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Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

Hallo,

ich betreibe eine kleine Community in der z.B. unter Fotos Kommentare abgegeben werden können. Nun hat eine Besucherin mich per E-Mail kontaktiert und darum gebeten ihr zu helfen, da ein Kommentar von einem Foto auf dem sie zu sehen ist ihr alles andere als gefÀllt.

Sie teilte mir mit, dass sie rechtlich gegen ihren Ex-Freund vorgeht der sie belÀstigt und als Stalker auftritt und ihn hinter diesen Kommentaren vermutet.

Nun die Frage, ob ich die IP-Adresse so einfach herausgeben muss (ich denke nicht, solange es sich nicht um Polizei oder Gericht) bzw. darf. Evtl. sind diese Daten ja auch geschĂŒtzt und dĂŒrfen nicht so einfach an jeden herausgegeben werden.

Danke fĂŒr Tipps und beste GrĂŒĂŸe

Slayer8

Geschrieben

Solange du keinen gerichtlichen Beschluss zur Herausgabe bekommst (und dir eine Zuordnung des Kommentares ĂŒberhaupt möglich ist - also z.B. IP-Adresse und Datum/Zeit des Postings bekannt), musst du gar nichts herausgeben.

Allenfalls mĂŒsstest du unter bestimmten Bedingungen den Kommentar entfernen/löschen.

Andererseits - mit der IP-Adresse wird die Person absolut nichts anfangen können, da der Provider den Namen der Person, die die IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzt hat, nur auf richterliche Anordnung herausgeben darf oder wenn Gefahr im Verzug ist. Also ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass derjenige eine dynamische und keine feste IP benutzt.

Geschrieben

Moin und danke schonmal fĂŒr die Info,

die Frage ist ob ich ĂŒberhaupt die IP Adresse an Perseonen herausgeben darf oder ob ich mich dann strafbar mache.

Gruß

Slayer8

Geschrieben

Ich wĂŒrde eher sagen nein darfst du nicht. Bei wikipedia ist das vom System her so das man die IP sieht, das heißt wenn du da etwas schreibst ist dir klar das jeder deine IP sehen kann. Da das auf seiner Seite ja anscheinend nicht so ist kann man das imho nicht mit wikipedia vergleichen.

Geschrieben (bearbeitet)
Moin und danke schonmal fĂŒr die Info,

die Frage ist ob ich ĂŒberhaupt die IP Adresse an Perseonen herausgeben darf oder ob ich mich dann strafbar mache.

Ist es nicht sogar eher so, dass du dich schon strafbar machst, wenn du die IP-Adresse speicherst? Also es gab ein Urteil zu einer Seite von Bund (Polizei glaub ich irgendwas) und da wurde gesagt dass IP-Adressen als zu einer Person zuortbar nicht gespeichert werden dĂŒrfen. Seit dem geht ja das rĂ€tselraten rum, ob man IP-Adresse in Zugriffslogs etc ĂŒberhaupt speichern darf oder ob man das anonymisieren muss.

Zu deinem Problem speziell: Ich wĂŒrde die Daten nicht rausgeben. Wer sagt denn dass das stimmt was die sagt? Und wenn es stimmt kann sie das ĂŒber die Polizei bzw SA regeln. Wenn die kommen dann musst du das rausgeben. Die Frage ist aber ob du die IP von einem Kommentar speicherst. In der Access.log könnte man das evtl nachvollziehen. Wenn der Kommentar wirklich beleidigend ist o.Ă€. dann solltest du den auf Aufforderung löschen, was sie ja aber scheinbar nicht gefordert hat. Nur weil ihr was nicht passt muss das ja aber noch lange nicht strafrechtl. relevant sein.

In so einem Fall musst du einfach ganz unbeeinflusst da ran gehen. Klar ist es vielleicht eine miese Sache wenn der sowas macht, aber dass darf dich dabei nicht wirklich interessieren. Das Gesetzt interessiert es auch nicht unbedingt.

