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FISI-I

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  1. Den ersten Skill, den Du unabhängig von einer Umschulung lernen kannst, ist die selbstständige Beschäftigung mit den IT-Themen. Denn im späteren beruflichen Alltag steht Dir dann auch keiner mehr zur Seite. Dann bist Du derjenige, der dieses Wissen haben und anwenden muss. Genau dieses Wissen unterliegt in Teilen einer sehr kurzen Halbwertszeit, die Dich spätestens dann zwingt (oder es erwartet jemand von Dir), sich aktuell zu halten.
  2. Schließt denn der Bezug des Übergangsgeldes der Rentenversicherung eine betriebliche Umschulung aus?
  3. Warum muss man immer gleich mit dem Vorschlaghammer draufhauen? Erst eine vage Annahme treffen und dann aufgrund dieser zuschlagen. Wieder so typisch. Er hat sich doch hier geäussert, dass er die Netzwerkstruktur für bedenklich hält. Da ist dann wohl eher anzunehmen, dass er nicht der Verursacher ist und selbst wenn, wer will sich denn hier aufschwingen, den Bertungsguru über andere zu geben? @TE Auf den ersten Blick ist das Ganze eher weit erntfernt von einer Netzwerkstruktur und sollte dem Verantwortlichen auch mal deutlich gemacht werden, insbesondere sollte man nach der Grundlage fragen, wie dieses entstanden ist. Ich weiß nicht warum, aber mir schwebt die Antwort "historisch gewachsen" vor den Augen. Und genau hier muss man ansetzen, die Historie aufzuarbeiten.
  4. Ist der Stecker für die Stromversorgung der CPU angeschlossen?
  5. Die Transferleistung bei einer Textaufgabe besteht darin, zu erkennen, welche Werte gemäß der Aufgabenstellung ermittelt und wie damit gerechnet/was damit berechnet werden soll. Dass hier der Begriff Mathematik verwendet wird, ist wohl der Tatsache geschuldet, da diese Art der Aufgaben im Unterrichtsfach Mathematik in der Schule behandelt wurden, wobei es sich um Rechnen handelt.
  6. Du hast in Deiner Rechnung die Angabe "/Nachtschicht" nicht berücksichtigt.
  7. Was ist denn der Anspruch an eine Ausbildung? In diesem Fall nicht der der Auszubildenden, sondern des Gesetzgebers, der diese ja in der Ausbildungsverordnung festgelegt hat. Bei allem Verständnis und Befürwortung für deine Darlegung insbesondere in Bezug auf das Nachdenken und die Transferleistung. So sollte dann aber auch die Lehre, sowohl in der BS als auch im Unternehmen gestaltet sein. Nämlich nicht einfach, "wenn das, dann das"-Vermittlung, sondern eben auch eine entsprechendes Heranführen an diese Art des Wissenserwerbs und der Wissensanwendung. Das aber vermisse ich im Besonderen in der BS, wenn ich mir die Unterlagen der Auszubildenden ansehe.
  8. Woher weiß denn das Skript, dass die Dateien schon komprimiert wurden?
  9. ... für alle gleich geltenden Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin* (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)- Das hat sich aber wohl noch nicht bei allen IHKn herumgesprochen.
  10. Folgende Möglichkeit sollte funktionieren. 1. Bestätigung des/der AG über die im Berufsbereich FISI/ITSE durchgeführten Tätigkeiten. (Dauer um die 4,5 Jahre) 2. Mit dem Nachweis aus 1. Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG bei der zuständigen IHK. 3. Antrag auf Anerkennung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen (ehem. GA2 und WiSo). 4. Prüfungsteilnahme für den Teil AP2, der berufsspezifisch ist.
  11. Und wie kommst Du darauf, dazu den Techniker haben zu müssen? Die Tätigkeiten kann auch ein IT-Systemelektroniker ausüben.
  12. Dann wäre es mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage der Ausbildungsverordnung diese Kammern einen solchen Bewertungspunkt abprüfen.
  13. Wenn man weiß, dass der Prüfling keine Entscheidungsbefugnis hat, dann die Entscheidung eines anderen zu begründen nicht die Leistung des Prüflings, denn er hat diese Entscheidung nicht getroffen. Bestenfalls gibt er dann die Beweggründe des Entscheiders wieder, mit oder ohne Verständnis derselben. Wenn den Prüfungsausschüssen dieses bekannt ist, dann sollte diesen auch geläufig sein, dass eine Entscheidung zu treffen nicht zur beruflichen Handlungsfähigkeit eines Auszubildenden gehört. Nicht von ungefähr schreibt die Verordnung von vorschlagen. Der Gefahr, dass das Projekt verflacht, entgegnet diese dadurch bspw. bei den FISI, indem sie einen Punkt zu Lösungsalternativen fordert. Ist es nicht um so schlimmer und verwerflicher, wenn die PAs um diese gefakten Teile wissen und es dennoch bewerten? Was lernt der Prüfling hier? Wie man richtig besch.....? Ja, natürlich fällt auch der Zeitansatz für das Projekt in diese Kategorie und muss dringend korrigiert werden. Ich bleibe dabei, weder ist die häufig erhobene Forderung nach einer Entscheidung durch den Prüfling von der Verordnung gedeckt, noch spiegelt sich die Entscheidungsleistung in den Bewertungsbögen, nach denen die PAs die Bewertung der Prüfungsleistung vornehmen müssen, wieder. Hier ist nur die Darstellung möglicher Alternativen als Bewertungspunkt berücksichtigt. Und das sich diese Bewertungsbögen mMn unberechtigterweise unterscheiden, ist mir klar, was aber für alle PAs gleich gilt, ist die Fachinformatikerausbildungsverordnung. Auf deren rechtlicher Grundlage erfolgt die Prüfung und sie muss sich in diesem Rahmen bewegen.
