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FISI-I

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  1. Zu a) Erläutere doch einmal, wie die Zahl 84 ermittelt hast. zu b) Weißt Du was ein ASCII-Zeichen ist und wie es mit Zahlen in Verbindung steht?
  2. Dann kann Sie versuchen, dennoch unterliegt sie gesetzlichen Regelungen, die auch die IHK zu beachten und einzuhalten hat.
  3. Dann lies Dir mal ganz genau die Funktion von Native VLAN und default VLAN an, insbesondere die Behandlung von Paketen in trunks. Dann wirst Du schon verstehen, warum man das so nicht machen soll.
  4. Wie wäre es, wenn Du einfach beim Arbeitsamt nachfragst?
  5. In den eigenen Händen ist ein sehr gutes Stichwort. Das bedeutet, dass man zusieht, das auch selbst zu regeln.
  6. Na, wie soll es denn dann ablaufen?
  7. Kannst Du da mal einen Link einstellen? "Rechtliches Interesse" ist eine seltsame Formulierung. Allein das IFG wird das schon ohne Angabe von Gründen erlauben. Schließlich handelt es sich bei der IHK um eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Es sollte daher eine formloser Antrag auf Prüfungseinsicht ohne Angaben von Gründen reichen.
  8. Grundsätzlich ist zwischen der Verkürzung, am Anfang der Ausbilung und der frühzeitigen Zulassung zur Prüfung zu unterscheiden. Bei ersterem hast Du die Zugangsvoraussetzungen durch die bestandene Ausbildung erfüllt. Zu letzterem musst Du einen Notendruchschnitt in der Berufsschule von <2,5 haben und die Bestätigung Deines Ausbildenden, dass Du über das Wissen wie nach einer Regelausbildungszeit verfügst.
  9. Am einfachsten ergibt sich das doch wohl anhand der Spaltenüberschrift bei der entsprechenden Aufgabe. Wo ist denn der Unterschied bei den beiden Genannten?
  10. Du hast doch die Möglichkeit, in Deinem Bewerbungsschreiben darzulegen, warum Du Dich auch für die Inhalte der anderen Fachrichtung interessierst. Wenn man das nachvollziehbar "rüberbringt", zeigt es zum einen, dass Du Dich mit beiden Fachrichtungen beschäftigt hast und zum anderen eröffnet es dem Ausbildungsunternehmen beide Richtungen zu prüfen. Allerdings bist Du dann natürlich in der Entscheidung, wo Dich das Ausbildungsunternehmen dann bei denen sieht schon festgelegt.
  11. - Kann ich neben den geforderten Aufgaben noch die bisherigen erledigen oder brauche ich da einen zweiten Ar..., um mir den aufzureißen? - Kann und will ich das für die gleiche Bezahlung leisten, wie bisher? @allesweg Sorry, aber Deine prägnante Ausdrucksweise ist nicht leicht zu imitieren.
  12. Ich bin nur auf die Aussage "Der Ausbilder bildet nicht aus (er kann natürlich)" angesprungen.
  13. Das sieht der § 28 Abs. 2 BBiG anders. Der Ausbilder muss nicht alles ausbilden, dazu kann er sich zu den Ausbildungsthemen sog. Ausbildungsbeauftragter bedienen. Der Ausbilder ist derjenige, der nicht Kenntnisse zu den gesetzlichen Vorgaben hat, sondern auch um die Methodik und Didaktik der Ausbildung weiß. Ein FISI mit ADA-Schein kann als Ausbilder für FIAE eingetragen werden. Interessant ist aber wohl, dass der ehemalige Ausbilder wohl nicht bei der IHK als Ausbilder abgemeldet worden zu sein scheint. Wo war den der IT-Leiter eingetragen?
  14. Du solltest aber bedenken, dass eine Umschulung, die auch ohne vorherigen Berufsabschluss möglich ist und in erster Linie bei der Förderung nur von der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter abhängt, Dich auf eine breitere Wissensbasis stellt. Die sich dann auszahlt, wenn Du eben nicht nur auf Deiner bisherigen Berufserfahrung nach Arbeitsangeboten Ausschau hältst oder darauf festgelegt wirst. Dein Alter ist kein Hindernis. Es gibt wesentlich ältere, die eine Umschulung erfolgreich absolviert haben.