Bearbeitet von JesterDay
Geschrieben

!Achtung nur eigene einschĂ€tzung ich ĂŒber nehme keine Haftung!

Hi die rechtsausleggung ob er die IP speichern darf ist etwas schwieriger weil er je nach auslegung sogar dazu verpflichtet ist, er bietet auf seiner seite einen Service an der fĂŒr dritte genutzt werden kann und damit ist er aus meiner sicht dazu verpflichtet diese daten fĂŒr einen zeitraum x zu speichern damit im falle einer straftatt (in dem fall z.B. beleidigung) der schuldige ermittelt werden kann.

Geschrieben

Wenn in den Nutzungsbedingungen steht, dass die IP gespeichert wird, dann ist das definitiv erlaubt. Diesen muss ein User ja vor der Nutzung zustimmen.

Ob die IP-Adresse wirklich dieser Person zuordbar ist, ist ja noch eine andere Frage. Es kann ja genauso sein, dass jemand bei Freunden surft, sich der Internetanschluss geteilt wird und nur auf einen Namen lĂ€uft, ein Internetcafé oder Hotspot benutzt wird oder ein Proxy-Service. Dann stimmt die IP-Adresse nicht mit der des Anschlusses der verdĂ€chtigen Person ĂŒberein.

@U[[ °LoneWolf°:

Afaik ist er erst einmal - genau wie bei einem GĂ€stebuch - nur dazu verpflichtet, EintrĂ€ge zu löschen, wenn sie gegen geltendes Recht verstossen, oder aber Beleidigungen enthalten, und sich jemand dadurch angegriffen fĂŒhlt. Ob er darĂŒber hinaus noch weitere Pflichten hat, hĂ€ngt aber stark von den Nutzungsbedingungen ab. Ohne diese kann man dazu also nichts sagen.

@Slayer8:

Poste doch mal die Nutzungsbedingungen hier.

Geschrieben

Ich bin Mitbetreiber einer Freizeitcommunity mit ~100.000 aktiven Mitgliedern. Da kommt es hĂ€ufiger vor, dass durch Nutzer strafrechtlich relevante Inhalte veröffentlicht werden oder Nutzer A gegen Nutzer B zivilrechtlich vorgeht. Seit jeher gibt es IPs ausschließlich auf Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, never ever an irgendwelche Privatpersonen.

Die Polizei fordert vom ISP dann die Zuordnung IP <--> Anschlussinhaber an, hinderlich dabei ist teilweise mangelndes KnowHow der Beamten und nicht-zeitgemĂ€ĂŸe Kommunikationswege (postalische Anfrage nach Verbindungsdaten) sowie die stark differierenden Speicherfristen der unterschiedlichen Provider. Klappt dieser Vorgang, klingelt die Polizei dann an der TĂŒr des Anschlussinhabers, welcher dann erstmal mit dem Vorfall konfrontiert wird.

GrĂŒsse

Alex

Geschrieben
Wenn in den Nutzungsbedingungen steht, dass die IP gespeichert wird, dann ist das definitiv erlaubt. Diesen muss ein User ja vor der Nutzung zustimmen.

Das alleine heißt nichts. Wenn es nicht erlaubt ist (was ich nicht weiß) dann macht der Hinweis in den AGBs es trotzdem nicht legal.

Geschrieben

Hi die rechtsausleggung ob er die IP speichern darf ist etwas schwieriger weil er je nach auslegung sogar dazu verpflichtet ist, er bietet auf seiner seite einen Service an der fĂŒr dritte genutzt werden kann und damit ist er aus meiner sicht dazu verpflichtet diese daten fĂŒr einen zeitraum x zu speichern damit im falle einer straftatt (in dem fall z.B. beleidigung) der schuldige ermittelt werden kann.

