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FISI-I

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  1. Was hast Du denn bisher gegen diese Schwäche bzw. für das Besserwerden getan?
  2. Du kennst den Ausbildungsrahmenplan? Wo ist dann das Problem? Genau das ist die Aufgabe eines Ausbilders, sich Gedanken zu machen,. welche Ausbildungsthemen man wie am besten vermittelt. Wenn das jemand anderes macht, dann lernt man es selbst nicht, geschweige denn, dass man im Ausbilden Erfahrung sammelt.
  3. Da muss man sich doch wirklich Fragen zu dem Bildungsträger in Bezug auf seine Professionalität stellen. Auf welcher Grundlage, mal abgesehen von der Art des im Zweifelsfall nicht nachweisbaren Zugangs, die Abmahnung ausgesprochen wurde bzw. wirksam sein sollte. Es wird diesen Unternehmen zu einfach gemacht, für das nicht wenige Geld des Maßnahmeträgers wenig bis keine Leistung zu erbringen und es daher gut, dass der TE das nicht so stehen bzw. mit sich machen lässt.
  4. Zu so etwas zu raten, ist mehr als problematisch. Das kann dem TE sehr schnell als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ( § 201 StGB) ausgelegt werden, wenn er sich nicht vorher eine ausdrückliche Zustimmung einholt.
  5. Wenn Du Dir einen Prüfungsteil hast anrechnen lassen, da dieser aus einem anderen Aubildungsberuf schon abgelegt wurde, dann gilt bei Fortbildungen der § 56 Abs. 2 Satz 1 und bei Umschulungen der § 62 Abs. 4 des BBiG. Warum sollte es hier eine andere Verfahrensweise in der Gewichtung geben, als die Note zu übernehmen? Die gültige Prüfungsordnung gibt die Relation der Prüfungsteile zueiander und die Bewertung derselben entsprechend vor. Das ist gängige Praxis.
  6. Wo ist denn da jetzt das Problem? Wenn Du einen Prüfungsteil bereits abgeleegt hast, wird das Ergebnis für die Berechnung verwendet. Da ist die Notwendigkeit, etwas anders gewichten zu müssen überhaupt nicht gegeben.
  7. Die Reihenfolge ändern. Erst aufs Konzeptpapier (daher auch Konzept-Papier) dann auf den Prüfungsbogen schreiben.
  8. Dass Du meine Vertipper nicht verstehst, nehme ich ja noch hin, wenn auch Du selbst welche in Deinen Texten hast, die andere seltsamerweise nicht am Verständnis, des von Dir Geschriebenen hindern. Aber dass Du auf einmal nicht verstehen willst, dass es sich hier bei dem von mir verwendeten Begriff "Zeugnis" nur um das IHK-Zeugnis handeln kann, da Du beschrieben hast, Top-Angebote zu Arbeitsstellen bekommen zu haben, ohne dieses vorgelegt zu haben, wundert doch sehr. Und wenn dann auch noch die Frage, nicht Aussage, wie Du es mir unterstellst, von mir gestellt wurde, ob Du Deinen Status als Auszubildender vor dem Ausbildungsabschluss bei der Bewerbung angegeben hast, nicht mit dem gleichsetzen kannst, dass es dann ein IHK-Zeugnis gibt, was der Arbeitgeber verlangen/bekommen kann, dann ist das für mich Unwille zum Verständnis. Das IHK-Zeugnis ist nunmal der Nachweis, den die Unternehmen zuerst sehen wollen. Es hat auch nie den Status des Nachweises von Berufserfahrung haben sollen oder wie Du schreibst: Schon alleine, weil es nicht den Berufsalltag als Vergleichsbasis gibt Die "Berufserfahrung" eines Auszubildenden ist mehr als übersichtlich, geschweige denn aussagekräftig. Zusätzlich kann der Auszubildende für den Zeitraum der Ausbildung auch kein Arbeitszeugnis haben, da er nominell keine Berufserfahrung erlangen kann. Die ist per definitionem erst nach dem Erlangen des Berufsabschlusses möglich. Für mich in der Sache ist die Diskussion allerdings spätestens an dem Punkt vorbei gewesen, als Du anderen das Maß Ihres Selbstbewußtseins vorschreiben wolltest, selbst aber eine gute Portion dadurch an den Tag legst und auch noch anderen fehlende Realitätsnähe vorhältst. Wenn Du also andere nach Ihrer IT-Qualifikation fragst, dann musst Du Dich nach Deiner Qualifikation und Berechtigung fragen lassen, solche Aussagen über andere zu treffen. Keine Angst, diese Frage musst Du mir nicht beantworten. Kein Interesse.
  9. Ganz klar, die von Dir mehrfach beschriebene Berfufserfahrung, ohne Zeugnis darüber.
  10. Du hast also ein Arbeitszeugnis bekommen obwohl Du in keinem Arbeitsverhältnis gestanden hast? Du hast in Deiner Bewerbung nicht geschrieben, dass Du Dich in einer Ausbildung befindest und diese bald erfolgreich abschließt? Kann man sich kauf vorstellen, dass die bei den Unternehmen, die Dich habe wollten, einfach ins Blaus hinaus jemanden einstellen wollten. Könnte es nicht eher so gewesen sein, dass diese bei der Angabe, dass Du Deine Ausbildung demnächst erfolgreich abschließen würdest, dieses als Voraussetzung genommen haben, oder hat man Dir gleich gesagt, man nimmt Dich ohne Abschluss? Dann muss es ja eine gut dotierte Stelle gewesen sein und man muss sich fragen, warum Du dann noch die Ausbildung mit Zeugnis abgeschlossen hast. Fragen über Fragen.
