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allesweg

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  1. Gefragt ist der mindestens benötigte Speicher. Woher der Speicher kommt (eigener Speicher oder als shared vom RAM) oder welche Zusatzinformationen (Texturen, etc.) noch abgelegt werden, ist hierfür irrelevant. Folglich wäre deine ausführliche Antwort sogar noch falsch, da nicht auf die Fragestellung eingegangen wird (obwohl der Inhalt ansich richtig ist...)</Haarspalter>
  2. Dann hast du einmalig etwas für deinen Geldbeutel getan. Sobald dieser Kunde das herausfindet, wird er sich woanders beraten lassen und auch kaufen...
  3. Dann hat man etwas falsch gemacht. Entweder war das Projekt überdimensioniert und somit nicht prüfungsgeeignet oder man zu langsam. Das kann wegen Verfehlung der Vorgaben zu Abzug bis hin zum Formfehler und 0 Punkten führen, je nach IHK Bei manch IHK wäre es alleine wegen Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seitenzahl 0 Punkte gewesen. (ebenfalls Formfehler) Oder war das von Deckblatt bis Ende Anhang, 24er Schriftart und mehrseitigen Grafiken gerechnet? Viel hilft nicht unbedingt viel. Eine Dokumentation mit effektiven 10-12 Textseiten und 100 Seiten Anhang ist irgendwie unstimmig. Vorallem, wenn der Prüfling dann noch behauptet, es wäre alles durch ihn im Projekt erstellt worden.
  4. Bisherige Jahreszeugnisse der BS (wann gibts Zwischenzeugnisse? Falls das beim Versand schon neuer ist wie das letzte Jahreszeugnis: dazu), Zwischenprüfung und ein vorläufiges Ausbildungszeugnis. Das höchste Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule sowieso.
  5. Beim Upgrade ist der Preis höher und du musst danach prüfen, ob die vorhandene Software noch sauber läuft. Außerdem bleiben "Dateileichen" zurück. Eine Neuinstallation ist sauber aber man muss alle vorhandene Software neu installieren, die vorher gemachte Datensicherung wieder einstellen und die Konfigurationen nachziehen. Welche Software muss auf dem XP-Rechner vorhanden sein? Sind die vorhandenen Versionen unter XP überhaupt lauffähig? (Kann man die Hardware wirklich 1:1 behalten?) Ich persönlich würde die Neuinstallation bevorzugen. Ich würde dem Kunden das empfehlen, womit er sicherer fährt.
  6. Nein. Mit der IHK-Prüfung Dann gelten die Regelungen aus Paragraf 622 Bürgerliches Gesetzbuch - in deinem Fall Absatz 1: vier Wochen zum 15. oder Monatsende.
  7. Im Handbuch ist das auf Seite 78 beschrieben: "Sie können das Telefon über Bluetooth Funktechnik [...] mit einem kompatiblen PC verbinden und das Telefon als Modem verwenden. Dadurch erhalten Sie eine Paketdatenverbindung über den PC. [...]"
  8. Versionsupgradeanleitungen sollte der Hersteller normalerweise liefern und einen Entscheidungsspielraum für dich sehe ich da nicht. #2 könnte was werden, wenn man es richtig anpackt. Warum eine 2. Kiste? Warum ein Virenscanner dazu? Formuliere mal einen Antrag und dann kann man mehr sagen.
  9. Bei jeglichen Änderungen an Partitionen (Größenänderung oder eben solchen Dateisystemkonvertiertools) soll angeblich kein Datenverlust auftreten. Eine Garantie dafür habe ich jedoch noch von keinem Anbieter gelesen - alle raten zu einer Datensicherung für den Fall der Fälle. Und eine Konvertierung FAT->NTFS kommt für mich nicht in Frage, da ich mittlerweile nur noch ext-Partitionen habe ;-)
  10. offizielle Aussage: ja. Meine Meinung: ich spiele nicht gern mit dem Feuer... Genau.
