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Schliepi

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  1.    steel hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: Bachelor oder CCIE?
  2. Schliepi hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Weiterbildung
    Glückwunsch! Danke auch, für die Rückmeldung!
  3.    Hamburg555 hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: FiSi-Umschüler mit Ende 30 und schlechtem Lebenslauf
  4.    Dakta hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: FiSi-Umschüler mit Ende 30 und schlechtem Lebenslauf
  5.    hackbert301009 hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: Nach Ausbildung Fachabi nachholen – Nachteil im Lebenslauf?
  6. a) Eine Prüfung ist dazu da, dass DU zeigst, was du kannst (oder nicht kannst). b) Das ganze Netz wird grade mit KI slop geflutet. Meinst du wirklich solchen KI Unsinn auch noch in eine Präsentation einzubauen wird diese ganz besonders innovativ wirken lassen? Jedes Kleinkind vermag diese Werkzeuge zu benutzen. Das wird kein "aha"-Moment sondern deutlich eher ein "uff"-Moment werden.
  7.    MamaSchlumpf hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: FiSi-Umschüler mit Ende 30 und schlechtem Lebenslauf
  8.    hackbert301009 hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: Ist mein IHK-Abschlussprojekt technisch tief genug (FIAE)
  9.    Muff Potter hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: Ist mein IHK-Abschlussprojekt technisch tief genug (FIAE)
  10. ähhh nee. Es kann auch eine normale Hochschule sein, auch wenn es natürlich darauf ankommt was man gerne machen möchte.
  11. Traurig genug, aber eine Prüfung ist eine Prüfung. Für jede Person mit einem IQ knapp über 80 ist erkennbar, dass dein Vorschlag aus einer Maschine stammt. Ich würde dir dringend empfehlen, in Vorbereitung, Durchführung und Präsentation einer Prüfungsleistung sehr penibel darauf zu achten, einen solchen Eindruck nicht aufkommen zu lassen. Ansonsten schließe mich den Vorrednern an: Du verschwendest hier Zeit von Menschen und da gebietet der Respekt einfach, dass die Frage bzw. der Vorschlag schon einen gewissen Reifegrad hat und nicht nur das Produkt eines Einzeilers ist.
  12.    EdwardFangirlXxX hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: FiSi-Umschüler mit Ende 30 und schlechtem Lebenslauf
  13.    Schliepi hat auf einen Beitrag in einem Thema reagiert: FiSi-Umschüler mit Ende 30 und schlechtem Lebenslauf
  14. Ich kann lediglich für mich sprechen, aber: Das einfache Weiterleiten von KI-Texten empfinde ich in diesem Kontext (und jedem anderen) eher als verzichtbar.
  15. Zur Frage der Zielgruppe kann sicher jemand anderes besser beraten. Ich würde vermutlich sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte anschneiden. Aber: Die Aussage ist wertlos. Du denkst vielleicht damit clever die Unvollständigkeit an einigen Punkten heilen zu können. Aber dann wird aus "es ist Unvollständig" einfach ein "die Prioritäten wurden falsch gesetzt". Alles was du machst und tust ist immer eine Auswahl von dir. Es wird dir nichts helfen darauf hinzuweisen.
  16. Es ist richtig, dass die DSGVO nur den Schutz personenbezogener Daten bei natürlichen Personen einschlägig ist. Somit ist diese bei juristischen Personen (z. B. Aktiengesellschaften) erstmal nicht anwendbar. Aber in der Pauschalität kann man das trotzdem nicht sagen. Bei der ersten Einzelunternehmung als Personengesellschaft hast du den Bezug zu einer natürlichen Person. Es ist auch schon dann vorbei, wenn eine natürliche Person in der Kontaktadresse erkennbar wäre (max.mustermann@firma.de). Hier würde ich daher deutlich vorsichtiger sein.
