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Geisteswissenschaftler (38) - Umschulung zum FiSi sinnvoll?
FISI-I antwortete auf Voluntas's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Das und nur das ist mMn der Punkt, den es zu beachten gibt. Die Tatsache, dass man früher einmal "was mit Computern" gemacht hat, ist schon weit entfernt von dem, was im Berufsleben benötigt bzw. gefordert wird. Es gilt also an der intrinsichen Motivation zu arbeiten. -
Wo genau findet der Teil mit den Ausbildern bei Dir da statt? Was beinhaltet denn der betriebliche Ausbildungsplan für das 1. Ausbildungsjahr?
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Bist Du sicher, das bei Umschulungen, die BA nicht Leistungsträger, sondern Kostenträger ist und das Umschulungsunternehmen dann der Träger der Maßnahme? Von alledem schreibt der TE aber nichts.
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Sollte es denn nun tatsächlich ein Ausbildungvertrag sein, so ist der zwischen Dir und dem Ausbildungsbetrieb, nicht Arbeitgeber, geschlossen. Entsprechend hast Du da Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag entstehen, gleiches gilt auch für den Betrieb. Die Vereinbarung, die dieser mit dem Arbeitsamt hat, kann Dir egal sein, da Dir daraus weder Ansprüche noch anderes resultieren. Gegenüber der IHK muss der Betrieb als Ausbildender bekannt und ausbildungsberechtigt sein. Ebenso muss er mindestens einen bei der IHK eingetragenen Ausbilder haben, der auch den Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Dein Ausbildungsbetrieb muss Dich zur Prüfung anmelden und auch sämtliche Vorgaben aus der Ausbildungsordnung erfüllen. Macht er das nicht, verstösst er gegen die vertraglichen Pflichten und du kannst daraus entsprechend Schadensersatz geltend machen. Allerdings ist der entstandene Schaden von dem, der ihn behauptet auch nachzuweisen.
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Du weißt schon, dass ein PA in der Prüfung zu prüfen hat, ob Du die berufliche Handlungsfähigkeit in Deinem Beruf erlangt hast. Und nun stell Dir mal eine sehr dünne Facharbeit vor.
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LAN Kabel vom Switch bis zum Verbraucher verlegen
FISI-I antwortete auf Sebi98's Thema in IT-Arbeitswelt
Du meinst also normales Patchen von Verbindungen. Die macht man als FISI natürlich auch. Wenn das Eure IT-"Abteilung" das nicht machen will, wer soll denn das dann vornehmen? P.S.: Ihr habt schon gesehen, dass es hier nicht um Elektroinstallation oder Verlegung von Netzwerkkabeln geht? -
Kann mir vorstellen, dass die Prüfer, diese vom TE "nicht beantwortbaren" Fragen gestellt haben, um nachzuprüfen, ob er die Grundlagen der Facharbeit kennt und daraus ableiten zu können, ob der Prüfling diese Facharbeit selbst/überhaupt erstellt hat. Wir hatten schon einmal das Problem, dass dem PA klar war, dass der Prüfling die Facharbeit nicht selbst erstellt hatte, dieses auch der IHK mitgeteilt. Diese allerdings wies durch den juristisch Zuständigen darauf hin, dass von Seiten des PAs der Beweis darüber zu erbringen sei. Könne man das nicht, so würde das vor dem zuständigen Verwaltungsgericht kassiert werden. Da bleibt dann nur die Bewertung als Interventionsmöglichkeit offen.
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Fehlen da nicht noch ein paar Informationen?
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Urlaub übernehmen in neues Unternehmen
FISI-I antwortete auf Exchant's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Interessant und bezeichnend zugleich, dass so etwas auch bei Arbeitgebern nicht bekannt ist. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-im-jahr_76_440920.html Zum Verständnis. Der Jahresurlaub dient zur Regeneration des Arbeitnehmers. -
Die schnellste Notenkorrektur bei einem meiner Auszubildenden, mit dem ich bei der IHK zur Einsicht war, waren 10 Minuten inkl. Neuerstellung des schon erstellten Zeugnisses. Es handelte sich dabei um einen Fehler der benotenden Personen, indem diese den zweiten Teil einer Aufgabe falsch bewertet hatten.
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Die Einsicht wird formlos bei dem für die Ausbildung zuständigen MA beantragt. Und bevor man nicht in die Unterlagen gesehen hat, weiß man auch nicht, ob es noch etwas zu holen gibt.
