Abmahnung müssen das Fehlverhalten konkret benennen, sonst sind sie unwirksam. Der Sachverhalt reicht nicht aus, um genau sagen zu können, wofür du abgemahnt wurdest. Poste doch mal bitte den Text der Email (anonymisiert, natürlich), dann lässt sich feststellen, ob die Abmahnung wirksam ist oder nicht.
Das zum einen.
Zum anderen :
Wenn dein Chef dir kündigen will, dann reicht eine Abmahnung nicht aus. Nur wenn sich das Fehlverhalten aus der Abmahnung ein zweites Mal wiederholt, kann er dir kündigen. Jedes andere Fehlverhalten muss er erneut abmahnen.
Beispiel :
Du kommst zu spät, wirst dafür abgemahnt.
Dann schwänzt du die Schule. Du kannst aber nicht gekündigt werden, hier muss wieder abgemahnt werden - anderes Fehlverhalten.