Zum Inhalt springen

fach_i_81

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    900
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von fach_i_81

  1. @alexC++ : das " " in deinem Beitrag versteh ich nicht ganz ... vielleicht ist es ja ironisch gemeint? 21600 Brutto: wär schön, wenn das dein Monatsgehalt wäre, aber nicht schön, wenn es das Jahresgehalt ist -> wäre nur 1.800 pro Monat . In Lohnsteuerklasse 1, Rentenversicherungspflicht und 14 Prozent gesetzliche Krankenkasse bleiben ja gerade mal 1.188,70 pro Monat netto bzw. entsprechend Jahres-Nettogehalt von 14.264,51 . (Es gehen weg: ca. 200 Euro Lohnsteuer, knapp 30 für Soli + Kirchensteuer zusammen und knapp 380 für Sozialabgaben ......). Da solltest Du dir überlegen, ob Du deine Arbeit nicht unter Wert verkaufst... Viele Grüße, fach_i_81
  2. qbasic ... Wenn Du Abitur oder Fachabitur hast, kannst Du dich von der Berufsschule befreien lassen, es ist für dich dann absolut nicht mehr nötig, die Berufsschule zu besuchen. (Hängt damit zusammen, dass Du deine Vollzeitschulpflicht von 12 oder 13 Jahren schon erfüllt hast.) Hat dich niemand über diese Möglichkeit informiert? Gruß, fach_i_81
  3. Falls das überhaupt richtig ist (was ich nicht beurteilen kann), dann liegt/lag das wohl daran, dass diese Leute noch aus einer Zeit stammen (bzw. in einer Zeit gelernt haben), als es noch nicht allgemein üblich war, dass quasi jeder irgendetwas studiert ... .
  4. Hallo goepp, das mit Kl. 3 ist schon richtig, allerdings: - sind dafür natürlich die steuerlichen Abzüge deiner Frau in Klasse 5 richtig heftig, was also nur dann okay ist, wenn sie ziemlich wenig verdient, und - was die Sozialversicherungsbeiträge angeht: die Beitragsbemessungsgrenze liegt z. B. bei der Rentenversicherung bei 5.200 Euro (circa-Wert), davon geht schon einiges ab ... . Gruß, fach_i_81
  5. Ich hab den Eindruck, dass Deant schon sehr auf eine bestimmte berufliche Richtung oder Art von Arbeit fixiert ist. Meiner Meinung nach ist es aber nicht gut, sich schon so früh auf etwas festzulegen, da sich Vorstellungen, Interessen, Neigungen usw... im Laufe der Zeit doch sehr stark ändern können, wie ich ja auch an mir selbst erlebt habe ... Gruß, fach_i_81
  6. @Containy : was diese Begriffsdefinitionen angeht: das hatten wir an anderer Stelle schonmal, ein "Fachabi" gibt es ja offiziell gar nicht, es ist nur ein umgangssprachlicher Begriff. Der Begriff "Abi" wird meistens als "Hochschulreife" bezeichnet, deshalb ist es relativ logisch und konsequent, dass ein "Fach"Abi dann eine "Fach ... hochschulreife" darstellen soll. (Dazu gab's auch mal einen interessanten Eintrag in wikipedia.) Die Hochschulen selbst müssen an sich nichts "unterscheiden", weil sie ja sowieso "nur" die offiziellen Bezeichnungen verwenden, also z. B. Fachhochschulreife usw... . Das man mit der erwähnten Fachhochschulreife nicht direkt an eine Uni gehen kann, ist völlig klar, auf Umwegen - schon (z. B. nach dem Vordiplom ist ein Wechsel möglich usw...) Auch die Unterscheidung in "gut" und "schlecht" ist schwierig. Ich bin letztes Jahr an einer FH gelandet, die eigentlich einen sehr guten Ruf hatte, allerdings musste ich dann feststellen, dass in der Praxis dort viele Dinge nicht wirklich "rund" liefen (Vorlesungsausfälle, Professoren, die nie anwesend waren usw...) Also, das ist alles etwas mit Vorsicht zu genießen. Gruß, fach_i_81
