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Baldur3025

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Alle Inhalte von Baldur3025

  1. Hurra, du hast gerade das räumliche Byte erfunden! a Byte * b Byte * c Byte = d Byte³ Pixel sind Pixel.
  2. Man hat einen Berufsanfänger für eine Position eingestellt die fundierte Berufserfahrung benötigt. Studium oder Ausbildung spielt da erstmal keine Rolle. Es ist illusorisch zu glauben ein neu eingestellter Angestellter (selbst mit Berufserfahrung) könnte ohne Einarbeitungszeit gleich loslegen. @mooh_kuh Wenn du in einer neuen Stelle nicht exakt dein jetziges Aufgabenfeld hast, wird dir das auch nicht anders gehen. Was das Fachwissen angeht hast du 3+11 = 14 Jahre Entwicklung beim gleichen Arbeitgeber. D.h. du konntest dich 14 Jahre Stück für Stück bis zu deiner jetzigen Aufgabe weiterentwickeln. Dein Kollege hat vermutlich 5 Jahre Studium hinter sich und bis auf ein paar Praktike 0 Erfahrung in der realen Arbeitswelt und ist mit einer Aufgabe konfrontiert für die er nicht explizit ausgebildet wurde. Ich halte es daher für völlig normal dass er da nur scheitern kann (und das wäre einem firmenfremden Facharbeiter der direkt nach der Ausbildung zu euch gekommen wäre nicht anders ergangen). Allerdings hat der Kollege schon eine Fähigkeit bewiesen die potentiell um Welten mehr Wert für den AG hat als konkretes Fachwissen ... Verhandlungsgeschick. Wenn er das auch beim Kunden unter Beweis stellen kann und sich dazu ein vernünftiges Fachwissen erarbeitet, ist das ein entscheidender Punkt. Baldur3035
  3. Wenn diese Klausel so ohne Zusätze im Vertrag steht ist sie unwirksam. Gleiches gilt für das Verbot für Kunden der Firma zu arbeiten. [ Zitat ] Paragraphen 74 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB): Kernaussage der Bestimmung ist, dass nachträgliche Wettbewerbsverbote dann null und nichtig sind, wenn keine Entschädigung gezahlt wird. Die Norm legt gleichzeitig fest, dass die Höhe mindestens die Hälfte der zuletzt gezahlten Bezüge betragen muss. [ /Zitat ] Will der AG also obige Klausel wirksam vereinbaren müsste er eine Karenzzahlung in Höhe eines vollen Jahresgehaltes leisten. Ich weiss nicht ob obiger Paragraph direkt auf dieses Anstellungsverhältnis anzuwenden ist, es gibt aber eine ganze Reihe von Gerichtsurteile die entsprechend geurteilt haben wenn z.B. ein AN sich verpflichten musste keine Kunden des AG für einen bestimmten Zeitraum anzusprechen/für sie zu arbeiten. Baldur3025
  4. Hallo Tidrac, hab dir eine PN geschickt, bitte beachten. Baldur3025
  5. Meiner Meinung nach in jedem Fall eine gute 2. Das "optimal" ist zwar eine etwas ungewöhnliche Formulierung, ich würde es aber im Gesamtbild des Textes mit "außerordentlich" gleichsetzen. Einzig stutzig mach das "dienstleistungsorientiert", so einen Begriff kann man durchaus als negative Beurteilung lesen, aber gerade im Zusammenhang mit dem positiven Schlußsatz scheint mir das eher merkwürdig formuliert aber positiv gemeint zu sein. IMHO 2+ Baldur3025
