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Arbeitszeit inkl. oder exkl. Pause?


Schneeheinz

Empfohlene Beiträge

8 Std. + Pause (mind. 60 Min für Azubis, 30 Min für Angestellte).

60 Minuten für minderjährige Azubis ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden (§11 JArbSchG).

30 Minuten für volljährige Azubis, bei einer Arbeitszeit von bis zu 9 Stunden. Ab einer Arbeitszeit von über 9 Stunden, sind es 45 Minuten (§4 Arbeitszeitgesetz).

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Ich arbeite immer 8 Stunden durch... hab keine lust auf pause von 30 min dann bin ich eher @home *G*

Habe das am Anfang auch gemacht.... aber mir wurde nahegelegt mittag zu machen...

wenn ich du wäre würde ich auch mittag machen, nach einer pause kann man besser arbeiten... das ist auch sinn der sache bei einer pause

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Ich habe das Gefühl, einer meiner Beiträge ist verschwunden...

Weiß einer von euch, ob der Arbeitgeber die Pausenzeit hochsetzen darf? Also für +18-jährige Angestellte auf mehr als 30 Minuten (1 h wird immer abgezogen, ob man Pause macht oder nicht) bei 8 h Arbeit ohne dass es einen Tarifvertrag o.ä. gibt und im Vetrag dazu nichts steht?

Sollte meine Frage versehentlich woanders aufgetaucht sein, möge man mir verzeihen :)

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Die 30 Minuten Pause nach 6 Stunden sind afaik auch lediglich aus versicherungstechnischen Gründen eingeführt wurden...

Naja, aber nur fast. :D

§ 4 ArbZG Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

bimei

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Naja, aber nur fast. :D

§ 4 ArbZG Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

bimei

Ha wieder was gelernt, was mich sicher irgendwer in irgendeiner Prüfung irgendwo fragen wird :D

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