  15. Von wem akzeptiert? Von der IHK kanns ja nicht sein, da hast Du ja Gegenteiliges in Schriftform. Ist evtl. der Maßnahmeträger damit gemeint?
  16. Wenn Dein Umschulungsträger eine Forderung aufstellt, die von der IHK so nicht für die Zulassung zur Prüfung benötigt wird, dann lass Dir das doch von der IHK schriftlich geben. Der Umschulungsträger kann auch nichts ohne Grundlage verlangen, insbesondere nicht, wenn er sich auf dem Boden des BBiG bewegt. Letztlich hast Du einen Wochenbericht als Nachweis, was Du an Ausbildungsinhalten durchgeführt hast, erstellt. Damit bist Du im Außenverhältnis zur IHK safe. Wenn der Umschulungsträger nun an den Praktikumsbetrieb diese Forderung stellt, müsste diese ja im Binnenverhältnis mit denen festgehalten worden sein. Wenn nicht, dann gibt es auch keinen Anspruch seitens des Umschulungsträgers. Interessant wird es, wenn man den Praktikumsbetrieb dazu bewegen kann, ein Schreiben aufzusetzen, in dem das Verlange gegen entsprechende Bezahlung in Aussicht gestellt wird. Da kann man sich wohl ausrechen, wie lange diese Forderung dann aufrechterhalten bleibt. Mal abgesehen davon, dass die Behautpung des Umschulungsträgers, der IHK würde das nicht ausreichen, nicht stimmt, müsste in Deinenm Umschulungsvertrag doch eine Formulierung stehen, die sich auf die Vorbereitung zur Berufsprüfung bei der IHK bezieht. Damit ist ja schon impliziert, dass der Umschulungsträgre nicht plötzlich Forderungen aufstellen kann, die weder mit der Umschulung noch mit den Vorgaben der IHK etwas zu tun haben.
  17. Guck Dir doch mal http://www.networknotepad.com/index.shtml an.
  18. Da wäre sicher möglich, ist aber ja so nicht vorgesehen. Vielen Dank für Deine sehr gute Erläuterung. Damit kann man sich ja dann die von mir gestellten Fragen ohne weiteres selbstbeantworten.
  19. Als Abweichen habe ich das nicht empfunden, eher als mehr ins Detail gehende Beschäftigung mit dem Thema.
  20. Ersteres. Es ging mit nur darum für den TE eine detaillierte Erklärung zu bekommen, sowie die genauere Erläuterung, Deiner Aussage zur Kommuniktation am Layer2-Gerät. Das hat @gabrielinc ja mit Bravour dargestellt.
  21. Wie kann ein Layer2-Switch ein Subnetz kennen? Was passiert denn, wenn der TE an den Switch noch den PC3 mit dieser IP 192.168.1.4/26 und PC4 mit der IP 192.168.2.5/25 anschließt. Kann dann PC1 den PC3 und PC2 den PC4 anpingen? Und wenn ja, stimmt Deine Aussage dann noch? Bekommen alle die Broadcastsendung mit?
  22. Warum willst Du hier noch in der Sache argumentieren, wenn sich der Chef schon in der abgelaufenen Zeit so verhalten hat. Da "wartet" er bestimmt darauf, von Dir eine "Belehrung" oder "Meinung" zu lesen. Bitte einfach um eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Mehr kannst Du da eh nicht machen. Und ob Dein Chef es gut findet, wenn man dann noch den Hinweis gibt, dass HR das befürwortet, kannst wohl nur Du einschätzen.
  23. Die Verkürzung zu Beginn der Ausbildung von einem Jahr ist von den Zugangsvoraussetzungen (Schulabschluss Abitur/abgeschlossene Ausbildung) abhängig. Durch eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung ließen sich dann noch weitere sechs Monate der Ausbildung einsparen, dies allerdings unter der Voraussetzung eines Notendurchschnitts von <2,5 und der Zustimmung bzw. Bestätigung des Ausbildenden, dass der Auszubildende den Ausbildungsstand hat, den er zum regulären Ende der Ausbil!dung haben müsste.
  24. Was hat denn Deine Recherche dazu im Internet ergeben?

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