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FISI-I

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  1. Nun, das liegt ein Hase im Pfeffer. Denn viele Unternehmen überlassen das den Auszubildenden, soweit man die das überhaupt so nennen kann. Der betriebliche Ausbildungsplan ist Teil des Ausbildungsvertrages und muss daher dem Auszubildenden ausgehändigt werden (können). Dass das die wenigsten Unternehmen machen und die IHK das nicht überwacht, ist der Sache auch nicht hilfreich.
  2. Nun, zum Ausbildungsrahmenplan gehört auch die sachliche und zeitliche Gliederung von der manch Ausbilder, wie ich feststellen musste, angeblich noch nie gehört hat, obwohl die Kenntnis dessen zur Ausbildung der Ausbilder gehört. Aber auch da kann naturgemäß nicht bis in Detail aka Produkt vorgeschrieben werden, was vermittelt werden soll. Das würde der schnellen Veränderung in den IT-Berufen zuwiderlaufen. Mein Einwand besteht darin, dass die Prüfungsteile eben Inhalte zu Themen abfragen, die im Gesamten eben noch nicht zur Vermittlung in der Ausbildung anstehen oder aber eben nicht der Vorgabe des Tenors der AP1/AP2 entsprechen. Das geht ganz klar in Richtung an den ZPA, die die Prüfungen erstellen. Das da nicht fehlerfrei gearbeitet wird, zeigen schon alleine die in der Vergangenheit aufgekommenen Fehler in den Aufgaben, die dem halbwegs Versierten schon beim Durchlesen aufgefallen wären. Andererseits muss aber auch die vermittelnde Seite, sei es Ausbildender oder aber die Schule entsprechend nachschärfen. Und da sollte man immer im Blick haben, dass die Ausbildung kein Selbstzweck ist, sondern später in praktischer Arbeit müünden soll.
  3. Bitte unterscheiden zwischen der Bewertung der abgegebenen Leistung des Prüflings und der korrekten, schaffbaren, der Ausbildungsordnung in Einklang stehenden Prüfung/-aufgaben. Gegen Letzteres soll sich wohl beschwert werden. Der einfachste Nachweis wäre es, zu beweisen, dass in der AP1 Themen abgefragt wurden, die nicht in der Ausbildungsordnung für diesen Prüfungsteil aufgeführt sind. Die zweite Möglichkeit ist dann noch nachzuweisen, dass Lehr-/Lerninhalte laut AO erst nach dem Prüfungsdatum, sprich zum späteren Zeitpunkt, in der Ausbildung behandelt werden sollen. Schon bei der alten Zwischenprüfung hat sich der ZPA nicht mit Ruhm bekleckert, wenn er Aufgaben zu Themen gestellt hat, die erst in hôheren Ausbildungsjahren vermittelt werden sollten. Damals war der Grund der Zwischenprüfung, dem Auszubildenden zu zeigen, wo er wissenstechnisch steht. Um Dem dann zu zeigen, dass er über noch nicht ausgebildete Themen keine Kenntnisse hat, brauchte es allerdings keine ZP. Eine Beschwerde nur über das schlechte Ausfallen/Abschneiden, wenn auch durch evtl. die o.b. Ursachen erzeugt, ist dann doch zu "individuell" und damit angreifbar.
  4. Die Berechnungsformeln stimmen so nicht. Was macht ein RAID-0? Was macht ein RAID-1? Was macht ein RAID-5/6? Der Angabe "Festplattenkapazität" sollte ein "kleinste" vorangestellt werden. Kannst Du Dir erklären, warum?
  5. Wenn Du Dir die RAID-Level noch einmal genau ansiehst un d dabei beachtest, dass diese RAID-Verbunde nichts anderes als Kombinationen davon dasrstellen, sollte es Dir nicht allzu schwer fallen, dass zu verstehen. Wie lauten denn die Berechnungsregeln von RAID-0 und RAID-1 und RAID-5?
  6. Ein kleiner Zusatz. Nach der allgemein anerkannten Defition von Projekt ist auch die IHK-Prüfungsaufgabe kein Projekt.
  7. Bevor Du Dir die Mühe mit einer Petition machst, solltest Du Dir mal die Erfolgsquote von solchen Petitionen ansehen. Dann bewerte die aufzubringende Arbeit in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit des zu erwartenden Ergebnisses.
