FISI-I
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Letzter Jobwechsel erweist sich leider als Griff ins Klo
FISI-I antwortete auf FritziP's Thema in IT-Arbeitswelt
Bitte nicht anderen Schwächen bei der Lesekompetenz unterstellen, wenn man selbst hätte unmissverständlich zitieren können. Wer über Lesekompetent verfügt, darf auch gerne über den Tellerrand schauen und sich vorher überlegen, ob das Selbstgeschriebene nicht mit dem Zitierten anders als intendiert verstanden werden könnte. Mal abgesehen von dem Schreibstil aka Ton, danke. Zum Thema selbst: Der TE muss sich überlegen, ob er belegen kann, dass die nachträglich so plötzlich "aufgetrenen" Unternehmensreglen überhaupt Gegenstand des Arbeitsvertrags geworden sind. Falls nicht ist er zumindest in einer guten Verhandlungsposition, was einen möglichen Weggang angeht. -
Lern- und Unterrichtsmaterial für Fachinformatiker und Elektroniker
FISI-I antwortete auf it4you's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Zu meinem Verständnis. Wo dozierst Du? -
Projektideen Informatikkaufmann Abschlussprüfung
FISI-I antwortete auf DenisC's Thema in Abschlussprojekte
Wieso ist es denn noch möglich für den Informatikkaufmann eine Prüfung abzulegen? Den gibt es doch nicht mehr. -
Backup differentiell inkrementell - Wer hat Recht?
FISI-I antwortete auf Ricchie's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Wenn man das System Backup verstehen will, dann stellt man, wie oben in der Aufstellung bereits beschrieben fest, dass sich das inkrementelle und das differentielle Backup nur durch die unterschiedliche Behandlung des Archivbits unterscheiden. Beim Vollbackup kommt dann als Unterschied zum differentiellen nur der Datenumfang hinzu. Und genau da liegt dann das Besondere in der zugegeben komischen Backupstrategie. Es ist immer darauf zu achten, wann das/die Archivbits zurückgesetzt wurden. Nur auf diesen Zustand bezieht sich das differentielle Backup. Der sonst angegebene Hinweis das differentielle Backup sichere alles seit dem letzten Vollbackup gilt nur dann, wenn zwischenzeitlich keine Archivbits zurückgesetzt wurden, da das für das differentielle Backup nicht erkennbar ist. -
Es sei noch angeraten, dass das Unternehmen bei der Realisierung auf professionelle Hilfe zurückgreifen sollte, wenn zu dieser fortgeschrittenen "Tageszeit" die Virtualisierung für sich entdeckt worden ist.
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Vor allen Dingen, es gibt doch bestimmt einen betrieblichen Ausbildungsplan. Der sollte ja einfach mit dem Ausbildungsrahmenplan und der sachlichen und zeitlichen Gliederung abzugleichen sein.
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Eher macht sein Ausbildungsbetrieb die falsche Ausbildungsrichtung mit ihm.
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Mündliche Prüfung neue AO - Sind diese Fragen erlaubt?
FISI-I antwortete auf jacobde's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Korrekt. Der Verantwortliche für die gesetzeskonforme Durchführung der Ausbildung ist und bleibt der Ausbildende. -
Projektantrag FiSi Einrichtung eines Servicecenters
FISI-I antwortete auf flor1's Thema in Abschlussprojekte
Das kann kein Argument für die Ablehnung eines Projektes sein. Naturgemäß enthält ein Projekt auch solche Arbeitsschritte. Schließlich soll hier die berufliche Handlungsfähigkeit beurteilt werden. -
Die Frage hast Du Dir doch schon selbst mit der Aufzählung der Tätigkeiten und Deinen fehlenden Kenntnissen beantwortet. Größer kann die Differenz nicht sein. Daher ist es wohl eher sinnvoll, sich auf eine Juniorstelle mit den entsprechenden Inhalten, die Du erlernen möchtest, zu bewerben.
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Certified IT System Manager (IT-Entwickler) - Lernhilfen / Karteikarten
FISI-I antwortete auf Tilmann's Thema in IT-Weiterbildung
Wie wäre es mit der Idee die Lernkarten selbst zu erstellen? Ist dann schon das halbe Lernen. -
Diese "magische Zahl" lag bis zum Oktober 2022 bei 450,- € und liegt seit dem bei 520,- €. Die Magie geht davon aus, dass diese Beschäftigung als Minijob eingestuft wird, die beim Arbeitgeber pauschal besteuert wird. Was der Grundfreibetrag (Existenzminimum) damit zu tun haben soll, verstehe ich jetzt nicht.
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Mündliche Prüfung - Präsentationsdauer + Fragen
FISI-I antwortete auf Daveee's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das ist schon sehr sportlich von der IHK zu meinen, dass man in zweimal zehn Minuten dem Prüfauftrag nachkommen kann. MMn ist das nicht möglich, da es sich bei der angegebenen Zeit um Prüfungszeit handelt. Inwieweit die IHK den Auf- und Abbau da als prüfungsrelevantes Thema sieht, wäre mal nachzufragen. Insgesamt hat die IHK Regensburg aber auch einiges weniger an Bewertungspunkten bei Präsentation und Fachgespräch. Wäre interessant zu erfahren, ob man dort auch bei den schriflichen Prüfungen die Einlese- oder Organisationszeit von den 90 bzw. 60 Minuten abrechnet. -
Auf welche Beschlussfassung beziehst Du Dich da?
