Nein Dennis! Ein Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf ein wohlgesinntes Arbeitszeugnis. Aber daraus folgt, dass er mindestens eine 3 schon sicher hat. Alles was besser ist muss der Arbeitnehmer beweisen (E-Mails, Kollegenaussagen, Berichtshefte), alles was schlechter als 3 ist muss der Arbeitgeber beweisen (Rügen, Abmahnung, Beurteilungen).
Nun musst du das abschätzen ob du Beweise für eine 2 hast. Da kann dir zwar ein Anwalt helfen, aber dass solltest du in so einer frühen Phase nicht machen. Was klar ist, ist dass das Zeugnis so nicht akzeptabel und vor den Kadi gehen kann.
Das solltest du aber nicht. Hake beim Arbeitgeber nach. Droh nicht, sondern bleib immer freundlich und erkläre deine Lage. Bitte darum dass du ein Bedauern ins Zeugnis kriegst. Das ist wichtiger als die anderen Punkte.
Ein Personaler liest immer zuerst den letzten Abschnitt (Grund der Kündigung, Wünsche, Bedauern), da dies der einzige Teil des Zeugnisses ist, der nicht eingeklagt werden kann.
Ich bin 3 Monate meinem Ausbildungsbetrieb nachgelaufen weil die es nicht auf die Kette gekriegt haben ein ordentliches Zeugnis auszustellen. Am Ende habe ich eine notenmäßige 1-2 mit zwei Makeln, die ich aber nicht anfechten kann (********ene Formulierung im Bereich "Produktivität" und fehlendes Bedauern).