  8. Allerdings solltest Du an ein Verlängerungskabel nicht noch eine Steckdosenleiste anschließen.
  9. Na, dann erkläre Du doch erst einmal, woher Du die Anzahl der Hosts in den Subnetzen weißt.
  10. Du solltest erst einmal Deinen Fokus auf die Ausbildung legen und so den ersten vor dem zweiten Schritt machen. Eine vorherige Festlegung, soweit überhaupt möglich, ist weder in noch nach der Ausbildung notwendig, um später die entsprechende Fortbildung zu absolvieren. Bedenken sollte man auch immer dabei, dass Erfahrung nur über die Zeit gemacht wird. Ein Meister ist kein Meister, nur weil der den Meistertitel führt.
  11. Zu a) Erläutere doch einmal, wie die Zahl 84 ermittelt hast. zu b) Weißt Du was ein ASCII-Zeichen ist und wie es mit Zahlen in Verbindung steht?
  12. Dann kann Sie versuchen, dennoch unterliegt sie gesetzlichen Regelungen, die auch die IHK zu beachten und einzuhalten hat.
  13. Dann lies Dir mal ganz genau die Funktion von Native VLAN und default VLAN an, insbesondere die Behandlung von Paketen in trunks. Dann wirst Du schon verstehen, warum man das so nicht machen soll.
  14. In den eigenen Händen ist ein sehr gutes Stichwort. Das bedeutet, dass man zusieht, das auch selbst zu regeln.
  15. Kannst Du da mal einen Link einstellen? "Rechtliches Interesse" ist eine seltsame Formulierung. Allein das IFG wird das schon ohne Angabe von Gründen erlauben. Schließlich handelt es sich bei der IHK um eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Es sollte daher eine formloser Antrag auf Prüfungseinsicht ohne Angaben von Gründen reichen.
  16. Grundsätzlich ist zwischen der Verkürzung, am Anfang der Ausbilung und der frühzeitigen Zulassung zur Prüfung zu unterscheiden. Bei ersterem hast Du die Zugangsvoraussetzungen durch die bestandene Ausbildung erfüllt. Zu letzterem musst Du einen Notendruchschnitt in der Berufsschule von <2,5 haben und die Bestätigung Deines Ausbildenden, dass Du über das Wissen wie nach einer Regelausbildungszeit verfügst.
  17. Am einfachsten ergibt sich das doch wohl anhand der Spaltenüberschrift bei der entsprechenden Aufgabe. Wo ist denn der Unterschied bei den beiden Genannten?
  18. Du hast doch die Möglichkeit, in Deinem Bewerbungsschreiben darzulegen, warum Du Dich auch für die Inhalte der anderen Fachrichtung interessierst. Wenn man das nachvollziehbar "rüberbringt", zeigt es zum einen, dass Du Dich mit beiden Fachrichtungen beschäftigt hast und zum anderen eröffnet es dem Ausbildungsunternehmen beide Richtungen zu prüfen. Allerdings bist Du dann natürlich in der Entscheidung, wo Dich das Ausbildungsunternehmen dann bei denen sieht schon festgelegt.
  19. - Kann ich neben den geforderten Aufgaben noch die bisherigen erledigen oder brauche ich da einen zweiten Ar..., um mir den aufzureißen? - Kann und will ich das für die gleiche Bezahlung leisten, wie bisher? @allesweg Sorry, aber Deine prägnante Ausdrucksweise ist nicht leicht zu imitieren.
  20. Ich bin nur auf die Aussage "Der Ausbilder bildet nicht aus (er kann natürlich)" angesprungen.
  21. Das sieht der § 28 Abs. 2 BBiG anders. Der Ausbilder muss nicht alles ausbilden, dazu kann er sich zu den Ausbildungsthemen sog. Ausbildungsbeauftragter bedienen. Der Ausbilder ist derjenige, der nicht Kenntnisse zu den gesetzlichen Vorgaben hat, sondern auch um die Methodik und Didaktik der Ausbildung weiß. Ein FISI mit ADA-Schein kann als Ausbilder für FIAE eingetragen werden. Interessant ist aber wohl, dass der ehemalige Ausbilder wohl nicht bei der IHK als Ausbilder abgemeldet worden zu sein scheint. Wo war den der IT-Leiter eingetragen?
  22. Du solltest aber bedenken, dass eine Umschulung, die auch ohne vorherigen Berufsabschluss möglich ist und in erster Linie bei der Förderung nur von der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter abhängt, Dich auf eine breitere Wissensbasis stellt. Die sich dann auszahlt, wenn Du eben nicht nur auf Deiner bisherigen Berufserfahrung nach Arbeitsangeboten Ausschau hältst oder darauf festgelegt wirst. Dein Alter ist kein Hindernis. Es gibt wesentlich ältere, die eine Umschulung erfolgreich absolviert haben.
  23. Von wem akzeptiert? Von der IHK kanns ja nicht sein, da hast Du ja Gegenteiliges in Schriftform. Ist evtl. der Maßnahmeträger damit gemeint?

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