  6. Also erstmal Ruhe bewahren. Eine Abmahnung ist nichts was wie z.B. ein Bußgeldbescheid nach einer Frist rechtskräftig wird o.ä. und hat erst dann für dich Konsequenzen wenn der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten erneut feststellt und dann die Abmahnung zur Rechtfertigung einer Kündigung heranzieht. Auch wenn du das Recht hast gegen eine vermeintlich unberechtigte Abmahnung vorzugehen hat dies nur in Ausnahmefällen negative Auswirkungen wenn du es nicht tust, du darft aber keinesfalls die Richtigkeit der Abmahnung anerkennen. nach BAG, 7 AZR 601 / 85, BB'87, 1741 ff: "Läßt ein Arbeitnehmer die Berechtigung einer Abmahnung nicht gerichtlich klären, so kann er dennoch die Richtigkeit der abgemahnten Pflichtverletzung in einem späteren Kündigungsschutzprozeß bestreiten. Die Richtigkeit ist dann vom Arbeitgeber zu beweisen ( SS1 Abs.2, 4 KSchG )." Vorausgesetzt alle Fehlzeiten wurden wirklich korrekt entschuldigt versuch dies in einem ruhigen und sachlichen Gespräch darzulegen. Lass eine eigene Stellungnahme der Abmahnung beifügen das du die Richtigkeit nicht anerkennst da alle Fehlzeiten entschuldigt sind und wirklich Krankheiten vorlagen. Sollten in der Abmahnung bestimmte Termine als unentschuldigt benannt sein versuch die Bescheinigungen noch einmal zu besorgen und GANZ WICHTIG bei jeder zukünftigen Fehlzeit behalte eine Kopie der Bescheinigung und versuch die Abgabe beim Arbeitgeber so zu regeln das du Zeugen hast (notfalls per Einschreiben). Stellt sich der Arbeitgeber stur würde ich das Ganze aber erstmal nicht weiter verfolgen und eher versuchen die verbleibende Zeit deiner Ausbildung möglichst ohne Konflikte über die Bühne zu bringen. Baldur3025
  7. Ok, ok, meine Antworten bezogen sich vielleicht etwas sehr auf Informationen die ich so in einige Aussagen hineingedeutet habe. Aber wenn su18 von Kantine und Lager schreibt, liegt die Vermutung ja schon nahe das er damit (überspitzt) Befürchtungen ausdrückt zum Essen ausgeben und Kartonsfalten eingesetzt zu werden und das sind nun man im allgemeinen Sprachgebrauch Hilfstätigkeiten. Aber ich denke die Grundinformation das es vom Arbeitsvertrag abhängt ist jetzt rübergekommen Gruss, Baldur3025
  8. @Bimei Das grundsätzliche Direktionsrecht des Arbeitgebers ist schon richtig. Dieses Recht kann aber vertraglich beschränkt werden und so wie es aussieht ist dies hier auch der Fall. Der Passus "entsprechend der Qualifikation" mit (unterstellter) Tätigkeitsbeschreibung ist eine solche Einschränkung, dazu bedarf es keiner weiteren Paragraphen. Die entscheidende Frage ist dabei doch lediglich wie weitgehend diese Einschränkung zu interpretieren ist und das man dies ohne weitere Informationen nicht sagen kann, habe ich ja schon geschrieben. Du wirst doch wohl kaum anzweifeln das im Arbeitsrecht grundsätzlich (natürlich mit Ausnahmen) Vertragsfreiheit besteht? "Umfang und Art der geschuldeten Arbeitsleistung richten sich in erster Linie nach den getroffenen Vereinbarungen und sind notfalls durch deren Auslegung zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB)." Baldur3025 P.S. Worauf bezog sich bitte deine Bemerkung "abgesehen von der Formulierung"?
