Schneeheinz Geschrieben 20. August 2007 Geschrieben 20. August 2007 Hi, wisst ihr, wie das mit der Arbeitszeit für volljährige Azubis ist, ich habe im Vertrag 8 Std. tägliche Arbeitszeit stehen, sind da die Pausen vom Gesetzgeber her schon drin, oder nicht? Gruß Alex
Nhuya Geschrieben 20. August 2007 Geschrieben 20. August 2007 8 Std. + Pause (mind. 60 Min für Azubis, 30 Min für Angestellte).
Brina811 Geschrieben 20. August 2007 Geschrieben 20. August 2007 Soweit ich weiß, gelten die 60 Minuten für minderjährige Azubis. In diesem Fall sollten also zu den 8 Stunden 30 Minuten Pause dazu kommen.
Carwyn Geschrieben 20. August 2007 Geschrieben 20. August 2007 8 Std. + Pause (mind. 60 Min für Azubis, 30 Min für Angestellte). 60 Minuten für minderjährige Azubis ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden (§11 JArbSchG). 30 Minuten für volljährige Azubis, bei einer Arbeitszeit von bis zu 9 Stunden. Ab einer Arbeitszeit von über 9 Stunden, sind es 45 Minuten (§4 Arbeitszeitgesetz).
Arthuro Geschrieben 21. August 2007 Geschrieben 21. August 2007 Ich arbeite immer 8 Stunden durch... hab keine lust auf pause von 30 min dann bin ich eher @home *G*
Pan!k Geschrieben 21. August 2007 Geschrieben 21. August 2007 Ich arbeite immer 8 Stunden durch... hab keine lust auf pause von 30 min dann bin ich eher @home *G* Habe das am Anfang auch gemacht.... aber mir wurde nahegelegt mittag zu machen... wenn ich du wäre würde ich auch mittag machen, nach einer pause kann man besser arbeiten... das ist auch sinn der sache bei einer pause
trebstyle Geschrieben 21. August 2007 Geschrieben 21. August 2007 durcharbeiten hilft nichts... mittagspause wird dir i. d. r. einfach abgezogen, egal ob du pause machst, oder nicht.
Pan!k Geschrieben 21. August 2007 Geschrieben 21. August 2007 durcharbeiten hilft nichts... mittagspause wird dir i. d. r. einfach abgezogen, egal ob du pause machst, oder nicht. bei mir nicht... ich muss nicht mal stempeln... hat vor- und nachteile ein nachteil ist das halt Überstunden nicht gut geschrieben werden
Mike_Rosoft Geschrieben 22. August 2007 Geschrieben 22. August 2007 ich hab 60 Minuten Pause, obwohl ich jetzt schon fast 21 bin. Liegt daran, dass das JArbSchG bei uns auf alle Azubis angewandt wird. Nachteil ist halt, dass ich später heim komme.
Nhuya Geschrieben 23. August 2007 Geschrieben 23. August 2007 Ich habe das Gefühl, einer meiner Beiträge ist verschwunden... Weiß einer von euch, ob der Arbeitgeber die Pausenzeit hochsetzen darf? Also für +18-jährige Angestellte auf mehr als 30 Minuten (1 h wird immer abgezogen, ob man Pause macht oder nicht) bei 8 h Arbeit ohne dass es einen Tarifvertrag o.ä. gibt und im Vetrag dazu nichts steht? Sollte meine Frage versehentlich woanders aufgetaucht sein, möge man mir verzeihen
SoL_Psycho Geschrieben 23. August 2007 Geschrieben 23. August 2007 Imho: Nein, darf er nicht... Die 30 Minuten Pause nach 6 Stunden sind afaik auch lediglich aus versicherungstechnischen Gründen eingeführt wurden... So wurde es uns zumindest gesagt
bimei Geschrieben 23. August 2007 Geschrieben 23. August 2007 Die 30 Minuten Pause nach 6 Stunden sind afaik auch lediglich aus versicherungstechnischen Gründen eingeführt wurden... Naja, aber nur fast. § 4 ArbZG Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. bimei
allesweg Geschrieben 23. August 2007 Geschrieben 23. August 2007 Weiß einer von euch, ob der Arbeitgeber die Pausenzeit hochsetzen darf?Ja natürlich - in Betriebsvereinbarungen oder sogar im Einzelvertrag. Früher oder mehr ist immer möglich. Ich z.B. habe die 30 Minuten per Betriebsvereinbarung bereits nach fünf Stunden.
SoL_Psycho Geschrieben 23. August 2007 Geschrieben 23. August 2007 Naja, aber nur fast. § 4 ArbZG Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. bimei Ha wieder was gelernt, was mich sicher irgendwer in irgendeiner Prüfung irgendwo fragen wird
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