Demnach mĂŒsste jeder ISP die Daten speichern um den Schuldigen ermitteln zu können. Ist aber definitiv nicht so, im Gegenteil. Von der VDS abgesehen mĂŒssen die Daten gelöscht werden wenn sie nicht fĂŒr die Abrechnung erforderlich sind. Und damit nĂŒtzen einem auch seine Daten absolut nichts. Siehe hierzu Urteil im Fall Holger Voss (Holger Voss ñ€ñ€Ɠ Wikipedia).

Er ist erstmal nur verpflichtet Beleidigungen (u.Ă€.) zu löschen, alles weitere ist nicht mehr seine Sache. Wenn die IP-Adresse ermittelt werden kann ist das GlĂŒck, sonst nichts.

Er mĂŒsste die Adressen ĂŒberhaupt nicht speichern. Dann kann ihm auch keiner was... (NatĂŒrlich könnte er dann dazu verdonnert werden die aufzuzeichnen, wenn da dann sehr oft solche Beleidigungen o.Ă€. von der Seite vor Gericht landen o.Ă€., aber solange das nicht der Fall ist...)

Geschrieben
Demnach mĂŒsste jeder ISP die Daten speichern

...

Von der VDS abgesehen mĂŒssen die Daten gelöscht werden wenn sie nicht fĂŒr die Abrechnung erforderlich sind. (Holger Voss ñ€ñ€Ɠ Wikipedia).

Nur mal so hast du dir den Artikel bis zu ende durch gelesen und bist dir im klaren darĂŒber das sich in den letzten 2 Jahren da einiges getan hat?

Wobei die ISP's erst ab 2009 verpflichtet sind.

c't - Hintergrund - Neue Regeln zur ĂƒÆ’Ă…â€œberwachung der Telekommunikation

heise online - Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-ĂƒÆ’Ă…â€œberwachung

Ausblick

Angesichts der im Dezember 2005 durch das EU-Parlament erlassenen[14] Richtlinie ĂŒber die Vorratsdatenspeicherung und der daraufhin von der Bundesregierung geplanten[15] GesetzesĂ€nderung wird es fĂŒr Internet-Provider möglicherweise bald nicht nur erlaubt, sondern sogar verpflichtend sein, Einzelheiten ĂŒber die Internetverbindungen ihrer Kunden zu speichern. Damit könnte die von Holger Voss erstrittene Entscheidung hinfĂ€llig werden.

Allerdings bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsgrundlage fĂŒr diese EU-Entscheidung[16] sowie an der Vereinbarkeit dieser Richtlinie mit dem Grundgesetz und mit der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention. FĂŒr den Fall einer entsprechenden GesetzesĂ€nderung haben bereits mehrere tausend Menschen unter Koordination des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde[17] angekĂŒndigt.

Geschrieben (bearbeitet)
Nur mal so hast du dir den Artikel bis zu ende durch gelesen und bist dir im klaren darĂŒber das sich in den letzten 2 Jahren da einiges getan hat?

Ich weiß sehr wohl was sich getan hat, aber weißt du auch, dass die Daten der VDS nicht fĂŒr Beleidigungen etc benutzt werden dĂŒrfen? In der Beziehung hat sich in den letzten 2 Jahren nĂ€mlich nichts geĂ€ndert. Dein ISP muss einiges speichern, aber garantiert nicht dafĂŒr um wegen einem Bildkommentar die Adresse rauszurĂŒcken ;)

In einer Entscheidung ĂŒber eine einstweilige VerfĂŒgung gegen die VDS hat das BVG entschieden, dass die VDS nicht ausgesetzt wird bis zur endgĂŒltigen Entscheidung, aber dass die Daten nur fĂŒr schwere Straftaten gegen höchste GĂŒter genutzt werden dĂŒrfen (*). Dazu muss ich ncihtmal den Artikel lesen, es reicht mir die Mail des Anwalts, der in Karlsruhe auch in meinem Namen geklagt hat. Auch wenn in deinem Zitat Holger Voss auch erwĂ€hnt wurde, die Speicherung der Daten findet dann in einem ganz anderen Zusammenhang statt. Somit ist die Entscheidung in einer Weise hinfĂ€llig, aber nicht in der dass der ISP die Daten jetzt einfach so 6 Monate vorhĂ€lt, fĂŒr sich selbst. Außerhalb der VDS gilt diese Entscheidung immer noch und kann auch von jedem zur Not eingeklagt werden.