  11. Wenn es einem Unternehmen zu früh sein sollte, werden sie entsprechend antworten. Aber über ein halbes Jahr vorher halte ich persönlich für zu früh. Ein Ausbildungsverhältnis endet, sobald entweder die Prüfung bestanden ist oder das im Vertrag vereinbarte Datum erreicht ist - je nachdem, was zuerst eintritt. (siehe Paragraf 21, Absatz 2 Berufsbildungsgesetz)
  12. Du gibts die Antwort doch fast schon selbst: Auch ein anderer Adapter bringt nichts, also ist es zu 99% die Karte. Zum endgültigen Bestätigen könntest du noch einen DVI-Monitor testen und/oder deine Adapter an anderen Karten. Passiert das auch beim Betrieb von einer LiveCD wie Knoppix? (Wobei ich mir es nicht wirklich vorstellen kann, dass es ein Problem von Treibern oder sonstige Software sein sollte)
  13. Dann ist die heruntergeladene Datei vermutlich defekt. Einfach nochmals runterladen. Oder aber irgendwas stimmt auf dem PC nicht. Kannst du auf einem anderen Rechner testen?
  14. @dark: Urdings - das Zeug was im Herbst von den Bäumen fällt. Davon habe ich für dieses Jahr doch nur noch 18 übrig :eek
  15. Auch bekannt als "Schneewittchenbauch" Morsche zusammen. Einen herzlichen Dank an die Tarifstreiter der Bahn. So spare ich mir das Geld für die Heimfahrt dieses WE Dafür wird mein Weihnachtsurdings mit vier Wochen um so besser :floet:
  16. Ein Printserver mit USB-Anschluss sollte das ganze lösen. Kostenfaktor ab 30€. Mit USB-Verlängerungskabeln (selbst aktive) kommst du a) nicht so weit und mindestens auf den selben Preis
  17. In Maßen kann es ok sein. Aber wenn buntundmitfarbe übertrieben wird, würde ich vermuten, dass es inhaltliche Schwachstellen übertönen soll. (Bei mir war bis jetzt nur das Bild (und manchmal die Unterschrift) nicht schwarz)
  18. Tach! :hawk Pop @Kabelmöglichkeiten: Bodentanks sind immer!1efleins dort, wo man sie nicht braucht. Brüstungskanäle sind nicht immer möglich (bodentiefe Fenster, flexible Leichtbautrennwände)
  19. Jedoch nicht gegen eine außerordentliche Kündigung bei (schweren) Verstößen gegen deine Pflichten.
  20. Steht was im Eventlog? Ist es auch so, wenn der Rechner von Netz getrennt ist und man nur lokal angemeldet ist? (Alleine weil die Hardware 1GBit-tauglich ist, muss es nicht auch immer funktionieren )
  21. Habt ihr eine Zeiterfassung? Wie ist eure schriftlich festgelegte Arbeitszeitregelung? Wenn darin steht "8:40 - 17:00" und jemand von 6:00 - 20:00 da ist, weshalb sollte er anders behandelt werden müssen, wie jemand, der sich genau an die Vorgabe hält? (Vorausgesetzt es gibt keine zusätzlichen Vereinbarungen über Mehrarbeit) Gab es in der Schule bessere Noten, nur weil man schon eine Stunde vor Unterrichtsbeginn da war? Oder gab es Ärger, wenn man täglich 10 Minuten zu spät kam?
  22. Wenn du feste Arbeitzeiten hast: keine Chance. Kannst du die Zeit nicht sammeln (Mo-Do, 4*30'=2h) und am Fr abfeiern? Die Pause weglassen geht nicht - siehe Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz
  23. Die Daten in eine DB mit den Felder User, LOGIN/LOGOFF, Datum und Uhrzeit laden sollte helfen. Dann kommt es auf die DB an, wie du die Zeit zwischen MIN(LONGIN) und MAX(LOGOUT) pro Tag und User berechnest.

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