  7. Hi, SoL_Psycho hat es ja schon geschrieben. Um 3.500 Euro NETTO zu bekommen, müsstest Du bei Steuerklasse 1 (ledig), keine Kinder, einer gesetzlichen Krankenversicherung mit 14,2 % (nur beispielhaft, würde zwar in diesem Fall keinen Sinn machen, aber trotzdem) und Kirchensteuer relativ genau 6.800 Euro brutto pro Monat verdienen, entspricht 81.600 Euro pro Jahr (bei 12 Gehältern), die Modellrechnung sieht dann so aus: Jahressumme Monatssumme Brutto-Arbeitslohn: 81.600,00 6.800,00 Lohnsteuer: 24.588,00 2.049,00 Solidaritätszuschlag: 1.352,34 112,69 Kirchensteuer: 1.967,04 163,92 Krankenversicherung: 3.420,00 285,00 Pflegeversicherung: 470,25 39,19 Rentenversicherung: 6.268,50 522,38 Arbeitslosenversicherung: 1.323,00 110,25 Netto-Arbeitslohn: 42.210,87 3.517,57 Bezieht sich, wie erwähnt, auf Steuerklasse 1. Wenn Du in Klasse 3 bist, wäre die Gesamtsumme (Brutto) wegen der geringeren Abzüge (Steuer) zwar etwas niedriger, dafür würde deine Frau in Klasse 5 fast nichts mehr für ihre Arbeit bekommen. (Entspricht bei einem ledigen, keine Kinder fast genau "A16/10".) Noch eine vorherige Ausbildung zu machen, lohnt sich in deinem Fall wahrscheinlich nicht, wenn Du danach sowieso studieren möchtest. Gruß, fach_i_81 (Ergänzung: dass eine 60-Studen-Woche zumindest mittelfristig nicht funktionieren kann, sollte eigentlich klar sein. Beim Angestellten sind 6 Tage pro Woche mal 10 Stunden pro Tag sowieso ein klarer Verstoß gegen jedes Arbeitszeitgesetz, bei einem Selbständigen ist zwar nicht definiert, wie viel dieser pro Tag/Woche arbeiten darf, über kurz oder lang runierst Du damit aber deine Gesundheit, deine Psyche, dein [nicht mehr vorhandenes] Privatleben usw...)
  8. Und bei diesen Werten sollte man wirklich auch nicht vergessen, dass das Brutto-Werte sind. Bei allen "Gehalts-Träumereien" könnte nämlich sonst recht schnell der eine oder andere auf die Nase fallen, wenn er merkt, welche enorm hohen Sozialabgaben und Steuern (Stichwort Spitzensteuersatz) darauf fällig werden (wobei die Sozialabgaben im Vergleich zu den Steuern in einem "sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis" sowieso den wesentlich größeren Teil der Abgaben darstellen ...) Man kann ja z. B. auf Spiegel.de den Online-Rechner nutzen und ist dann erstaunt darüber, wieviel da noch weg geht ... Gruß, fach_i_81
  9. Aha, hier geht es offenbar nur ums Geld. Um es vorweg zu nehmen, die Frage kann man nicht pauschal beantworten, es gibt aber im Internet bestimmte Seiten, wo man z. B. nachlesen kann, was nach einem Studium (in einem bestimmten Studiengang) "typischerweise" von Berufsanfängern im Durchschnitt verdient wird. Außerdem hängt es sehr von der gewählten Studienrichtung und noch vielen weiteren Faktoren ab. Zum Stichwort "OHNE eine eigene Firma zu haben": ein Angestelltenverhältnis und Selbständigkeit sind sowieso zwei völlig verschiedene Dinge, die Du nicht (direkt) vergleichen kannst. Was man vielleicht nicht vergessen sollte: Geld ist nicht alles, die Arbeit sollte auch Spaß machen. Gruß, fach_i_81
  10. Hallo, es ist doch immer interessant, so eine: Selbsteinschätzung zu lesen ... Bleibt zu hoffen, dass "Selbsteinschätzung" und "Realität" nicht zu weit auseinander liegen. (Ich schätze mal, dass ich auch mit einem Airbus umgehen könnte, obwohl ich bis jetzt nur einmotorige geflogen bin, aber ob das in der Praxis wirklich so hinhaut .... ??) Zumindest in Sachen Rechtschreibung weißt Du wahrscheinlich weniger, als ein Gymnasiast in der 9. Klasse wissen sollte (dafür aber eben mehr über IT ). Da sehen wir, IT-Wissen ist nicht alles. Nun zur eigentlichen Frage, es gibt für dich prinzipiell nur zwei Möglichkeiten: 1.) zuerst klassische Ausbildung absolvieren, verkürzt auf 2 Jahre wg. Abitur, danach studieren 2.) oder sofort studieren Es gibt hier kein (pauschales) "besser" oder "schlechter", beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Ich würde dir persönlich eher 2.) empfehlen (man kann, wenn man möchte, argumentieren, dass die 2 Jahre "vorher" überflüssig sind, da ein Studium ja sowieso eine höhere Qualifikation als eine betriebliche Ausbildung darstellt. Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland Du kommst, aber (falls Du aus Bayern bist - es wird auch in anderen Bundesländern so angeboten) könnte auch dies hier: www.verwaltungsinformatiker.de interessant sein. Studieren (das ist ein FH-Studium) PLUS Bezahlung schon während des Studiums PLUS sicheren Job, den Du nicht verlieren kannst PLUS weitere Vorteile (nein, ich will jetzt nicht ALLES aufzählen, was es da gibt.) Es war nur ein allgemeiner Hinweis: könnte interessant sein. Du hast ja selbst geschrieben, dass Du dich für IT interessierst (deshalb der Hinweis). Gruß, fach_i_81
  11. Hallo, ich weiß nicht, welchen Schulabschluss Du an dieser sogenannten "Höheren Handelsschule" gemacht hast, aber da Du ja schon die mittlere Reife hattest, vermute ich mal, dass es wohl Fachhochschulreife oder evtl. auch allgemeine Hochschulreife ist. Du legst - normalerweise - nur das Zeugnis mit dem höchsten Schulabschluss bei, hier z. B. FHR oder AHR. Der "kleinere" Abschluss (mittlere Reife) spielt dann keine Rolle mehr. Gruß, fach_i_81
  12. Hallo RafRaf23, das kann ich nicht ganz nachvollziehen, was Du hier beschreibst. Was ich hier nicht verstehe: was soll das für ein Studium sein, dass in einem (!) Jahr (mit einem akademischen Grad, "Bachelor") abgeschlossen ist? Wie kann das möglich sein? Normale Studiengänge dauern bei Abschluss: Bachelor: i. a. 7 Semester (davon 6 Theorie und 1 Praxis), manchmal auch nur 6 Semester Master: i. a. 4 Semester Diplom: normalerweise 8 Semester (2 davon Praxis), es gibt natürlich für alle drei Beispiele auch Ausnahmen Aber ein Studium - mit Abschluss - in nur einem Jahr? :confused: Vielleicht kennt sich jemand besser aus, aber so ist mir das nicht verständlich. (Evtl. handelt es sich hier nicht um ein "echtes" Studium, also eine echte akademische Arbeit, sondern der Begriff könnte ja auch mißverständlich verwendet worden sein ... ?) Zur Erklärung: ich hab schon private sogenannte "Akademien" gesehen, die bestimmte Ausbildungsgänge angeboten haben und diese dann als "Studiengänge" bezeichnet haben, das waren aber beim besten Willen keine "Hochschulen", sondern rein private Einrichtungen, die keinerlei akademische Grade vergeben dürfen - das aber trotzdem gemacht haben. Dann haben sich deren Absolventen z. B. als "Diplom - xxx" bezeichnet, manchmal sogar noch schlimmer (Dr. irgendwas), und das ist natürlich schon ne saftige Straftat ... . Gruß, fach_i_81
  13. Hallo, ich war zwar (damals) nicht an einer "privaten" Berufsschule, das war eine ganz normale, staatliche Schule, ansonsten kann ich das (von pheelix) aber nur bestätigen, das Niveau war wirklich (also zumindest bei uns) sehr niedrig. Mit einem Studium ist das (selbstverständlich ... !) keinesfalls vergleichbar. Dieser Weg, zuerst eine Berufsausbildung zu machen und danach, erst im zweiten Schritt, etwas zu studieren, ist ja auch nicht sooo unüblich ... . Gruß, fach_i_81
