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Azucena

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  1. Aus dem Threadtitel entnehme ich, dass du das Unternehmen wechseln möchtest, um das dritte Lehrjahr in einer anderen Firma zu machen? Dann schreib das auch ins Anschreiben, am besten mit einem oder zwei Sätzen zur Begründung, schließlich muss der potentiell neue Chef ja wissen, auf was für eine Stelle du dich überhaupt bei ihm bewirbst und warum.
  2. Vielleicht sollte man in solchen Grenzfällen wie diesem das wertende Wort einfach ganz weglassen? Vor allem da eine 2,6 zwar eindeutig näher an der 3, als an der 2 ist, aber ja trotzdem besser, als eine 3? Die Prüfung ist bestanden, die Noten stehen im Zeugnis, welches zu lesen der Personalverantwortliche wohl in der Lage sein wird, da man es ja ohnehin mitschickt...
  3. Du nimmst nicht wirklich Bezug darauf, was die Firma, bei der du dich bewirbst tut, was dort deine Aufgaben sein sollen, das solltest du aber, weil sonst leicht der Eindruck entsteht, dass du dieses Anschreiben genau so an zig Firmen schickst. Du könntest evtl. noch einen Satz dazu schreiben, warum du nicht übernommen wirst? Oder falls du übernommen wirst, warum du trotzdem was anderes suchst.
  4. Man kann laut BBiG theoretisch sogar auf 1,5 Jahre verkürzen, also ein Jahr wegen Vorbildung, whatever, verkürzen und dann Prüfung wegen guten Noten und so vorziehen.
  5. Es gibt deutlich zuviele Abiturienten, als dass es sinnvoll wäre, dass die alle studieren. Mal abgesehen davon, dass ein Abitur zwar offiziell Hochschulreife heißt, aber noch lange nicht bedeutet, dass man in der Lage ist ein Studium zu schaffen, kann es wohl kaum sinnvoll sein, wenn 40% (oder mehr?) der Bevölkerung studiert haben und sich zu schade sind, sich auch mal die Finger mit was "niederqualifiziertem" schmutzig zu machen. Kann man doch.
  6. Dazu kommt wahrscheinlich, dass die Gleitzeit auch für die Azubis offenbar gar nicht ganz außer Kraft gesetzt wurde, sondern nur die Weisung erfolgte, sie dürfen nicht allein im Betrieb bleiben, wenn kein Nicht-Azubi da ist, wenn ich das richtig verstanden habe. Diese Regelung ist ja auch offenbar nicht grundlos ergangen, klang zumindest im ersten Post so? Der Arbeitgeber kann ja auch einzelne Arbeitnehmer dazu auffordern am ersten Tag einer Krankheit ein Attest vorzulegen, selbst wenn für die Mehrheit im Betrieb die 3-Tages-Regel gilt. Wenn überhaupt, erreicht man da wohl am ehesten über freundliche Gespräche was, aber wohl kaum über "aber im Arbeitsrecht steht...", vermute ich.
  7. Aber mal eine andere Sache: Es heißt doch jetzt "nur", dass die Azubis mit dem letzten Mitarbeiter gehen müssen? Ein gewisses Maß an Flexibilität ist also noch drin? Die anderen Mitarbeiter müssen ihre Stunden ja auch irgendwie zusammenbekommen, also müsste es doch möglich sein sich so abzusprechen, dass man seine Unterstunden abgearbeitet kriegt? Klar, ein gewisses Maß an Flexibilität geht den Azubis verloren so, aber doch nicht alles?
  8. Aufgrund von der Sache mit dem Direktionsrecht würde ich vermuten: eher nein, trotz Gewohnheitsrecht Pech gehabt.
  9. Wenn die Floskel mit den Nebenabreden im Vertrag steht und die Regelung über die bisherige Gleitzeit schon nicht schriftlich war, dann haben die Azubis aber doch auch keinen Anspruch darauf, dass sie bestehen bleibt, oder sehe ich das falsch? Also das ist dann halt s***, aber Pech?
  10. Das mit dem Bezug auf die Stellenausschreibung ist ja im Zweifel immer wichtig und auch wenn das bisherige Tätigkeitsfeld ein anderes war, oder gerade dann, ist doch wichtig zu schreiben: Warum willst du diese Stelle? Warum bei dieser Firma? Was könnte dich besonders dafür qualifizieren?
  11. Du beziehst dich in deinem Anschreiben überhaupt nicht auf die Ausschreibung, ich denke, es wäre ganz gut, wenn du das tun würdest, damit nicht der Verdacht aufkommst, dass du eine 0-8-15-Bewerbung zusammengeschrieben hast und die jetzt an ca. 17245 Firmen schickst.
  12. @submain: Es geht hier nicht um eine Prüfung von IT-Kätzchen, sondern darum, dass sie bei der Prüfung ihrer Cousine als Haarmodel dabei ist Ich denke mal, für ihre eigene Abschlußprüfung würde ihr Chef ihr schon frei geben...
  13. Ich kann mir vorstellen, dass es eher darum geht? Dass du eben weder in der Berufsschule, noch im Betrieb bist, also sollst du auch einen Urlaubstag opfern und das passiert jetzt halt, indem du an einem Tag, wo du offiziell Urlaub hast zur Berufsschule gehst.
  14. Normalerweise meldet sich doch auch die Kasse bei einem, wenn sie eine Mitteilung bekommt, dass man aus dem momentanen Versicherungsverhältnis rausfällt? Also ich hab damals, als ich 25 wurde, von meiner Kasse direkt 'nen Brief bekommen, ob ich jetzt, wo ich nicht mehr über meine Eltern versichert bin, nicht trotzdem bei ihnen bleiben möchte und war ab dann als Studentin dort versichert. Ich hab dann auch später mal nachgefragt, was passiert, wenn man arbeitslos wird, aber keine Leistungen bekommt und bekam damals gesagt, dass die Kasse einige Zeit wartet und sich dann aber auch von sich aus meldet und nachfragt, was denn nun Sache ist. Hast du denn die letzten 4 Monate auch keine Beiträge gezahlt? Bzw. wie wurden die vorher gezahlt? Vielleicht geht die Kasse noch davon aus, dass du studentisch versichert bist? Am einfachsten und erfolgreichsten wird es wohl sein, wenn du mal direkt bei der Kasse nachfragst? Es gibt Übergangszeiten, in denen man nicht zahlen muss, wenn man nichts verdient und keine Leistungen vom Amt kriegt, wie lang die sind weiß ich aber nicht, die Kasse sollte das aber wissen. Ich war mal 2 Woche ohne Bezug von Leistungen arbeitslos, für die Zeit musste ich keine freiwillige Versicherung zahlen, aber bei 4 Monaten kann das natürlich anders sein. Und wenn du nachzahlen musst, dann ist es ja trotzdem sinnvoll das schnell zu klären, die Möglichkeit einer Ratenzahlung wird es im Zweifelsfall bestimmt geben.
  15. Warum wirst du denn panisch, dass dein jetziger AG denken könnte, dass du dich nach was anderem umsiehst? Wenn ich das richtig verstehe, wäre das in deiner Situation (befristeter Vertrag) doch gar nicht so unverständlich? Und dass HH Interesse an dir zeigen hilft dir doch vielleicht beim jetzigen AG sogar in Bezug auf die Entfristung?

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