  11. Dann mach Dir mal den Spaß und bewirb Dich bei einem Unternehmen mit der Berufserfahrungszeit ohne Zeugnis und wundere Dich nicht, wenn man Dich auffordert, dass nachzureichen. Das eine Zeugnis mit zunehmender Zeit an Bedeutung verlieren mag, geschenke, aber es ist immer noch ein Flag, dass gesetzt sein muss, bevor man gegen andere, die eins haben, in die engere Wahl kommt.
  12. Willst Du damit sagen, dass der Arbeitsmarkt nicht dem Marktprinzip Angebot und Nachfrage folgt/unterliegt?
  13. Lässt für die Stellung wenig und für die Bezahlung noch weniger Gutes vermuten. Eine leitende Position kann nur im geringen Anteil im Tagesgeschäft mitarbeiten, da der Großteil der Zeit für dispositive Aufgaben und die Erlangung der Sachverhalte dazu verwendet werden sollte. Sonst kann man beides nicht, weder hat man den Überblick über die Arbeitssituation noch kann man eine Aufgabe sinnvoll zuenden bringen. Liest sich eher wie Beförderung ist als Belohnung genug.
  14. Was lässt Dich vermuten, dass es bei dem Prüfungsinhalt um etwas anderes handelt, als bei der schriftlichen Prüfung?
  15. Zum Verständnis: Es handelt sich um eine kopfgesteuerte Schleife. Daher wird diese nach Vorliegen der Bedingung genaugenommen nicht verlassen, sondern sie wird nicht ausgeführt.
  16. Was wieder genau zeigt, dass wir keinen Fachkräftemangel haben, der so oft beschworen wird, sondern alle Argumente so ausgelegt werden, dass das Unternehmen zu billigst möglichen Preisen Arbeitskräfte findet.
  17. Du musst also vermuten, dass es nicht den Regeln entspricht, wenn man an eine Prüfung persönlich absolvieren muss, die dazu da ist, die berufliche Handlungsfähigkeit des zu Prüfenden in seinem Beruf festzustellen? Das wird ja in Zukunft sehr interessant, wenn man dann die Bezahlung für die erbrachte Leistung der "Ausgelernten" direkt an die Betreiber der KI überweist. Letztlich hat die K.I. ja dann auch die Leistung erbracht. Eine ganz andere und vor allen Dingen schnellere "Einführung" der K.I., auch noch durch die später Betroffenen selbst, kann es wohl nicht geben.
  18. Wenn die Nichtnennung von zusätzlichen Präsentationsmitteln zum Ausschluss von der Prüfung führt, hat der PA eher ein anderes Problem. Soll es aber alles schon gegeben haben. Als Prüfer sieht man ja schon die Fähigkeit zur Selbstorganisation des Prüflings, aber da dann eine Unmöglichkeit der Prüfung zu konstruieren, ist nicht im Sinne des Prüfungsausschusses.
  19. Zertifikate sollen einen bestehenden Wissensstand, den man durch Erfahrung erlangt hat, nachweisen. Sie bilden nicht den Anfang eines Pfades, nach dem man dann Erfahrung sammelt. Meist ergibt sich, wenn man länger im Beruf ist, eine Richtung, bei der es sinnvoll ist, das man dann sein Wissen mit einem Zertifikat belegt.
  20. Ich habe mit "spricht für Deinen Chef" beide Seiten der Medaille gemeint.
  21. Spricht für Deinen Chef. Auf der anderen Seite, bindest Du Dich aber an ein Unternehmen. Beim nächsten kann es schon wieder anders gehandhabt werden. Und das Du es drauf hast, musst Du auch erst zeigen können. Im schlechtesten Fall kommst Du aufgrund fehlender Formalitäten (Berufsabschluss) gar nicht soweit.
  22. Stimmt, es gibt Themen, die öfter "drankommen". Aber was bringt Dir das, wenn das nicht öfter "Drankommen" genau in Deiner Prüfung passiert? Das ist kein auf Lücke lernen, sondern einfach Glücksspiel. Und wie da die Vorhersagechancen sein werden, kannst Du Dir wohl selbst ausmalen.
  23. Da der Fachinformatiker ein kaufmännisch-gewerblicher Beruf ist, gehört auch ein wirtschaftlicher Teil zu dem Projekt. Das kann eine Amortisationbetrachtung (eigenverwendeter Projektgegenstand) sein, ebenso aber auch eine Kostendarstellung (öD) oder aber bei einem Projekt im privatwirtschaftlichen Bereich eine Gewinnkalkulation. Letztlich will man alls Prüfer sehen, dass hier das grundsätzliche Verständnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorhanden ist.
  24. Heißt, dass Ihr werdet nur ausgebildet, wenn das Tagesgeschäft das zulässt? Dann solltest Du die Aussage, dass das Unternehmen keine Auszubildende ausbeutet, noch einmal genau überlegen. Denn Ihr habt nur Ausbildungs- aber keine Arbeitszeit. Andererseits hat weder die Berufsschule noch der Ausbildende den Auftrag, Auszubildende für/auf die Prüfung auszubilden.

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