Zum Inhalt springen

FISI-I

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    344
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    4

Alle Inhalte von FISI-I

  1. Bestimmt das die Prüfung stattgefunden hat.
  2. Viel interessanter ist doch die "Bewertung" der Unsicherheit und auf welcher Grundlage diese zustandegekommen ist. Insbesonere dann, wenn man sieht, dass die Entwicklung dazu nicht passt/ passen will.
  3. Daraus ist dann eine mögliche Abmahnung wegen Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag zu erstellen. Aber diese muss hieb- und stichfest sein. Also die Verfehlung(en) und das zu ändernde Verhalten genauestens beschreiben.
  4. Wenn das Ergebnis bereits vorliegt, wird (nachträglich) kein Pflichtenheft mehr benötigt. Wenn Du also die Bedeutung von Lasten- und Pflichtenheft kennst, erübrigt sich so eine Frage doch.
  5. Zwei von denen: https://geizhals.de/tp-link-pharos-cpe510-a1156684.html Und einen Switch.
  6. Guck mal das hier: https://pcinspector.de/ Wenn das nicht hilft, ist FileScavenger die beste Wahl: http://www.de.quetek.com/prod02.htm Nur zur Sicherheit: Für die Wiederherstellung der Daten benötigst Du eine zweite Speichermöglichkeit.
  7. Und Du meinst nicht, dass die Prüfungsthemen sich zur (aktuellen) Technologie genauso verhalten?
  8. Unprofessionell? Wo kommt das denn her? Es handelt sich hier um eine Abschlussarbeit (Bericht), die (der) prozessorientiert verfasst werden soll und da ist die Ich-Form wohl passender als die unpersönliche Form in der dritten Person. Ähnlich trifft das genauso für die Zeitform zu. Wenn man da vom Prüfling verlangt, in der Gegenwartsform zu schreiben, passt doch etwas bei den Anforderungen nicht.
  9. Und warum schreibst Du nicht in der Ich-Form?
  10. Lass Dir doch einfach einmal den betrieblichen Ausbildungsplan aushändigen. In dem sollte die Umsetzung der Ausbildungsordnung (zeitlich und sachlich) stehen.
  11. Ist es wirklich so schwer, den Unterschied zwischen brauchen und haben wollen zu erkennen?
  12. Ach und ich darf mir dann nicht den Arbeitsplatz aussuchen, mit dem ich meinen Bedarf decken kann? Das man immer gleich in Extreme verfallen muss., ist schon bezeichnend. Hier ging es darum, dass sich der TE erst einmal Gedanken machen sollte, was er zum leben benötigt, bevor er sich in unerreichbare Gehaltshöhen versteigt. Und um den Grund, für den man bezahlt wird, ging es hier schon einmal gar nicht.
  13. Wenn Du keine Verbindung von der Fritzbox zum Switch herstellst, hat dieser auch kein zweites Netz bzw. die Fritzbox kann keine IP-Adresse zuweisen.
  14. Du solltest Du zuerst einmal angewöhnen, einen Netzbereich vollständig anzugeben. Dazu gehört auch die Subnetzmaske. Wenn Du einen Layer 2-Switch hast, was machen dann die IP-Adressen 172.17.xx.xx und 192.168.xx.xx da?
  15. Wie lauten denn die Vorgaben der IHK, auf die sich die bezieht?
  16. Warum hast Du nich erstmal für Dich eine Rechnung aufgestellt, was Du brauchst, statt sich Gedanken zu machen, über den Tisch gezogen zu werden? Was soll denn ein faires Gehalt heißen? Da gehören beide Seiten zu, die wir nicht kennen.
  17. "Vorzuschlagen" ist die Vorstufe zur Entscheidung nicht die Entscheidung selbst. Wenn eine Entscheidung getroffen wurde, ist alles vorher unerheblich. Wenn man die Entscheidungsbefugnis hat, dann steht die Entscheidung. Der kann man dann folgen oder nicht, aber einen Einfluss darauf, dass sich der Entscheider umzuentscheiden hat, gibt es nicht, das konterkariert die Entescheidungsbefugnis. Nein, ein Prüfling hat keine Entscheidung zu treffen. Die Prüfung soll nicht die Entscheidungsfähigkeit eines Prüflings feststellen, sondern die zu erlernenden Fertigkeiten und Kenntnisse in dem Ausbildungsberuf durch Anwendung in einem größeren Zusammenhang aka Abschlussarbeit abprüfen. Zu denen gehört aber keine Entscheidungsfindung; weder das Richt- noch die Grobziele geben das her. Durch die Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten zur Problemlösung und dem sich daraus anschließend ergebenden Vorschlag, welche Lösung dann auszuwählen ist, ist es ohne weiteres machbar, die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings abzubilden. Dazu braucht es keine Entscheidung. Durch die Vorgabe des PA des TEs Arbeitsschritte in dem Projektantrag anzugeben, ist da schon etwas seltsam. Denn das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass wesentliche Teile der Abschlussarbeit mindestens bekannt sein müssten.