  14. Genau genommen, dient die Prüfung der Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit und die kann und muss eben den Stand der Dinge, die der Prüfling im späteren Berufsleben zu "meistern" hat, widerspiegeln. Übrigens gehört die Befähigung, Entscheidungen zu treffen und das zu prüfen nicht dazu, denn sonst würde sie irgendwo in der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildungsthemen auftauchen. Viellicht hilft das dem @houseshow ein wenig bei der Suche nach einem Projektthema, ohne krampfhaft etwas neues machen zu müssen/wollen, um hier eine Entscheidungsebene darzustellen, die es so nicht gibt, schon gar nicht im öD bei den vorliegenden Rahmenverträgen oder Vorgaben.
  15. Ich möchte da einmal einhaken. Wenn die allermeisten Ausschüsse diese Erwartungshaltung haben, dann ist das doch sehr widersprüchlich, denn die Entscheidungen trifft im Unternehmen mit Sicherheit ein anderer als der Auszubildende oder Umschüler. Diese Entscheidungen begründen zu sollen, allein ist schon merkwürdig. Insbesondere auch dann das Projekt mit einer u.U. anderen Auswahl als man sie selbst "gefunden" hat, duchzuführen, macht die Sache nicht realistischer. Das ist mehr Fake als Fakt. Nebenbei gibt die Prüfungsordnung auch mit keinem Wort her, dass hier Entscheidungen getroffen werden sollen. Der einzige Begriff, der in die Nähe einer Entscheidung in der PO kommt, ist der etwas "vorzuschlagen". Dieses ist die Vorstufe zu einer Entscheidung und wenn man diese selbst treffen kann oder soll, benötigt es keinen Vorschlag, sondern man kommt/geht gleich zum Entscheidungsergebnis. Daher sollte man sich von dieser durch die PO nicht gedeckten Forderung, zu verlangen, etwas entscheiden zu müssen, lösen. Was passiert, wenn der PA nicht mit der Entscheidung/Begründung derselben des Prüflings übereinstimmt? Wird dann das Projekt/die Projektbewertung abgelehnt? Falls nicht und eine normale Bewertung stattfindet, muss sich der PA fragen, warum dann nach der Entscheidungsebene verlangt wird.
  16. Ich finde Deine Kommentare gut. So können wir auch die andere Seite, die der TE hier beschrieben hat, aus erster Hand erleben. Reine Theorie ist immer so trocken.
  17. Ersteres wird Dir sicher im Bereich öD größtenteils erspart bleiben. Damit zusammen hängt alllerdings auch die stark eingeschränkte zweite Sache, sich zu entwickeln. Daran ist dann meist auch eine Veränderung der formellen Qualifikation gebunden.
  18. Also das halte ich einmal für ein Gerücht. Beim letzten Prüfungsdurchgang wurden von 18 Anträgen bei den FISIs 14 direkt angenommen und das nur in unserem PA. Da einfach zu pauschalisieren, die Anträge würden anfangs immer abgelehnt, gehört ins Reich der Mythen und Märchen (keine Legenden).
  19. Hast Du Dir einmal ein Schaltbild einer Online-(VFI)-USV angesehen? (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:VFI_UPS_-_Online_UPS_(German).svg) Dann erklärt sich Deine Frage aufgrund Deiner falschen Annahme schon selbst. @Eckbert96 Bitte bei Erklärungen die Fachbegriffe richtig verwenden. 240V/12V ist kein Wechsel-/Gleichstrom, sondern eine entsprechende Spannung. Deine folgende Erkäuterung würde auch sonst nicht schlüssig sein, wenn sie auch das Problem nicht ganz beschreibt.
  20. Wenn hier schon von Rechtslage geschrieben wird, dann gilt es, bevor der TE nach irgendwelchen Fahrerlaubnisvorgaben sucht, zu prüfen, ob man überhaupt Anspruch auf eine Umschulung hat. Daran könnte es schon scheitern. Andererseits ist das mal wieder das typische wir-drehen-uns-im-Kreis-Problem: ohne Fahrerlaubnis keine Umschulung, ohne Umschulung kein Geld für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Alleine das wollte dem Fallmanager schon berücksichtigen. Abgesehen davon, dass der TE mit der Umschulung ganz schnell aus der "schönen" Statistik verschwindet.
  21. Vll. ist er auf die Idee gekommen, dass auch in Rechenzentren ITSE arbeiten, die ortsfest arbeiten, wie im öD z.B.

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