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Einsichtstermin - AP2 - 29 Punkte!!!
FISI-I antwortete auf blackeaglex's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Bevor es zu Irritationen kommt. Das ist eine Verfahrensweise, die zu bestimmen nicht der IHK obliegt (keine Statuten). Bei der Prüfung handelt sich um einen Verwaltungsakt und der unterliegt immer erst dem Vollzug bevor ihm widersprochen werden kann. Bei dieser Akteneinsicht (aka Prüfungseinsicht) ist es dem Prüfling auch erlaubt Aufzeichnungen (auch Fotos) von der bewerteten Prüfung anzufertigen. (Wurde gerne auch mal von einigen IHKs verweigert.) Interessant hierzu auch der Anhang. a-bis-z-des-pruefungsrechts-211029-data.pdf -
Einsichtstermin - AP2 - 29 Punkte!!!
FISI-I antwortete auf blackeaglex's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Die Tatsache, dass Deine Erfahrung in 16 Jahren anscheinend zu keiner Korrektur der Bewertung geführt hat, als allgemein gültig hinzustellen, ist schon gewagt. Dann aber die nachgewiesene Möglichkeit ironisch zu beantworten, ist gelinde gesagt unhöflich. -
Einsichtstermin - AP2 - 29 Punkte!!!
FISI-I antwortete auf blackeaglex's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Es ist kein Gerücht. Der Prüfling hat ein Recht auf Prüfungseinsicht. Dazu bedarf es keiner Statuten der IHK. Ein Ablehnung ist ohne weiteres nicht möglich. Der Antrag ist formlos bei der IHK zu stellen. Und es ist auch kein Unsinn, dass man nicht noch nachträglich Punkte bekommen kann. Weder ist die Unfehlbarkeit bei den Prüfern vorhanden, noch ist sie Voraussetzung Prüfer werden zu können. Und das der ZPA der IHK, der neben den Prüfungen auch die Musterlösungen erstellt, nicht von Unfehlbarkeit "betroffen" ist, ist wohl hinlänglich bekannt. -
Wo kann man nachlesen, dass die Lehrer in der Ferienzeit keine beruflichen Verpflichtungen haben, außer der eigenen Urlaubszeit?
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Lass Dir mal ein Zwischenzeugnis ausstellen. Am besten vor dem Termin, aber spätestens zum Termin, damit die beiden schon einmal die Richtung erkennen, in die es geht. Und dann verlangst Du, was Du an Bezahlung haben willst. Darauf kannst Du ja dann Deine Entscheidung stützen. Viel unnötiges um den Btrei herumreden ist wohl auch kaum möglich und sinnvoll.
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Das ist aber jetzt nichts Neues. Viele beachten oder wollen nicht beachten, dass man für diese anderen Lernmethoden, wie u.a. auch das Modell der vollständigen Handlung erst einmal sicherstellen muss, dass jemand zu dieser vollständigen Handlung fähig ist bzw. befähigt werden muss. Man verlangt schließlich auvh von keinem, ein Buch zu lesen, ohne sicherzustellen, dass er lesen kann. Das passiert leider viel zu wenig.
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Dises Aussagen können so nicht stimmen. Alleine schon der einleitende Satz im §15 Abs. 1 BBiG zeigt, dass Auszubildende vor einem Berufsschulunterricht beschäftigt werden können. Des Weiteren bedürfe es der Einschränkungen unter 2. nicht, wenn der Berufsschultag alleine der Berufschule reserviert wäre. Es besteht eine Rechtsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Dazu gehört dann für den Ausbildenden auch die Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterrricht. Der Ausbildende gibt durch diese Freistellung nie sein Recht auf die Ausbildungspflicht/-recht das Auszubildenden auf. Aus diesem Grund hat der Ausbildende auch den Anspruch auf Anwesenheit am Ausbildungsort, wenn die Unterrichtszeit geringer ist, als im § 15 BBiG beschrieben.
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Um mal gleich dem Gedanken einer Verantwortungsteilung zu begegnen. Die Verantwortung für die Ausbildung liegt einzig und alleine beim Ausbildenden (das Unternehmen/die Behörde). Auch für den schulischen Teil. Der Ausbildungsvertrag besteht "nur" aus den beiden Vertragpsarteien Auszubildender und Ausbildender.