*: FĂŒr das endgĂŒltige Urteil wird es dann wohl kaum weniger verlangen, wenn das Gesetzt nicht komplett kassiert wird.

Bearbeitet von JesterDay
Geschrieben

Was die ISP angeht: sicherlich ein sehr spannendes Feld. Um aber das Ausgangsposting nochmal aufzugreifen:

Wer oder was sollte mich denn daran hindern, nach belieben die IPs rauszugeben? Gibt es da konkrete gesetzliche Vorgaben, dass ich das nicht darf?

Oder anders: was wÀre denn, wenn ich die enstprechende IP einfach mal neben das Posting pinne? Verboten?

Wenn jemand da was hat: bitte mal das entsprechende Gesetz / Verordnung / was auch immer posten.

Thx a lot.

Geschrieben

HĂ€ngt also alles - wie schon erwĂ€hnt - von den Nutzungsbedingungen der Community ab, solange es nicht um eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" wie Mord o.Ă€. geht. Dann ist man dazu verpflichtet, die Daten herauszugeben, vorausgesetzt diese werden ĂŒberhaupt mitgeloggt... Die IP sollte man bei einer Community aber schon alleine aus Eigenschutz des Betreibers mitloggen.

Geschrieben
Die IP sollte man bei einer Community aber schon alleine aus Eigenschutz des Betreibers mitloggen.

Inwiefern ist der Betreiber geschĂŒtzt wenn eine IP geloggt wird? :confused:

z.B.

Die Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem Internetauftritt beginnt grundsĂ€tzlich dann, wenn der Nutzer ein Web-Angebot aufruft, denn dabei werden die IP-Adresse des vom Nutzer verwendeten Rechners und weitere technische Angaben automatisch an den Anbieter weitergeleitet. Allerdings sollte aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Mitte Berlin vom 06.09.2007 mit Az. 23 S 3/07 gegen das Bundesjustizministerium, wonach das Speichern von IP Adressen grundsĂ€tzlich gegen § 15 Telemediengesetz (TMG) verstoße, keinerlei Protokollierung beim Anbieter des Web-Angebots stattfinden.

und das aus Bayern ;)

Geschrieben (bearbeitet)

@Jesterday:

Das habe ich nicht gesagt, dass er dann geschĂŒtzt ist. Zum Eigenschutz war hier anders gemeint.

Sollte jedoch jemand BeitrĂ€ge mit rechtwiedrigem Inhalt (rechtsradikale Inhalte, Kinderpornografie, Aufrufe zu Straftaten) posten, so kann er dafĂŒr haftbar gemacht werden. Dies wird mit Kenntnis der IP-Adresse oft vereinfacht. NatĂŒrlich nur, wenn derjenige von zu Hause aus surft oder aber der auf den die IP-Adresse zu dem Zeitpunkt lief, eine Verbindung zwischen dem Usernamen und einer realen Person herstellen kann.

Steht in den bei der Registrierung aufgefĂŒhrten Nutzungsbedingungen drin, dass die IP-Adresse geloggt wird, so ist das sehr wohl legal und verstösst gegen keinerlei Rechte. Der User stimmt den Nutzungsbedingungen ja zu und akzeptiert diese somit. Wer sie nicht akzeptieren will, der darf halt diesen dann auch nicht zustimmen und die Seite nicht nutzen. Die Daten dĂŒrfen also erst nach der Registrierung erhoben werden.

Worauf du dich beziehst ist, dass z.B. google (zumindest nach deutschem Recht) keine IP-Adressen mitloggen dĂŒrfte, da man dort keiner Nutzungsbedingung zustimmen muss, um die Suche zu nutzen. Anders sieht das wieder aus, wenn man die Google-Toolbar oder so benutzt, da bei der Installation ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen wird, dass dabei bestimmte Sachen geloggt und dem Account zugeordnet werden, wie z.B. wonach man sucht, die IP-Adresse, verwendeter Browser u.s.w..

