Seite in ein "Muss" um, wenn man inhaltlich auf der Höhe der Zeit bleiben will. Daher die Frage an Dich: Was hält Dich noch in der IT?
  6. Bestimmt das die Prüfung stattgefunden hat.
  7. Viel interessanter ist doch die "Bewertung" der Unsicherheit und auf welcher Grundlage diese zustandegekommen ist. Insbesonere dann, wenn man sieht, dass die Entwicklung dazu nicht passt/ passen will.
  8. Daraus ist dann eine mögliche Abmahnung wegen Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag zu erstellen. Aber diese muss hieb- und stichfest sein. Also die Verfehlung(en) und das zu ändernde Verhalten genauestens beschreiben.
  9. Wenn das Ergebnis bereits vorliegt, wird (nachträglich) kein Pflichtenheft mehr benötigt. Wenn Du also die Bedeutung von Lasten- und Pflichtenheft kennst, erübrigt sich so eine Frage doch.
  10. Zwei von denen: https://geizhals.de/tp-link-pharos-cpe510-a1156684.html Und einen Switch.
  11. Guck mal das hier: https://pcinspector.de/ Wenn das nicht hilft, ist FileScavenger die beste Wahl: http://www.de.quetek.com/prod02.htm Nur zur Sicherheit: Für die Wiederherstellung der Daten benötigst Du eine zweite Speichermöglichkeit.
  12. Und Du meinst nicht, dass die Prüfungsthemen sich zur (aktuellen) Technologie genauso verhalten?
  13. Unprofessionell? Wo kommt das denn her? Es handelt sich hier um eine Abschlussarbeit (Bericht), die (der) prozessorientiert verfasst werden soll und da ist die Ich-Form wohl passender als die unpersönliche Form in der dritten Person. Ähnlich trifft das genauso für die Zeitform zu. Wenn man da vom Prüfling verlangt, in der Gegenwartsform zu schreiben, passt doch etwas bei den Anforderungen nicht.
  14. Lass Dir doch einfach einmal den betrieblichen Ausbildungsplan aushändigen. In dem sollte die Umsetzung der Ausbildungsordnung (zeitlich und sachlich) stehen.
  15. Ach und ich darf mir dann nicht den Arbeitsplatz aussuchen, mit dem ich meinen Bedarf decken kann? Das man immer gleich in Extreme verfallen muss., ist schon bezeichnend. Hier ging es darum, dass sich der TE erst einmal Gedanken machen sollte, was er zum leben benötigt, bevor er sich in unerreichbare Gehaltshöhen versteigt. Und um den Grund, für den man bezahlt wird, ging es hier schon einmal gar nicht.
  16. Wenn Du keine Verbindung von der Fritzbox zum Switch herstellst, hat dieser auch kein zweites Netz bzw. die Fritzbox kann keine IP-Adresse zuweisen.
  17. Du solltest Du zuerst einmal angewöhnen, einen Netzbereich vollständig anzugeben. Dazu gehört auch die Subnetzmaske. Wenn Du einen Layer 2-Switch hast, was machen dann die IP-Adressen 172.17.xx.xx und 192.168.xx.xx da?
  18. Wie lauten denn die Vorgaben der IHK, auf die sich die bezieht?
  19. Warum hast Du nich erstmal für Dich eine Rechnung aufgestellt, was Du brauchst, statt sich Gedanken zu machen, über den Tisch gezogen zu werden? Was soll denn ein faires Gehalt heißen? Da gehören beide Seiten zu, die wir nicht kennen.
  20. "Vorzuschlagen" ist die Vorstufe zur Entscheidung nicht die Entscheidung selbst. Wenn eine Entscheidung getroffen wurde, ist alles vorher unerheblich. Wenn man die Entscheidungsbefugnis hat, dann steht die Entscheidung. Der kann man dann folgen oder nicht, aber einen Einfluss darauf, dass sich der Entscheider umzuentscheiden hat, gibt es nicht, das konterkariert die Entescheidungsbefugnis. Nein, ein Prüfling hat keine Entscheidung zu treffen. Die Prüfung soll nicht die Entscheidungsfähigkeit eines Prüflings feststellen, sondern die zu erlernenden Fertigkeiten und Kenntnisse in dem Ausbildungsberuf durch Anwendung in einem größeren Zusammenhang aka Abschlussarbeit abprüfen. Zu denen gehört aber keine Entscheidungsfindung; weder das Richt- noch die Grobziele geben das her. Durch die Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten zur Problemlösung und dem sich daraus anschließend ergebenden Vorschlag, welche Lösung dann auszuwählen ist, ist es ohne weiteres machbar, die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings abzubilden. Dazu braucht es keine Entscheidung. Durch die Vorgabe des PA des TEs Arbeitsschritte in dem Projektantrag anzugeben, ist da schon etwas seltsam. Denn das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass wesentliche Teile der Abschlussarbeit mindestens bekannt sein müssten.
  21. Die von Dir beschriebene Entscheidungsfindung, die hier oft prropagiert/gefordert wird, gibt die Prüfungsordnung in den jeweiligen Paragrafen der Unterabschnitte der FIAusbV nicht her. Ist ja auch nachvollziehbar, denn wenn eine Abschlussaufgabe einen realen Umsetzungsteil haben soll, in dem das Ergebnis im Unternehmen eingesetzt wird, wird kein Verantwortlicher einem Auszubildenden die Entscheidung überlassen. Schon alleine dann nicht, weil man sich dann fragen müsste, wozu es leitende Mitarbeiter im Unternehmen gibt. Letztlich gibt der für Dich zuständige § 20 FIAusbV her, dass Du wie in Punkt 2 beschrieben Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorschlagen (können) sollst. Und das widerspricht natürlich dem, was der PA der IHK verlangt. Vll. besteht da noch einmal die Möglichkeit für Deinen Ausbilder nachzufragen, warum der PA das so konkret haben will.
  22. Das es keine gibt, wenn es eine Dynamik gäbe, die ihren Namen nicht verdient hätte, sieht man doch schon an der fehlenden Änderung, der von Dir o.b. gleichbleibenden Einheitsstellenausschreibungen. Einzig die Veränderung bei den AN kann man durch das lauterwerdende Schreien der AG, es gebe einen Fachkräftemangel, erkennen. Da Schreien und Meckern über Fachkräftemangel nichts kostest, so denken die AG, darf man auch nicht erwarten, dass sich bei denen etwas signifkant ändern wird.

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