  9. Also wenn es wirklich nur darum geht den AN von vertraulichen Informationen fernzuhalten etc. (was ja verständlich ist), muss der AG ihn halt bei voller Bezahlung freistellen. Jedes seriöses Unternehmen macht das im zweifelsfall so, nicht nur wenn der AN kündigt, sondern auch wenn dem AN gekündigt wird. Das Abschieben zu Hilfstätigkeiten im Lager o.ä. ist in solch einem Fall weder zulässig noch würde ich das als AN so hinnehmen. Es geht hier ja nicht um die Frage ob man seinem AG einen Gefallen tun will oder nicht, sondern ob die Versetzung im konkreten Fall hinzunehmen ist oder nicht. Natürlich kann man das erst beantworten wenn man weiss wie die zukünftige Tätigkeit aussehen wird. Baldur3025
  10. @Sandrin Nein, das bedeutet das der AN keine Arbeiten ausführen muss die _deutlich_ unter seinen Qualifikationen sind, nicht das er keine Arbeiten ausführen muss für die er keine Qualifikation hat. Das ist im Zweifelsfall eh unzulässig (juristische Beratung) oder aus Haftungsfragen durch den AG kaum zu wollen. Die Frage ist halt wie die Qualifikation definiert ist. Dazu muss man aber wissen wie das Tätigkeitsfeld konkret beschrieben ist. Steht dort bspw. explizit das der AN als Fachinformatiker für den Bereich Softwareentwicklung eingestellt ist, ist die Beschäftigung als Lagerarbeiter wohl unzulässig. In jedem Fall muss bei starken Abweichungen auch ein wichtiger betrieblicher Grund gegeben sein. Es genügt nicht das dem AG die Nase des AN nicht gefällt. Darüber hinaus ist es auch eine Frage wie lange die anderweitige Beschäftigung dauern soll. Nicht umsonst gibt es die sogenannte Änderungskündigung, hierbei muss der AG aber auch normale Fristen beachten. Baldur3025
  11. Die "Abfindung" kann natürlich nur durchgesetzt werden wenn Du damit auch einverstanden bist. Einseitig kann der AG das nicht festlegen. Ob eine Versetzung in eine andere Abteilung möglich ist hängt ganz von deinem Arbeitsvertrag ab. Üblicherweise steht dort ein Passus der Form das dem AN zweitweise auch andere Tätigkeiten zugewiesen werden können. Entscheidend ist dann wie lange dies der Fall ist und wie stark die Tätigkeit vom Arbeitsfeld für das der AN eingestellt wurde (laut Vertrag) abweicht. Als FI der noch nicht lange dabei ist und deshalb noch kein eigenes Aufgabengebiet hat wäre es also unter Umständen möglich ihn für einen begrenzten Zeitraum von der Anwendungsentwicklung zum Kundensupport für die Anwendungen zu versetzen. Als Lagerarbeiter müsstest Du natürlich nicht arbeiten. Die Frage kann man aber nur seriös beantworten wenn man weiss was im Vertrag steht und welche Tätigkeiten du bisher ausgeübt hast. Baldur3025
  12. @schnitzel007 Die Frage ist ob du überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Dafür mußt du nämlich zuvor mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Gruss, Baldur3025
  13. Glückwunsch zu diesem Zeugnis. Das ist endlich mal ein Zeugnis das auch formal korrekt gestaltet ist. Es sind nicht nur alle wichtigen Formulierungen enthalten, von denen jede eine gute Leistung ausdrückt, das ganze macht auch so einen sehr runden Gesamteindruck. Das Zeugnis macht insgesamt den Eindruck das der Zeugnisschreiber das was er geschrieben hat auch so meint und nicht einfach eine vorher ausgehandelte Note in Zeugnissprache verpackt. Gruss, Baldur
  14. Stimmt leider nicht ganz, "stets zur vollsten Zufriedenheit" ist ein sehr gut, entsprechend musst du deine Reihenfolge jeweils um eine Note nach unten korrigieren. Es ist natürlich richtig, dass es man es bei der Suche nach versteckten Schwachstellen auch übertreiben kann, gerade da eben auch viele Arbeitgeber nicht wirklich Fachleute in diesem Bereich sind. Gerade aus diesem Grund sollte man sich aber nicht darauf verlassen das es der AG gut meint und das Zeugnis dann auch so von jedem verstanden wird. Es gibt halt einige Grundregeln die man immer beachten sollte und auf die jeder AG der sich mit Zeugnissprache auskennt schauen wird. Dazu gehören insbesondere zwei wichtige Punkte die immer negativ wirken, ob