  17. Wenn du Kundendaten an einen externen Dienstleister übermittelst, müsstest du hierfür eine Rechtsgrundlage haben. Darüber hinaus muss noch geprüft werden, inwieweit hier eine Auftragsverarbeitungsverhältnis vorliegt (oder nicht). Beides würde nicht von den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entbinden, die ebenfalls noch zu prüfen wären. Ferner muss es in der Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO berücksichtigt sein. Der einzige sinnvolle Vorschlag den es hier dafür geben kann ist der, dass du den Hinweis einfügst, dass eine Klärung zum Datenschutz im Falle eines produktiven Einsatzes erforderlich ist. Bitte sieh davon ab, selbst eine solche Prüfung durchzuführen. Es kann nicht die Erwartung an einen Fachinformatiker sein, eine abschließende rechtliche Prüfung durchzuführen. Und bevor man sie schlecht macht, und glaub mir, sie würde schlecht sein, macht man sie besser gar nicht. Das ist dann eine Baustelle für andere Leute.
  18. Einen Fachhochschulabschluss hat man üblicherweise erst, wenn man die Fachhochschule absolviert. Das konnte ich aus deiner Erläuterung zum Besuch des Abendgymnasiums nicht entnehmen. Ich sage das nur, damit du die Formulierung nicht in einem Bewerbungsschreiben oder ähnliches wiederverwendest, denn das könnte zu Irritationen führen.
  19. steel folgt nun Schliepi
  20. Der Lernzettel ist wirklich außerordentlich gut und präzise. Sehr beeindruckend!
  21. Vielleicht sollte man der Fairness halber noch sagen, dass die Meinungen zur „Wertigkeit“ von solcher Abschlüsse schon in diesem Forum unterscheiden und niemand seriös seine als die bessere bezeichnen kann. Akkreditierung ist und bleibt aber kein Garant für Qualität. Es gibt nicht ohne Grund Vorbehalte und Skepsis gegenüber Abschlüssen von privaten Hochschulen. Die gibt es nicht nur in diesem Forum, sondern auch bei Arbeitgebern. Ich denke, das muss dein Bestreben nicht maßgeblich beeinflussen. Wenn die private Hochschule das ist, was du machen willst, dann tu das. Niemand kann vorher wissen, wie dies bei einem zukünftigen Arbeitgeber eingeschätzt wird. Aber du solltest es auch in erster Linie für dich tun.
  22. SAP geht auch noch nach Hemispherektomie! Sorry für den Spam, konnte nicht widerstehen!
  23. Nein, diesen Vergleich führe ich nicht. Natürlich ist es weiterhin entscheidend, wo der Abschluss erworben wurde: auch in der Informatik. Alles andere ist einfach nur Wunschdenken. Damit habe ich alles gesagt, was von meiner Seite zu sagen war.
  24. Ganz genau so ist es. Ich fürchte du musst akzeptieren, dass die Akkreditierung allein keine abschließende Aussage über die Qualität des Studiums erbringt. Jeder, der mal bei einer Akkreditierung eines Studiengangs mitgearbeitet hat, weiß das auch. Auch die Frage ob der Abschluss von einer Universität oder (Fach)hochschule kommt, kann je nach Zielrichtung einen Unterschied machen. So wurde auch höchstrichterlich entschieden, dass ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium nicht automatisch ein wissenschaftliches Hochschulstudium (im Sinne der Patentanwaltsordnung) ist und somit keine Zulassung zur Weiterbildung zum Patentanwalt erteilt werden muss [1]. Damit gibt es eine rechtliche Ungleichbehandlung und ganz sicher kann es auch im Auge jener Personen eine geben, welche die Entscheidungen über Einstellungen und Weiterentwicklungen treffen. Ich möchte das nicht zu hoch hängen, denn ich glaube, dass Eigenschaften der Person selbst viel wichtiger sind als der Name der Schule, die auf dem Jodeldiplom steht. Aber wer denkt, dass der IU Abschluss von allen Menschen in gleicherweise anerkannt werden muss wie der Universitätsabschluss ist m. M. n. naiv. Ich verbleibe bei meiner persönlichen Meinung hierzu, ob sie dir passt oder nicht. Hat mich auch überrascht. [1] https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2013&Seite=7&nr=66956&pos=215&anz=3204&Blank=1.pdf

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