  14. Noch kurz zur Erklärung: im allgemeinen kann man (außer, der Betrieb möchte das eben explizit nicht) sowohl mit Abitur als auch mit Fachabitur (Fachhochschulreife) um ein ganzes Jahr verkürzen, letztendlich ist es (dafür) also herzlich egal, ob Abi oder Fachabi, Hauptsache, es ist irgend einen Form von HZB vorhanden ... . Du brauchst auch keine zweite Fremdsprache (Französich/Latein) für die Ausbildung, also Fachabi reicht zum Verkürzen aus ... (d. h. "allgemeines" Abi bringt in diesem Punkt keine Vorteile.) Gruß, fach_i_81
  15. In dieser Firma soll eben niemand wissen, wie niedrig die Hungerlöhne wirklich sind, sonst kommen den Mitarbeitern noch die Tränen .... :D gruß fach_i_81
  16. Hallo, darek_dcp ! Es gibt diese Möglichkeit, ja, das hast Du ja richtig dargestellt, nur: der ReY hat ja schon vorher geschrieben, dass er nicht daran interessiert ist, zur Bundeswehr zu gehen, geschweige denn, sich dort für längere Zeit zu verpflichten. D. h. diese Option ist rein theoretisch und kann hier also nicht in Frage kommen. Studieren kann er ja auch ohne die Bundeswehr-Hochschulen, die für die Offizierslaufbahnen benutzt werden. Dass der abgeleistete Wehrdienst ein Vorteil sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Dem Arbeitgeber geht es ja bei einer Einstellung darum, dass dieser Punkt bereits "erledigt" ist, so dass also der neu eingestellte Arbeitnehmer (bzw. der Bewerber) nicht kurze Zeit später wieder gehen muss, weil er einen Einberufungsbescheid bekommt. Ob der Wehrdienst nun dadurch "erledigt" wird, in dem er bereits 9 Monate lang abgeleistet wurde, oder ob der Fall durch eine Ausmusterung vom Tisch ist, das ist dem Arbeitgeber natürlich völlig egal - Hauptsache, dieses Thema ist für ihn nicht mehr aktuell. Grüße, fach_i_81
  17. Okay, gut, das war ja nicht ganz ernst gemeint. Es war nur ... ... eine Anspielung drauf, dass im Öffentlichen Dienst mit seinem Vergütungssystem die Uhren etwas anders ticken als in der freien Wirtschaft - mehr nicht (Ich fang halt in einer bestimmten Laufbahn an, dieser sind bestimmte Besoldungsgruppen zugeordnet usw...) Gruß, fach_i_81
  18. Also okay, ich wollte ja zunächst mal das Allgemeine erwähnen. Ich selbst bin natürlich kein Arzt oder Psychologe, klar. Mit meiner Formulierung wollte ich dir einen Hinweis darauf geben, dass Probleme dieser Art für den Zweck einer Ausmusterung besser geeignet sind. Konkrete Beispiele, nun ja, da gibt es natürlich sehr, sehr viel. - Konzentrationsstörungen - ADHS, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom - Selbstmordgedanken - Verhaltens- und emotionale Störungen (allgemein) - Affektive Störungen - Störung von psychischen Funktionen (Antrieb, emotionale Stabilität, Denken, Wahrnehmung) - motorische Störungen Du verstehst schon, man kann das hier fast unendlich fortsetzen. Es gilt also zu überlegen, ob nicht das eine oder andere auf dich zutrifft, oder in der Vergangenheit zutraf - zumindest auf dem Papier. Papier ist oft geduldig, und der Inhalt eines solchen ärztlichen Gutachtens muß nicht immer und auch nicht zwangsläufig mit der Realität übereinstimmen. Vieles ist auch Auslegungssache, oder eine Frage der Formulierung. Du verstehst, dass ich mich hier nicht auf zu dünnes Eis bewegen möchte. Vielleicht wird mich nun jemand darauf hinweisen, dass Anmerkungen oder Vorschläge dieser Art nicht erwünscht sind. Mag sein. Deshalb möchte ich hier auch nichts zu konkretes formulieren (abgesehen davon, dass ich dich als Teilnehmer gar nicht kenne), sondern lediglich sehr allgemeine Hinweise geben. Wie gesagt, man sollte sich das sehr genau überlegen, welche Argumentation man in einem solchen Fall vorbringt. (Ich selbst war nicht bei der Bundeswehr, wurde auch ausgemustert und habe gewisse Erfahrungswerte.) Falls Du noch genauere Fragen hast und die nicht hier ausbreiten möchtest, ist notfalls auch PN an mich okay. Ich wünsche allen FIs, Medizinern und Nicht-Medizinern noch einen schönen Abend ... Gruß fach_i_81