Man muss immer zwischen freiwilliger Herausgabe (z.B. weil ein User Links zu Kinderpornografie irgendwo postet, einen Selbstmord ankĂŒndigt oder eine Straftat (ich meine damit jetzt nicht sowas wie "Ich habe vorhin bei Laden xyz einen Lippenstift geklaut" o.Ă€., sondern schwerere Delikte wie z.B. Raub, Mord, Vergewaltigung, EntfĂŒhrung u.s.w.) zugibt und man dies als Forumbetreiber der Polizei meldet, inklusive der IP zum Zeitpunkt eines Postings) und der gerichtlich angeordneten Herausgabe von IP-Adressen unterscheiden.

Können, dĂŒrfen und mĂŒssen sind nunmal drei verschiedene Sachen und was erlaubt ist, hĂ€ngt von diversen Faktoren ab.

FĂŒr Seiten die keinerlei Registrierung erfordern und nur Inhalte anbieten und fĂŒr Foren oder Communities gelten unterschiedliche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten.

Beim Betrieb eines öffentlichen Forums macht es meiner Ansicht nach also durchaus Sinn, IPs zu loggen. Das heisst ja noch lange nicht, dass man diese automatisch auswertet oder einen persönlichen Nutzen daraus zieht wie z.B. Erstellung von Profilen und Weitergabe der Daten an dubiose Firmen.

Bearbeitet von Crash2001
Geschrieben (bearbeitet)

das ist keine Anwort auf die Frage, denn: hier wird nur geklĂ€rt, dass die Daten herausgegeben werden mĂŒssen, sofern entsprechende Merkmale vorliegen.

2. Sie mĂŒssen demnach die Daten nur bei Vorlage eines derartigen Beschlusses vorlegen.

3. Sollten Sie in Ihren AGB mit den Nutzern vereinbart haben, dass Sie bei Anfragen von Dritten die Daten freigeben, sofern die AnsprĂŒche fundiert dargelegt sind und der Nutzer der Freigabe zustimmt, kann sich daraus auch eine Herausgabepflicht ergeben.

Mit anderen Worten: ich muss - sofern ich dazu verdonnert werden. Aber von freiwillig steht da nix.

bzgl.

Allerdings sollte aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Mitte Berlin vom 06.09.2007 mit Az. 23 S 3/07 gegen das Bundesjustizministerium, wonach das Speichern von IP Adressen grundsĂ€tzlich gegen § 15 Telemediengesetz (TMG) verstoße, keinerlei Protokollierung beim Anbieter des Web-Angebots stattfinden.

Klingt arg nach "hÀtte, könnte, sollte". Aber konkretes scheint sich ja nirgendwo zu finden. Eigentlich bemerkenswert.

Bearbeitet von michaelmeier
Geschrieben

Das habe ich nicht gesagt, dass er dann geschĂŒtzt ist. Zum Eigenschutz war hier anders gemeint.

Sollte jedoch jemand BeitrĂ€ge mit rechtwiedrigem Inhalt (rechtsradikale Inhalte, Kinderpornografie, Aufrufe zu Straftaten) posten, so kann er dafĂŒr haftbar gemacht werden. Dies wird mit Kenntnis der IP-Adresse oft vereinfacht. [...]

Steht in den bei der Registrierung aufgefĂŒhrten Nutzungsbedingungen drin, dass die IP-Adresse geloggt wird, so ist das sehr wohl legal und verstösst gegen keinerlei Rechte.