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Wie schon geschrieben, da passen viele Sachen nicht zusammen. D.h. nicht unbedingt zu ungunsten des TE. Wenn der PA so gehandelt hat wie beschrieben, ist da jeglicher Vorteil auf Seiten des Prüflings, u.a. auch der Anspruch auf eine MEP noch in dieser Prüfperiode. Mir allein fehlt die Vorstellungskraft, dass soviel auf einmal schiefgegangen ist, aber unmöglich ist das nicht. Daher, toi, toi, toi, für den TE, dass er das zu seinem Vorteil geregelt bekommt.
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Ich zweifel diesen Punkt insofern an, als das die IHK normalerweise dem Prüfling mit einem Zeitvorlauf darauf hinweist, einen Antrag zu stellen, damit der PA auch informiert ist, dass er einen MEP durchzuführen hat. Genau dann besteht für diesen auch die Möglichkeit, den Fragenkatalog vorzubereiten. Immerhin muss diese MEP ja auch "gerichtsfest" durchgeführt und dokumentiert werden. Den PA überfallartig zu überaschen, ist nicht vorgesehen. Der PA muss letztlich auch einen Zeitpunkt finden, an dem die MEP durchgeführt wird und das liegt nicht im Einflussbereich des Prüflings. Daher würde eine solche "Beantragung" bei uns zur Kenntnis genommen, aber mit Sicherheit nicht zu einer "Ad-Hoc-MEP führen. In obiger Schilderung haben also bei vorausgesetzter Beantragung sowohl die IHK als auch der PA in der Vorbereitung und Durchführung eklatante Fehler gemacht, die ich mir so nicht vorstellen kann.
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Zum 10ten mal? Schon im dritten Beitrag fragst Du, "Inwiefern beantragt?." Und nun willst Du es schon mehrfach mitgeteilt haben? Sorry, aber da ergeben sich soviel Widersprüche, auch in der Schilderung. Da halte ich sich besser raus.
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Noch einmal zum Verständnis. Es geht nicht darum, dass Du diese MEP machen musst, sondern, dass, wenn Du sie machen willst, dieses nach der neuen Ausbildungsordnung (§ 17 AO2020) von Dir aus beantragen musst. Ohne diesen Antrag ist eine MEP nicht durchzuführen. Und genau dann, wenn diese vorher bei der IHK beantragt wurde, wird das dem PA mitgeteilt, damit dieser eben in dem gewählten Themengebiet Fragen vorbereiten kann. An diese Fragen muss sich der PA dann halten, ob der Prüfling sie nun beantworten kann oder nicht, festgehalten in einem Protokoll von allen Prüfern unterzeichnet.
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Die Prüfer müssen in dem Bereich prüfen, in dem der Prüfling die MEP beantragt hat.
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Nein, Du musst die MEP nicht machen. Diese wird nur auf Antrag des Prüflings rruchgeführt. Vll. ist genau das der Grund, warum der PA darauf nicht vorbereitet war.
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Über diese MEP muss es ein Protokoll geben. Da solltest Du Einsicht verlangen und gleichzeitig die IHK davon unterrichten. U.U. haben die dann die Chance sowohl Dir als auch dem PA die Chance zu geben, das in korrekter Form zu wiederholen. Btw. hattest Du die MEP auch beantragt?
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Ich weiß nun nicht warum, das bei Deiner IHK anders ist, aber mittlerweile sollten doch alle auch eine elektronische Form der Projektdokumentation als PDF-Datei verlangen, denn die ist für die Prüfer. Die Papierene ist für das Archiv.
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Eine Verzögerung bei der Antragsgenehmigung bedarf ja keiner Bwertung, das ist eine Tatsache, die es einfach durch das Zustellungsdatum der Genehmigung nachweisbar ist. Inwieweit sich da eine Auswirkung auf die Projektbearbeitung ergeben hat/kann, wenn es nicht dazugeführt hat, das Projekt gar nicht bearbeiten zu können (bspw. bei Umschülern), ist vom Behauptenden zu beweisen. Und ja @tkreutz2 mit der Verfahrensdauer sprichst Du da einen wesentlichen Teil an, den man in seiner Kalkulation nicht überssehen sollte. Und der ist meist um Längen größer als den fehlenden/schlechten Prüfungsteil in der nächsten Prüferpiode zu wiederholen. Stellt sich aber heraus, dass es dort Auswirkungen gegeben hat, die zu dem verzögerten Erlangen des Berufsabschlusses geführt haben, gehen damit auch entsprechende Schadensersatzansprüche einher, deren Vorliegen und Höhe aber auch wieder in der Beweislast beim Prüfling liegen. Die einfachste Variante, dem Prüfling seitens der IHK entgegenzukommen, wäre gewesen, den Bearbeitungszeitraum nach nach hinten zu verlängern. Genug Zeit hätte es sicher gegeben.
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Wenn ich das richtig berechne, liegen da gerade einmal 2-2,5 Wochen zwischen. In Deinem Eingangspost waren das aber zweimal mehrere Wochen. Wie passt denn das zusammen? Wie konnte denn der PA die Projektdoku überfliegen, wenn sie diesem nicht vorlag?