  19. Hallo carstenj, Du nimmst es mir sicherlich nicht übel, aber diese Aussage hier hilft dem Betreffenden natürlich überhaupt nicht weiter (abgesehen davon, dass das sehr pauschal ist). Die 10 Monate sind eben quasi "verschwendete Zeit" (d. h. also für den ReY), das nützt ihm ja nichts. Okay. Zum nächsten Punkt (was den TE angeht): "vortäuschen" oder "schummeln" ist immer problematisch, das ist nicht zu empfehlen (es gibt außerdem keine Garantie dafür, dass sich die Musterungsärzte tatsächlich "reinlegen" lassen). Versuche es also BITTE (!) auf legale Art und Weise, besorg dir alles an Attesten, was nur geht (aber nichts fälschen, das ist klar, wäre eine Straftat !) Ob man im Gespräch mit dem Musterungsarzt bewußt unrichtige Angaben machen darf, kann ich nicht beurteilen. "Psychische Probleme" aller Art sind als Ausweg aus dieser Problematik oft besser geeignet als rein "mechanische" (körperliche) Beschwerden, außerdem hat der Musterungsarzt nicht immer die Möglichkeit, die Richtigkeit dieser Atteste inhaltlich nachzuvollziehen. Ich schreibe das u. a. deshalb, weil hier niemand angestiftet werden sollte, offensichtlich verbotene/illegale Dinge zu tun. Das war's. Gruß fach_i_81
  20. Ergänzung dazu, der Vollständigkeit halber: "da es von den gesetzlichen Kassen nicht vollständig getragen wird" (so wäre es richtig) (ich hab's deshalb ergänzt, weil es bei der privaten Kasse abhängig von dem vereinbarten Tarif ist, "normalerweise" sind da "100%" vereinbart, d. h. die Kasse übernimmt also die Kosten komplett)
  21. Natürlich ist das möglich, klar ! Bei der Konstellation sollte man aber nicht vergessen, dass so etwas sehr anstrengend und belastend werden kann - nur als Hinweis der Vollständigkeit halber ...
  22. @The Nightfly : Bin mir nicht sicher, wie der Begriff "Vollnarkose" hier zu deuten ist, aber: bist Du sicher, dass beim Ziehen von Weisheitszähnen wirklich eine echte "Vollnarkose" durchgeführt wird (d. h. dass also der Patient vollständig "eingeschläfert" wird, wenn ich das mal so formulieren darf?) Im Normalfall läuft es eher so ab, dass eine örtliche Betäubung eingesetzt wird, d. h. Du spürst dann den entsprchenden Druck bzw. das Ziehen, aber keine Scherzen oder nur minimale, zumindest dann, wenn der Zahnarzt sein Handwerk versteht und den Eingriff ordentlich durchführt (ja, ich hab es ja schon hinter mir ...). Gruß fach_i_81
  23. Kann natürlich auch "nicht lustig" werden, je nachdem, was Du erlebst und wie Du dort behandelt wirst ... :) Gruß fach_i_81
  24. Naja, dann mußt Du noch Abitur oder Fachabitur (Fachhochschulreife) machen, um zu studieren, M. R. reicht dafür nicht aus (es gibt bestimmte Ausnahmen, dass man auch ohne Abitur studieren kann, im Regelfall aber nicht.) Also, zuest den benötigten Schulabschluss nachholen, danach kannst Du studieren (mit M. R. + Berufsausbildung kannst Du aber auf z. B. die BOS gehen, wenn das in deinem Bundesland angeboten wird, Bildung ist ja Ländersache.) Gruß fach_i_81
  25. Stichwort "Schwarzarbeit": über offensichtlich illegale Dinge sollte man in einem öffentlichen Forum wie hier besser nicht reden (bzw. schreiben) und auch niemand dazu anleiten, in diese Richtung zu denken ... . Gruß fach_i_81

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...