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Also, der PA arbeitet bis zu Deiner Prüfung mit Deiner Doku. Mit dem Bestehen oder Nichtbestehen bekommst Du die Ausfertigungen der Doku retour, eine verbleibt bei der IHK.
Der PA fragt manchmal nach, ob ein Prüfer zu Ausbildungszwecken eine Doku behalten darf. Das ist dann Deine Entscheidung. Und sowas fragt man sicher nur bei guten Dokus .... Wobei ich gestehen muss, daß ich die ein- oder andere Durchfallerdoku auch gerne verwenden möchte. Aber das will man dem Prüfling nicht auch noch antun, keine Sorge.
Die Bewertungen der GH+Wisos werden ebenfalls bei der IHK archviviert. Keine Ahnung, was die damit macht.
"Formulare" wie den Antrag zur Doku werden zusammen mit der Doku und dem Prüfbogen abgelegt. Auch hier ein deutliches "keine Ahnung", weil mein Einsatz mit dem Ende der Prüfung ebenfalls endet. Nur bei Durchfallern hebt der PA zumindest Notizen zur Präsi/FG auf, um im Zweifel die (Nicht-) Antworten und damit das Zustandekommen der Note belegen zu können.