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Th0mKa

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  1. Klage müsstest du vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben, in der ersten Instanz trägt jeder seine Kosten selbst. Wenn du eine Arbeitsrechtschutz hast oder Gewerkschaftsmitglied bist sollten die die Kosten tragen. Die sollten dich aber auch beraten können wenn du da eh schon bezahlst.
  2. Ja, ich kenne sonstige Beschäftigte im IT Bereich. Du kannst ja die Anforderungen auch selbst prüfen, Grundlage könnte das unten stehende Dokument des Bundesverwaltungsamtes sein. Wenn du zu der Einschätzung eines sonstigen Beschäftigten kommst und deine Behörde nicht hilft aber nur Klage. Zielführender könnte da ein Wechsel in eine andere Behörde mit Festschreibung des sonstigen Beschäftigten sein. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=3
  3. Tatsächlich machen es wohl mehr falsch als richtig Verantwortung im Sinne von Auswirkung oder Tragweite ist tariflich tatsächlich unbeachtlich, gab da auch ein älteres BAG Urteil zu. Bürgermeister sind Wahlbeamte, Besoldungsregelungen sind für Tarifbeschäftigte nicht relevant.
  4. Es ist völlig egal ob der "Praktikant" was produktives macht oder nicht, wer ein Praktikant ist und wer nicht wird im MiloG §22 definiert und diese Schnuppertage sind nach dieser Definition üblicherweise keine Praktika. Es muss also mindestens der Mindestlohn für diesen Tag gezahlt werden und der AN muss den Nebenjob vermutlich bei seinem AG mindestens anzeigen. Urlaub muss man dafür nicht zwingend nehmen, können ja auch Ü-Stunden oder unbezahlte Freistellung sein.
  5. Woher willst du denn wissen das das aktuell sehr gut ist, vielleicht ist das ja auch einfach Standard? Soviel Erfahrung in diesem Bereich hast du ja nun nicht. Letztendlich musst du von einem Wechsel natürlich selbst überzeugt sein, aber ich empfehle das gelegentliche verlassen der eigenen Komfortzone.
  6. Du meinst in allen Firmen außer in deiner arbeiten Unmenschen und Nichtskönner? Für mich klingt das alles zu sehr nach Ausrede um die eigene Bequemlichkeit zu decken.
  7. Angst ist ein schlechter Ratgeber, man sollte Vertrauen in seine Fähigkeiten haben.
  8. Der war gut, das sind fast 10% weniger. Ich denke es ist schon ein Unterschied ob du bei 90 oder bei 45k auf 5k verzichtest. Generell fände ich die Angabe eines Gehaltsbandes wie in A bei Stellenausschreibungen schon recht hilfreich.
  9. Lehrer sind üblicherweise Angestellte oder Beamte des jeweiligen Bundeslandes, von den Kommunen werden die sowieso nicht verbeamtet.
  10. Wenn du glaubst das Sekretärinnen/Assistenten nur Briefköpfe designen bist du ganz schön arrogant. Wahrscheinlich würdest du keine zwei Tage auf so einer Stelle überleben weil dich das Multitasking mit ständig geänderten Prioritäten, neuen Aufgaben, gestrichenen alten Aufgaben die du schon fast erledigt hattest, etc. schwer überfordern.
  11. Das heißt das der Gesetzgeber, sozusagen per Default, ab dem zweiten Jahr eine für den Arbeitgeber längere Frist vorgesehen hat als für den Arbeitnehmer.
  12. Eigentlich nicht, es ist der gesetzlich vorgesehene Normalfall.
  13. Die Rechtsprechung geht davon aus das längere Fristen gut für den Arbeitnehmer sind. Ob das jetzt im Einzelfall durch den Arbeitnehmer anders gesehen wird weil er unbedingt weg will ist da unerheblich.
  14. In meiner vorherigen Firma (MV) war das Einstiegsgehalt für einen Master 40k, als FIAE so etwa 33k.
  15. Ist ja auch kein Problem, besser als das Gesetz geht immer.
  16. Na weil sie beschlossen haben dir das als Mehrwertdienst für 2 EUR je Vorgang zur Verfügung zu stellen. Du könntest ja auch 2 mal im Jahr 10 Minuten investieren und die Rechnungen runterladen. P.S.: Aus gut unterrichteter Quelle weiß ich das für O2 DSL und O2 Telefon unterschiedliche ERP Systeme verwendet werden, wahrscheinlich kommt der Unterschied einfach aus der Historie.
  17. Erstmal grundsätzlich, Probezeit ist Probezeit und Kündigungsschutz ist Kündigungsschutz. Das eine ist eine Regelung des §622 BGB und das andere ein eigenständiges Gesetz. Wenn du etwas vereinbaren willst was dich gegenüber den gesetzlichen Regelungen besser stellt, sollte es wie immer im Vertrag stehen. Die Auswirkungen einer verkürzten Probezeit auf den Kündigungsschutz sind wirklich nur gering, im Wesentlichen verlängert sich dann die Kündigungsfrist von 14 Tage auf 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Allerdings kann mit dem Ende der Probezeit ja z. B. auch eine Gehaltserhöhung oder ein sonstiges Goodie verknüpft sein, da lohnt sich eine verkürzte Probezeit dann schon.
  18. Relativ einfach, fest definierte Laufzeit ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit mit Mindestabnahme eines Stundenkontingents und definierten Aufgaben. Viel aufwendiger für dich ist es deinen Mindeststundensatz auszurechnen.
  19. Ja, und einen Account und einen Schreibtisch und überhaupt. Alles schnell lösbar im Vergleich zu einer Stellenauschreibung mit HR und Betriebsratsbeteiligung.
  20. Das ist wahrscheinlich das übliche "Problem" in Konzernen. Wenn ich als Manager jemanden einstellen will, egal wie lange, muß ich einen Prozess mit HR anstoßen, das dauerrt. Wenn ich einen Freelancer anheuern will brauche ich nur ein Budget, das ist im Idealfall schon da.
  21. Ich würde mit einem Zielgehalt von 45k ins Rennen gehen, dann können die sich aussuchen ob sie das mit 12 Gehältern zahlen oder 12 + Zielvereinbarung oder was auch immer dort so üblich ist. Denk daran, das was du aktuell verdienst ist nicht der Maßstab - relevant ist was du verdienen willst.
  22. Es ist halt nicht nur die Landesregierung, sondern auch viel Clusterbildung. Ähnlich wie Düsseldorf bei den asiatischen Firmen.
  23. Du könntest mal damit anfangen die gestellten Fragen zu beantworten.
  24. Du guckst von der falschen Seite, Dollarzeichen in den Augen sind ein schlechter Ratgeber. Du solltest nach Stellen suchen die dir Erfahrungen in einem gewünschten Umfeld bringen um dann in 3-4 Jahren in eine anspruchsvollere und besser bezahlte Stelle zu wechseln. Was verdienst du denn bei deinem aktuellen Arbeitgeber und was machst du da?

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