Wenn jemand rechtswidrige BeitrĂ€ge postet, dann macht der Betreiber des Forums sich noch lange nicht deswegen haftbar. Erst wenn er davon weiß und nichts dagegen tut (den Beitrag löscht, Ă€ndert was auch immer), dann kann er dafĂŒr haftbar gemacht werden. Dabei ist es vollkommen egal ob er eine IP-Adresse geloggt hat oder nicht. Sollte er nichts gegen die rechtswidrigen BeitrĂ€ge tun, dann macht er sich strafbar, egal ob da eine IP-Adresse geloggt ist oder nicht. Entfernt er sie nach Kenntnissnahme, dann macht er sich nicht strafbar.

Und du kannst in den Nutzungsbedingungen stehen haben was du willst, wenn die Bedingungen gegen ein Gesetz verstoßen (§ 15 TMG, nach ansicht des Berliner Amtsgerichts) dann sind sie nichtig. Ich kann ja auch keinen Vertrag mit dir schließen, der dir erlaubt mich umzubringen und du gehst dann straffrei aus.

Klingt arg nach "hÀtte, könnte, sollte". Aber konkretes scheint sich ja nirgendwo zu finden. Eigentlich bemerkenswert.

Ja, so ist das eben. Gesetze werden erstmal gemacht und ausgelegt werden sie dann durch die Gerichte. Da es dazu bis jetzt erst eine Entscheidung gab (vor einen dreiviertel Jahr erst), ist das alles eben noch nicht 100% sicher.

Wer keine Adressen speichert macht auf jeden Fall nichts falsch und erspart sich im Zweifel auch eine Menge Àrger, IMHO.

Andere machen es auch so, siehe:

Beim Besuch unseres Online-Angebots speichern wir fĂŒr die Dauer von vier (4) Arbeitstagen den Domain-Namen (*2) oder die IP-Adresse (*3) des anfragenden Rechners, die Dateianfrage des Clients (*4) (Dateiname und URL), den http-Antwort-Code, die Internetseite, von der Sie uns besuchen, sowie das Datum und die Dauer Ihres Besuches. Die Speicherung erfolgt zur Ermittlung von Störungen oder Missbrauch unseres Online-Angebots und unserer Telekommunikationsdienste/-anlagen, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen und/oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

4 Tage fĂŒr die Ermittlung von Störungen o.Ă€. und dann wird die IP-Adresse gelöscht. Ich finde das ist ein guter Kompromiss.

Als Unternehmen der ProSiebenSat.1-Gruppe ist das ja keine kleine Klitsche, die sich keinen Rechtsbeistand leisten oder einfach mal so was tun ;)

Geschrieben (bearbeitet)
Wenn jemand rechtswidrige BeitrĂ€ge postet, dann macht der Betreiber des Forums sich noch lange nicht deswegen haftbar. Erst wenn er davon weiß und nichts dagegen tut (den Beitrag löscht, Ă€ndert was auch immer), dann kann er dafĂŒr haftbar gemacht werden. Dabei ist es vollkommen egal ob er eine IP-Adresse geloggt hat oder nicht. Sollte er nichts gegen die rechtswidrigen BeitrĂ€ge tun, dann macht er sich strafbar, egal ob da eine IP-Adresse geloggt ist oder nicht. Entfernt er sie nach Kenntnissnahme, dann macht er sich nicht strafbar.
Sag mal, liest du eigentlich wirklich, was ich geschrieben habe, bevor du los schreibst? Anscheinend nicht.

Ich habe NIRGENDWO behauptet, dass der Forumbetreiber dafĂŒr haftbar ist, wenn ein User rechtwiedrige BeitrĂ€ge im Forum schreibt, sondern dass die VerfĂŒgbarkeit der IP-Adresse dem Forumbetreiber die Möglichkeit gibt, das bei der Polizei zu melden. Sonst wĂ€re ja z.B. nicht nachvollziehbar, wer einen Beitrag verfasst hat, bzw er könnte nicht so ohne weiteres zurĂŒckverfolgt werden.

Klar muss er den Beitrag danach entfernen/editieren - aber erst nachdem er dokumentiert wurde von Polizei o.Ă€. .

