Ich lese nun schon seit geraumer Zeit hier mit und stelle immer wieder fest, dass als Zulassungsgrundlage eine Entscheidung gefordert wird.
Wenn man aber den § 20 der Prüfungsordnung für FISIs ansieht, dann steht da nur etwas von vorschlagen. Ware ja auch schon komisch, wenn ein Auszubildender eine wirtschaftliche Entscheidung zu treffen hätte. Die obliegt wohl nur dem Personal, dass entscheidungfsbefugt ist. Bei entsprechenden Vorgaben durch das Unternehmen kann der Prüfling ja auch nicht davon abweichen. Letztlich dient die Prüfung ja der Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit und findet sich nirgendwo etwass zur Überprufung der Entscheidungsfähigkeit. Wie auch immer man so etwas prüfen möchte/kann.
Es sei denn, das Ganze wird nur gefaked, damit es zur Anforderung der IHK passt. Dann allerdings muss man sich doch fragen, ob das nicht noch was mit ernsthafter Ausbildung zu tun hat. Gleich verhält es sich ja auch mit der unrealistischen Vorgabe der Projektdauer.
Ich würde den Antrag so einreichen. Wenn da was fehlt, meldet sich der PA schon.