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Nach der Ausbildung Schule machen -> ALG ?


Smilla

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Hallo,

da ich nach meiner Ausbildung zum FIAE nicht übernommen werde, bin ich am überlegen was ich hinterher machen würde.

Wenn ich keine Stelle bekommen, würde ich gerne eine Schule machen, kaufmännisches Berufskolleg z.B. (will in die Kaufmännische Richtung gehn).

Kann ich Arbeitslosengeld beantragen trotz das ich Schule mache? Oder bin ich nicht arbeitslos wenn ich ein Berufskolleg besuche?

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@Schrotti.f

Beim Schülerbafög gelten andere Gesetze als beim "normalen" Bafög.

Für die Zwischenzeit zwischen Ausbildungsende und Schulbeginn steht einem ALG1 zu, und falls dieser Abschnitt des Nichtstuns nicht länger als vier Monate dauert gibt es auch noch Kindergeld obendrauf.

nach seiner ausbildung hat er FOS gemacht und nichts bekommen.

Und bei mir aus der klasse bekommen auch welche keins

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Die Frage war vielleicht etwas missverständlich formuliert: während der Schulzeit kann @TE natürlich kein Arbeitslosengeld bekommen, aber, wie es @Fahrradsattel schon richtig dargestellt hat, im Zeitraum zwischen Ausbildungsende und Beginn der Schuljahrs bekommt er Arbeitslosengeld. Ist vielleicht nicht unbedingt viel, aber ich hatte es damals ähnlich gemacht, im Zeitraum zwischen dem Ende der BOS (Schule / Bayern) und dem Beginn des Studiums hab ich mich für 4 Monate rein pro forma "arbeitslos" gemeldet (natürlich hab ich da nicht wirklich einen "neuen Job" gesucht, das ist aber eine andere Frage), und das, was ich dann an ALG bekommen habe, hat ausgereicht, um einen Führerschein der Klasse 1 zu bezahlen. Also: es geht.

Gruß fach_i_81

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ein bekannter von mir hat auch die FOS gemacht und kein Bafoeg bekommen.

Bei der BOS laeuft das aber anscheinend anders, weis auch nicht wieso ...

Mein Bruder studiert und bekommt kein Bafoeg weil mein Vater zu gut verdient.

Ich hab aber fuer die BOS ohne Probleme Bafoeg beantragen koennen, man darf nur nicht mehr als 5200 Euro Vermoegen haben.

mfg Stefan

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bafög ist abhängig von der schulform und ob eine berufsausbildung vorhanden ist.

schülerbafö mussnicht zurückgezahlt werden.

das normale bafög muss ebenfalls nicht! zurückgezahlt werden, es müssen nur die 50% die als darlehen über eine bank laufen(max 10.000 euro) zurück gezahlt werden.

wenn man zuhause wohnt is das einkommen der eltern anzugeben, un zwar mittels einkommenssteuererklärung

schaut doch einfach mal auf bafoeg.de, dort findet ihr auch die förderungshöhe usw

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beim schülerbafög kommt es sehr wohl auf das einkommen der eltern an! und um bafög zu erhalten darf man dann auch nicht bei den eltern leben. zudem erhält man den zuschuss (zuschüsse müssen nie zurück gezahlt werden) nur, wenn man bei nem fachabi davor eine abgeschlossene beraufsausbildung oder als ungelernter xy jahre in einem beruf gearbeitet hat bzw. es die voraussetzung der schule / des bildungsweg ist.

das man das schülerbafög ohne berechnung des einkommen der Eltern bekommt, wäre mir echt neu oO.

Bearbeitet von tTt
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das das Schülerbafoeg auf jeden Fall Elternabhängig ist. Aber man es auch beziehen kann wenn man noch zuhause lebt. Der Satz ist dann geringer, aber damals waren das immerhin 192€ im Monat. Wenn man nicht mehr zu Hause lebt ist es natürlich mehr.

Ciao Cyber

aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass schülerbafög in gewissen fällen elternunabhängig ist :-P

ich war 2 jahre in der BOS in bayern, es wurden mir 354 € als zuschuss (keine rückzahlung!) gezahlt. für fragen würde ich mich an deiner stelle an das nächste landratsamt oder an das schulsekretäriat wenden. die wissen da sehr wohl bescheid. (siehe BAföG-Bedarf - FAQ - BAföG - Studis Online ff.)

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Eine elternunabhängige Förderung erfolgt,

* wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder sie im Ausland leben und dort rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, Unterhalt im Inland zu leisten,

* wenn die Ausbildungsförderung für den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs geleistet wird,

* wenn die Auszubildenden bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben (und ausnahmsweise trotz dieses Umstands gefördert werden),

* wenn die Auszubildenden bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon fünf Jahre erwerbstätig gewesen sind, nachdem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben,

* wenn die Auszubildenden vor Beginn des Ausbildungsabschnitts eine zumindest dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung absolviert haben und anschließend mindestens drei Jahre erwerbstätig waren (eine kürzere Ausbildung kann durch eine entsprechend längere Erwerbstätigkeit kompensiert werden, wenn insgesamt mindestens sechs Jahre erreicht werden; umgekehrt gilt dies nicht: auch bei einer Ausbildung von mehr als drei Jahren muss anschließend noch eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden).

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Ich werde nach Ende meiner FIAE Ausbildung eine Ausbildung zur Industriekauffrau anhängen.

Kann ich da irgendwelche zusätzlichen finanziellen Leistungen beantragen? Da ich daheim wohne wohl eher nicht oder? Bekomme da (brutto) im ersten Jahr 550, im zweiten jahr 600 und im dritten jahr 650. Also schon ziemlich wenig.

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