es so gemeint war oder nicht: - das Weglassen von Standardfloskeln (Arbeitserfolg, Zufriedenheit mit der Arbeitsleistung, Bedauern über das Ausscheiden, Gute Wünsche für die Zukunft, Qualifikation im Kernbereich des Arbeitnehmers (Zufriedenheit der Kunden falls starker Kundenkontakt bestand z.B.). - die Erwähnung von Selbstverständlichkeiten Das der Arbeitnehmer pünktlich und regelmässig zur Arbeit erscheint ist z.B. eine solche Selbstverständlichkeit. Wenn sowas extra angeführt wird ist das immer ein Minuspunkt in der Beurteilung. Genauso die Erwähnung von Leistungen die eigentlich keinerlei positive Aussage zur Qualifikation des AN enthalten. Entsprechend sind die Sätze über die Anwesenheit und die "Hilfstätigkeiten" im obigen Zeugnis auch sehr unglücklich. Allerdings merkt man bei diesem Zeugnis doch recht deutlich das der AG eigentlich ein gutes Zeugnis ausstellen wollte, auch wenn es nicht so ganz astrein formuliert ist. Gruss, Baldur
  15. @HemLock Normalerweise muss man nach 2 Jahren die Firma verlassen oder aber unbefristet übernommen werden. Es gibt allerdings wohl die Möglichkeit das man nach 2 Jahren als Vertretung für andere Mitarbeiter einspringen kann (z.B. bei Schwangerschaft einer Mitarbeiterin) und dann auch über die 2 Jahre (dann natürlich wieder mit einem neuen Vertrag) beschäftigt werden kann. Mit genauen Einzelheiten kann ich dir leider nicht dienen, nur ist der erste Vertrag so oder so auf 2 Jahre begrenzt. Da es da aber auf eine gute Abstimmung mit dem Arbeitgeber ankommt und dieser ja sicher auch nicht das Risiko eingehen will einen Fehler zu machen durch den sich der Arbeitnehmer dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einklagen kann, geht nichts an einer sachkundigen Beratung vorbei. Im Normalfall wird sowas benutzt um die Rechte des Arbeitnehmers zu umgehen und ihm einen unbefristeten Vertrag vorzuenthalten. Aber wenn es sich auch andersrum nutzen lässt ... Ich hab aber keine Ahnung ob dich das vor dem Dienst schützt, meine Zeit ist schon lange her und damals wurde man auch aus einem Beschäftigungsverhältnis gezogen. Gruss, Baldur
  16. Ein Arbeitsvertrag über 3 Jahre ist nicht möglich. Befristete Arbeitsverträge sind auf maximal 2 Jahre begrenzt, danach wird daraus zwangsläufig ein unbefristeter Vertrag. Es gibt allerdings Tricks das zu umgehen wenn die Firma gross genug ist, aber dann auch erst nach den 2 Jahren. Baldur
  17. Hast du nun deine Ausbildung beendet oder nicht? Der letzte Satz sollte da nicht stehen wenn du deine letzte Prüfung bereits erfolgreich hinter dir hast. Ich würde auch zu seiner 3(-) tendieren. Für eine 1-2 (aber ich denke auch für eine gute bis sehr gute 3) fehlen einfach wichtige Standardformulierungen der Form: - explizite Erwähnung deines Arbeitserfolges - seine Arbeit war (stets) zu unserer vollen(vollsten) Zufriedenheit - Bedauern über das Weggehen [Edit]Oh, hab das "Leider konnten wir" ganz überlesen, allerdings drückt diese IMHO keine Note aus sondern ist so eher eine Standardfloskel.[/Edit] - Dank für die Arbeit in der Firma - Wünsche für die Zukunft Vielleicht kannst du ja den letzten Satz abändern oder zumindest einem Zusatz versehen lassen, das man dir viel Erfolg für deinen weiteren Lebens/Berufsweg wünscht. Wenn dann noch eine Zufriedenheit mit deiner Arbeit in einem Satz ausgedrückt wird ist es zwar kein sehr gutes, aber solides Zeugnis mit dem man sich gut bewerben kann. Gruss, Baldur