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Dann klärst Du insofern falsch auf, was die Stufenaufstiegszeiten angeht. Aus dem damaligen Unterschied zwischen der "großen" und er "kleinen" EG9 in Bezug auf die Stufenaufstiegszeiten hat man eben genau die Teilung in 9a und 9b geschaffen, angelehnt an den TVöD. Und wie schon weiter oben erwähnt, gelten für beide Eingruppierungen die gleichen Stufenaufstiegszeiten. Und wie hier auch schon festgestellt wurde, ist der TE nicht seit 18 Jahren in EG9 Stufe 3, sondern aufgrund seiner Berufserfahrung in dieser Eingruppierung/Einstufung eingestellt worden. Er wird die entsprechenden formalen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nicht haben, soweit sich die Behörde hier streng verhält und keine sonstigen Beschäftigtenprüfung vornimmt/vornehmen will. Was bei den Arbeitsinhalten unwahrscheinlich ist. Der nächste Stufenaufstieg ist dann in 3 Jahren in die Stufe 4. Dass er eine andere Eingruppierung bekommen wird, ist mehr als unwahrscheinlich. Wenn ihm das zuwenig erscheint, dann muss man ihn fragen/er sich selbst, warum er den Vertrag unterschrieben hat, wissend, wieviel Gehalt er bekommen wird.
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Netzwerktechnik, 1. Jahr Ausbildung
FISI-I antwortete auf ERP-Spezi's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Wenn Du mit der Fragegestellung nichts anfangen kannst, dann hat man Dir das in der Ausbildung entweder nicht oder nur unzureichend erklärt. Daher sollte die erste Anlaufstelle Dein Ausbilder sein, der hoffentlich nicht einfach Aufgaben in der Gegend verteilt, ohne vorher den Auszubildenden befähigt zu haben, diese auch zu bearbeiten/lösen. -
Ein paar Fragen zur FiSi-Ausbildung
FISI-I antwortete auf los_zanji's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Wenn Du Dich nicht eingehend mit Punkt 4 und 5 beschäftigt hast, ist Deine "Überzeugung" als FISI aufgebildet werden zu wollen, schon auf sehr dünn. Und, wenn Du mit nerdig, das ständige Lernen neuer Technologien, meinst, dann kann man Dir im Zusammenhang mit dem von Dir selbst geäusserten oberflächlichem Interesse nur abraten, diese Ausbildung zu machen. Es liest sich so, dass Du nicht zur FISI-Ausbildung hin-, sondern von dem Archtitekturstudium wegwillst. Das im mMn kein guter Ratgeber und noch weniger Motivation. -
Arbeitserprobung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
FISI-I antwortete auf grisu929's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Wenn der Begriff Arbeitserprobung gefallen ist, dann kann es sich ja nicht Ausbildungsinhalte, die erst mit der Ausbildung vermittelt werden sollen, handeln. Vielmehr wird es eher so sein, dass hier eine Testung stattfinden soll, ob man die Grundlagen für eine Ausbildung hat. Das sollte eher ein Test auf logisches Denken u.ä. sein. Was spricht dagegen, bei dem Bildungswerk nachzufragen, was man sich unter dieser Arbeitserprobung vorzustellen hat? -
Urheberrecht auf Abschlussprüfungen legal?
FISI-I antwortete auf Info2023's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Jetzt stellen wir uns einmal vor, Du arbeitest später in einerm Unternehmen, von dem anderen verlangen, dass dieses seine Produkte unentgeltlich bereitstellt, obwohl dieses natürlich auch Kosten hat. Was glaubst Du, wie lange Du da noch arbeiten könntest? -
Externenprüfung FiSi - betriebliche Projektarbeit?
FISI-I antwortete auf Kili's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Die Prüfung zum Fachinformatiker sieht nun einmal vor, dass man eine Projektarbeit erstellen muss und diese entsprechend auch zu dokumentieren und bei der Prüfung zu präsentieren hat. Da hier kein Ausbildungsverhältnis/Arbeitsverhältnis vorliegt, letzteres ist im Gegensatz zu IHK keine Voraussetzung für die Projektarbeit, bietet es sich natürlich an, diese im Rahmen eines Praktikums durchzuführen. Wenn sich die potentiellen Praktikumsgeber dann auf keine so kurze Praktikumszeit einlassen wollen, leigt es doch nahe, den Zeitraum entsprechend zu vergrößern.