Und du kannst in den Nutzungsbedingungen stehen haben was du willst, wenn die Bedingungen gegen ein Gesetz verstoßen (§ 15 TMG, nach ansicht des Berliner Amtsgerichts) dann sind sie nichtig. Ich kann ja auch keinen Vertrag mit dir schließen, der dir erlaubt mich umzubringen und du gehst dann straffrei aus.[...]
Ein freiwilliger Verzicht auf einen bestimmten Teil der PrivatsphĂ€re bzw die Erlaubnis, die IP-Adresse abzuspeichern, verstösst gegen KEIN EINZIGES deutsches Gesetz. Ganz im Gegensatz zu deinem "supertollen" Beispiel. Sterbehilfe ist in Deutschland gegen das Gesetz und somit wĂŒrde ich dagegen verstossen, wenn ich sie ausfĂŒhren wĂŒrde.

Du kannst aber jederzeit jemandem erlauben, bestimmte Daten zu nutzen.

Wenn in den AGBs oder Nutzungsbedingungen (nicht verschleiert, sondern offensichtlich) drin steht, dass man etwas, was nicht gegen ein bestehendes Gesetz verstösst, mit seiner EinverstÀndniserklÀrung (also dem auf "ja ich stimme den AGBs zu" klicken) zustimmt, dann ist das rechtskrÀftig.

Dies ist auch in §13 genau diesem Telemediengesetzes festgelegt.

Bearbeitet von Crash2001
Geschrieben
[...]

4 Tage fĂŒr die Ermittlung von Störungen o.Ă€. und dann wird die IP-Adresse gelöscht. Ich finde das ist ein guter Kompromiss.

Als Unternehmen der ProSiebenSat.1-Gruppe ist das ja keine kleine Klitsche, die sich keinen Rechtsbeistand leisten oder einfach mal so was tun ;)

Und direkt dahinter steht folgendes

Eine Auswertung Ihrer Nutzungsdaten zur Erstellung personenbezogener Nutzungsprofile findet nicht statt, sofern Sie einer solchen Nutzung nicht ausdrĂŒcklich zugestimmt haben. Im Falle von Störungen oder eines Missbrauchs behalten wir uns eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vor. Eine darĂŒber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Nutzungsdaten an Dritte erfolgt nicht.[...]
Wenn du schon was zitierst, dann lass doch nicht einfach ebenfalls relevante Teile weg, die dir vielleicht nicht in den Kram passen.
Geschrieben
Und direkt dahinter steht folgendes

Wenn du schon was zitierst, dann lass doch nicht einfach ebenfalls relevante Teile weg, die dir vielleicht nicht in den Kram passen.

Da steht nicht, dass die IP-Adressen dennoch gespeichert werden. Solche EinverstÀndniserklÀrungen findest du bei jedem Gewinnspiel etc. Es geht um deine pers. Daten wenn du dich da anmeldest etc.

Geschrieben

Ein freiwilliger Verzicht auf einen bestimmten Teil der PrivatsphÀre bzw die Erlaubnis, die IP-Adresse abzuspeichern, verstösst gegen KEIN EINZIGES deutsches Gesetz.

Bis auf §15 TMG, Absatz 1 und Absatz 3.

Er darf diese Daten speichern, wenn er ein Pseudonym benutzt, wodurch der Nutzer also nicht eindeutig zu ermitteln ist. Wie ich woanders schonmal geschrieben habe, wĂŒrde IMHO ein Hash der IP-Adresse dafĂŒr wohl ausreichend sein.

Und zu dem vorhergehenden: Du gehst damit also davon aus, dass der Anbieter als Hilfssheriff arbeiten soll und seinen Dienst stĂ€ndig ĂŒberwachen sollte und alles anzeigen was er meint wĂ€re strafbar. Davon gehe ich nunmal nicht aus. Dinge die beanstandet werden sollte er löschen, ohne selbst alles zu prĂŒfen auf Strafbarkeit (was er wohl auch gar nicht immer leisten kann).