  18. Ich würde das Zeugnis als eine deutliche 5 (mangelhaft) deuten. Das ein Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft vollkommen fehlen (ich gehe mal davon aus du wirst nicht übernommen?) ist schon recht deutlich. Aber es stehen auch einige echte Hämmer in den Formulierungen: konnte die vermittelten Kenntnisse nach einer __gewissen__ Einarbeitungszeit __erfolgversprechende__ umsetzen zügige und __recht__ exakte Arbeitsweise erbrachte er eine __ergibige__ Leistung Diese einschränkenden Formulierungen halte ich schon fast an der Grenze des überhaupt zulässigen. Da ein AG ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen muss. Ich würde das schon deutlich als 5-6 bewerten: Er hat lange gebraucht um überhaupt etwas zu verstehen und hat dann doch nichts auf die Reihe gebracht. Die Erwähnung der Berufsschulbesuche und Berichtsheftführung sind in dem Kontext dann schon in der Form zu verstehen: das konnte er, mehr aber auch nicht gute Umgangsformen und ein __natürlich freies___ Auftreten Auf Grund seiner __Aufgeschlossenheit ___ Kann es sein, dass du dich öfters mit deinen Vorgesetzten angelegt hast. Natürlich freies Auftreten könnte man so verstehen, das du ständig Widersprochen und Kritik geübt hast. Ist natürlich nur meine Meinung, es werden sicher noch andere etwas dazu schreiben. Baldur
  19. Mal was anderes, gibt/gab es nicht mal Sonderregelungen für Nebengewerbe die man bereits vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt hat? Also in dem Sinne das man sie in einem bestimmten Umfang weiterführen darf (oder durfte?) ohne seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gefährden? Ich kann mich durchaus irren, meine aber sowas mal bei Diskussionen in anderen Foren, die sich mit Arbeit und Arbeitsrecht befassen, gelesen zu haben. Gruss, Baldur
  20. @boggi Ich wollte in keinem Fall das Konzept der ICH-AG in Frage stellen. Dazu habe ich mich damit auch viel zu wenig beschäftigt um da wirklich Vor- und Nachteile beurteilen zu können. Mir ging es in erster Linie darum dass auch eine Förderung aus einer Selbstständigkeit keinen Selbstläufer macht. Ein Geschäftsplan der ohne Förderung nicht funktioniert wird auch mit Förderung nicht funktionieren. Sie kann letztlich ja nur den Einstieg erleichtern, sein Geld erarbeiten muss man dann trotzdem selbst. Gruss, Baldur
  21. Sorry, wenn ich das so hart sage, aber lass um himmelswillen die Finger von der Selbstständigkeit! Dir fehlen die fachlichen Fähigkeiten um wirklich einen Bereich als Selbstständiger zu bedienen in dem Bedarf vorhanden ist. Webdesign und Kleinstnetzwerke zu verkabeln ist heute keine besondere Befähigung mehr, aber das hast du ja schon selbst verstanden. So wie in allen Bereichen steigt auch im Webdesign die Qualifikationsanforderung, ich kenne inzwischen viele entsprechende Stellen die von gut ausgebildeten Grafikdesignern besetzt sind. Dir fehlt eine schlüssige Geschäftsidee und ein tragbarer Geschäftsplan, Kunden die im besten Fall vielleicht mal nebenbei eine Gelegenheitsarbeit bieten sind keine Grundlage um am Monatsende ein gesichertes Einkommen zu haben. Dir fehlt die notwendige Einstellung. Es heisst nicht umsonst, wer selbstständig arbeitet arbeitet selbst ständig. Allerdings seh ich nicht wie du je aus der Arbeitslosigkeit kommen willst bei dieser Arbeitseinstellung. Dir fehlt die Zeit. Selbstständigkeit plant man nicht in ein paar Tagen, sondern dauert Wochen und Monate. Und dann GANZ wichtig, für die erfolgreiche Selbstständigkeit ist ein gutes Mass an kaufmännischem Verständnis von nöten und der Umgang mit einer Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen. Solange du nicht mal die grundlegenden Vorgaben und Regelungen verstanden hast brauchst du erst garnicht anzufangen. Ich glaube bei der ICH-AG darf man 25.000 Euro umsetzen ... klingt wenig wenn man es mit einem Gehalt als Angestellter vergleicht, zumal da noch einiges an Beträgen abgeht was einen als Angestellter nicht kümmern muss ... aber stell dir das nicht so einfach vor deine Kunden zu überzeugen dir im Jahr 25.000 Euro aufs Konto zu überweisen. Baldur
  22. Speziell zur ICH-AG kann ich dir nichts sagen. Aber wie bei jeder Form der Selbstständigkeit musst du dich fragen: - welche Leistung erbringst du für die jemand bereit ist Geld zu zahlen - kannst du diese Leistung zuverlässig, in ausreichender Qualität und zu einem konkurenzfähigen Preis liefern - wie kommst du an Kunden die bereit ist den berechneten Preis zu zahlen Der Ansatz "ich gründe eine ICH-AG" halte ich für von vorn herein zum Scheitern verurteilt. Erst brauchst du eine geeignete und erfolgversprechende Geschäftsidee und DANN kannst du dir Gedanken machen ob spezielle Förderungen wie im Fall der ICH-AG dir beim Sprung in die Selbstständigkeit helfen können. Gruss, Baldur