  18. Die von Dir beschriebene Entscheidungsfindung, die hier oft prropagiert/gefordert wird, gibt die Prüfungsordnung in den jeweiligen Paragrafen der Unterabschnitte der FIAusbV nicht her. Ist ja auch nachvollziehbar, denn wenn eine Abschlussaufgabe einen realen Umsetzungsteil haben soll, in dem das Ergebnis im Unternehmen eingesetzt wird, wird kein Verantwortlicher einem Auszubildenden die Entscheidung überlassen. Schon alleine dann nicht, weil man sich dann fragen müsste, wozu es leitende Mitarbeiter im Unternehmen gibt. Letztlich gibt der für Dich zuständige § 20 FIAusbV her, dass Du wie in Punkt 2 beschrieben Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorschlagen (können) sollst. Und das widerspricht natürlich dem, was der PA der IHK verlangt. Vll. besteht da noch einmal die Möglichkeit für Deinen Ausbilder nachzufragen, warum der PA das so konkret haben will.
  19. Das es keine gibt, wenn es eine Dynamik gäbe, die ihren Namen nicht verdient hätte, sieht man doch schon an der fehlenden Änderung, der von Dir o.b. gleichbleibenden Einheitsstellenausschreibungen. Einzig die Veränderung bei den AN kann man durch das lauterwerdende Schreien der AG, es gebe einen Fachkräftemangel, erkennen. Da Schreien und Meckern über Fachkräftemangel nichts kostest, so denken die AG, darf man auch nicht erwarten, dass sich bei denen etwas signifkant ändern wird.
  20. Ich fürchte, dass ist zu kurz gedacht. Zum einen hat nicht jeder die Wahl und zum anderen ist es problematisch, wenn sich ein Teil nur die schlechteren Lebensmittel leisten kann, mal abgesehen von der Problematik, überhaupt zu wissen, was gut und was schlecht ist. Die Auswirkungen auf die Umwelt (Prodzenten) und im besonderen auf das Gesundheitssystem durch falsche Ernährung (Konsumenten) wird da gar nicht betrachtet.
  21. @Graustein Siehst Du und genau darin liegt der Unterschied. Dem einem geht es um die Kalorien und dem anderen (auch) um den Geschmack. Den Unterschied zu kennen, schreibst Du ja selbst. Sich das zu gönnen, geht nicht ohen sich eben nichts zu gönnen aka keine so gute Qualität zu essen. Diese "Chance" räumt sich der Franzose eben nicht ein. Allein die Relation Ausgaben für Lebensmittel zum Einkommen hat schon eine gewisse Aussagekraft.
  22. Mit der Argumentation könntest Du Dir auch einen "Berater" mit zur schriftlichen Prüfung mitnehmen. Mal abgesehen davon, dass es schon komisch ist, dass eine Fremdleistung eines Dienstleisters Gegenstand einer Abschlussarbeit ist. Das Ziel der Prüfung(en) ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings festzustellen und die ist, wie oben schon angedeutet, nicht das kombinieren von Fremd- und Eigenleistung, sondern eben nur durch eine überprüfbare Eigenleistung möglich.
  23. Deine Angaben in der Aufgabenstellung passen nicht. So befinden sich M1, M2 und M3 in einem Netz. Auch die Fragestellung mehrerer IP-Netze in einer Broadcastdomäne ist widersprüchlich. Was versteht man denn hier unter einem IP-Netz und worin soll es sich zur Broadcastdomäne unterscheiden? Zum Punkt 2: Was ist denn der Unterschied zwischen Supernetting und Subnetting? Und wie wirken sich VLANs auf Broadcastdomänen aus?
  24. Dann verstehst Du unter "Auswendiglernen" aber etwas ganz anderes als die meisten.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...