Auch wenn es nur ganz offensichtliche Dinge sind die er zur Anzeige bringen soll steht da schon einiges mehr dahinter als nur mal schnell die Daten der Polizei zu ĂŒbergeben.

Ok, ich geb zu ich hatte dich da falsch verstanden (das ist jetzt nicht böse oder so gemeint).

Ich bin aber immernoch der Meinung, dass ohne Daten weniger Probleme da sind. Falls ein Benutzer z.B. stĂ€ndig sowas macht, dann kann man das kurzzeitig immernoch tun. In den USA wird dieses Verfahren (bezogen auf Telekom.daten) von den Ermittlungsbehörden als QuickFreeze-Verfahren bezeichnet. Alles andere ist ja wieder der berĂŒhmte Generalverdacht. Alle sind erstmal solange potentiell schuldig, bis das Gegenteil erwisen ist (nĂ€mlich das halt nichts passiert ist was man zur Anzeige bringen kann).

Das Problem ist dabei halt auch oft, dass man gar keine Möglichkeit hat das auszuschließen, wenn man nicht selber der Serveradmin ist o.Ă€.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich wĂŒrde mal eher behaupten, da ist die IP-Adresse mit einbezogen, da vorher noch explizit von ihr gesprochen wird

[...]den Domain-Namen (*2) oder die IP-Adresse (*3) des anfragenden Rechners, die Dateianfrage des Clients (*4) (Dateiname und URL), den http-Antwort-Code, die Internetseite, von der Sie uns besuchen, sowie das Datum und die Dauer Ihres Besuches. Die Speicherung erfolgt zur Ermittlung von Störungen oder Missbrauch unseres Online-Angebots und unserer Telekommunikationsdienste/-anlagen, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen und/oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

Eine Auswertung Ihrer Nutzungsdaten zur Erstellung personenbezogener Nutzungsprofile findet nicht statt, sofern Sie einer solchen Nutzung nicht ausdrĂŒcklich zugestimmt haben. Im Falle von Störungen oder eines Missbrauchs behalten wir uns eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vor. Eine darĂŒber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Nutzungsdaten an Dritte erfolgt nicht.[...]

Ist aber auch egal, da es ja nicht um die Seite ging...

Und ja, man findet diese EinverstĂ€ndniserklĂ€rungen / AGBs bei den meisten Gewinnspielen. Nicht ohne Grund... Was meinst du denn, wieso ĂŒberhaupt Gewinnspiele gemacht werden? LĂ€ngst nicht nur zur Werbung, sondern genauso auch, um legal an neue Kundendaten zu kommen.

[edit]

[...]Du gehst damit also davon aus, dass der Anbieter als Hilfssheriff arbeiten soll und seinen Dienst stĂ€ndig ĂŒberwachen sollte und alles anzeigen was er meint wĂ€re strafbar. Davon gehe ich nunmal nicht aus. Dinge die beanstandet werden sollte er löschen, ohne selbst alles zu prĂŒfen auf Strafbarkeit (was er wohl auch gar nicht immer leisten kann).

Auch wenn es nur ganz offensichtliche Dinge sind die er zur Anzeige bringen soll steht da schon einiges mehr dahinter als nur mal schnell die Daten der Polizei zu ĂŒbergeben.[...]

Nein ich gehe nicht davon aus, dass er sich als Hilfssherrif betĂ€tigt, sondern wichtige Sachen meldet. Und du glaubst gar nicht wie schnell bei den von mir angesprochenen Sachen die IP-Adresse einem Anschluss und somit meist auch direkt einer Person bzw einem Haushalt zugeordnet werden kann. Bei Gefahr im Verzug braucht die Polizei nichtmals eine richterliche VerfĂŒgung, damit der ISP die Daten rausrĂŒckt. Zumindest weiss ich, dass das die grossen ISPs in solch einem Fall sehr kooperativ sind und die Daten herausrĂŒcken. Zu den kleinen kann ich nichts sagen.

[/edit]

Bearbeitet von Crash2001
Gast
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