  23. Also mit 23 bist du durchaus noch in einem Alter in dem du es dir leisten kannst ein "Orientierungsjahr" dranzuhängen. Insofern spricht nichts dagegen das Jahr dort zu arbeiten um die Zeit sinnvoll zu nutzen und so etwas mehr Zeit für die Zukunftsplanung zu haben. Danach hättest du in jedem Fall noch Zeit eine Ausbildung durchzuziehen oder dein Studium abzuschliessen, Anfang/Mitte 20 ist kein ungewöhnliches Alter in diesem Ausbildungsbereich. Ich halte persönlich eine (gute) Berufsausbildung für etwas elementar wichtiges, was man nur schwer allein durch Berufserfahrung ausgleichen kann, ich würde aber mit 23 wirklich nicht in Torschlusspanik verfallen. Lieber mit 24, einem guten Arbeitszeugnis und sicherer Zukunftsplanung in eine Ausbildung oder neues Studium gehen. Gruss, Baldur
  24. Meine Meinung: SAP - vermutlich zur Zeit die besten Jobaussichten und Gehälter von diesen drei Möglichkeiten. Die Spezialisierung beinhaltet aber immer die Gefahr das SAP irgendwann mal out ist, im IT Bereich kann man ja nie sagen was in 10 Jahren ist. Von den Aufgaben her geht es von öde bis sehr spannend und fordernd. Oracle - generell sehe ich es ähnlich wie SAP, aber die Gefahr das man hier auf eine Spezialisierung setzt die irgendwann mal hinfällig ist sehe ich wesentlich grösser. Die Nachfrage nach Fachkräften ist auch geringer als bei SAP-Anwendungen. Man kann sich aber auch sehr gut unentbehrlich machen. Java - allein für sich setzt man hier sicher auch auf eine Modeerscheinung, vielleicht setzt sich Java durch, vielleicht ist es in einigen Jahren weg vom Fenster. Die Zahl der Jobkonkurrenz ist sicher grösser. Allerdings gilt gerade in diesem Bereich das man sich eh ständig mit neuen Erweiterungen und Standards auseinandersetzen muss. Das Wissen was man hier sammelt kann man auch problemlos in andere Entwicklungsumgebungen übernehmen, man lernt ja nicht nur die Syntax einer Programmiersprache, sondern Arbeitsweisen. Wie schon geschrieben wurde hängt es im wesentlichen davon ab was man entwickelt, mit den richtigen Projekten ist es imho die spannenste der drei Bereiche und der Bereich in dem man am kreativsten sein und eigene Ideen einbringen kann. Mein Ranking: 1. SAP 2. Java (Projektabhängig auch 1. oder 3.) 3. Oracle Baldur
  25. Sorry, so kann man sich auch für jede sachliche Diskussion disqualifizieren. Du bist hier der einzige der eine besser, höher, weiter Argumentation angefangen hat. Lies dir bitte nochmal die Antworten durch, dann siehst du das hier niemand ausser dir irgendeine Wertung vorgenommen hat, sondern ausschliesslich auf die unterschiedliche Ausrichtung der Ausbildungen hingewiesen wurde. Und wenn du nicht verstehen willst, dass ein Dipl. Ing. vom Grundsatz für eine andere Tätigkeit ausgebildet wird als ein Techniker dann musst du dir schon die Frage gefallen lassen ob du überhaupt verstanden hast worum es geht. Das es wie in nahezu jedem Bereich Überschneidungen gibt und Positionen von beiden Richtungen gleich gut besetzt werden können hat niemand und wird auch niemand bestreiten. Es geht aber darum, dass dies eben nicht der typische Fall ist und wenn du wirklich behauptest das es grundsätzlich egal ist welche Ausbildung man hat, unabhängig von seinen Berufszielen, zeugt das nur von grosser Unwissenheit. Dabei muss ein Studium nicht immer von Vorteil sein, genauso wie es Bereiche gibt in denen ein Dipl. Ing. (FH) einem Dipl. Ing. vorgezogen wird gibt es Bereiche in denen ein Techniker die besseren Karten. Es gibt eben nicht nur Über- und Unterqualifiziert, sondern auch falsch Qualifiziert. Und die Fragestellung von Hansel war ja inwieweit eine Technikerausbildung einem Studienabschluss nahe kommt und da ist die einzig richtige Antwort das es zwei verschiedene Paar Schuhe sind, unabhängig von besser oder schlechter. Baldur

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