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Frage wegen Urlaubsanspruch bei firmenwechsel


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Hi,

ich wechsel zum 01.12 das unternehmen.

bei jetziger firma habe ich 30 tage urlaub. 26 sind schon genommen und 4 habe ich noch offen.

bei der neuen firma habe ich 24 tag anspruch.

was heist das nun.

kann ich unbesorgt die 4 tage der jetzigen firma aufbrauchen.

oder wird anteilsmäßig angepasst. bei der alten firma habe ich dann 11 von 12 monaten anspruch und bei der neuen dann 1 von 12 monaten anteilsmäßig anspruch?

Bearbeitet von fresh2
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so ganz stimmt das angeblich nicht...

wenn man nach dem 30.06. wechselt hat man Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub in der alten Firma. In der neuen Firma hast du dann für Dezember 1/12 Urlaubsanspruch den du dann aber afaik nicht nehmen dürftest wenn du deinen alten Jahresurlaub komplett aufbrauchst. Zumindest müsstest du dann in der neuen Firma Bescheid sagen.

Ich hoffe ich hab das jetzt korrekt wiedergegeben. So ungefähr hat´s mir auf jeden Fall ne Verwandte erklärt (nachdem ich in ner ähnlichen Situation war) die mit sowas wegen Steuerrecht öfter mal zu tun hat.

Gesetzestext hab ich spontan nicht zur Hand, ich mach mich aber nochmal schlau.

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Also wäre es dann am besten nicht die letzten beiden tage urlaub aufzubrauchen die ich noch habe. so das ich im dezemeber bei der neuen dann noch 2 hätte!

verstehe ich das so richtig KaelteContainer!

hmm... ich weiss nicht ob da der Wechsel von 30 auf 24 Urlaubstagen eine Rolle spielt. Dir stehen nach §5 1/12 des Urlaubs in der neuen Firma zu. (Das wären dann 2 Tage)

da du am Anfang des Jahres als du deinen Urlaub einreichen musstest vermutlich noch nicht gekündigt hast standen dir in der alten Firma 30 Tage Urlaub zu. Wenn von vornerein bekannt ist, dass dein Arbeitsverältnis am 30.11. endet stehen dir aber nur 11/12 deines Urlaubs zu.

Und du musst nach §6 deine neue Firma informieren. Wenn du jetzt deine 30 Tage schon komplett genommen hättest würden die dir in der neuen Firma eigentlich nicht mehr zustehen. Guenny0815 hätte seine Firma eigentlich auch informieren müssen oder die Firma hätte fragen müssen wieviel Urlaub schon genommen wurde... kann man ja mal vergessen... ;) würd ich aber hier nicht öffentlich als Ratschlag geben... :floet:

Nachtrag:

das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung! ;)

Bearbeitet von geloescht_KaelteContainer
s.o.
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Öhm ich muss zugeben ich kenn die genaue Rechtslage nicht aber was hab ich als neue Firma mit seinem alten Arbeitsgeber zutuen. Wenn ich einen Mitarbeiter zum 1.12 einstelle und 24 Tage Urlaub im Vertrag stehen dann kann er für einen Monat 2 Tage bei mir beanspruchen . Alles was davor war liegt nicht in meiner Kontrolle.

Solltest nur schauen inwieweit die Probezeit dir eventuell Urlaub untersagt.

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auch auf die Gefahr hin mehr zu verwirren als aufzuklären:

wenn ich bei Arbeitgeber 1 am Anfang des Jahres meine 30 Tage Urlaub einreiche und die auch nehme ist das laut §5 BUrlG rechtens. Allerdings muss ich dann Arbeitgeber 2 darauf hinweisen, dass ich meinen Jahresurlaub schon genommen hab da ich sonst mehr Urlaub in Anspruch nehme als mir zusteht.

§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen

(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

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dann liege ich doch richtig. Ich hatte bei Firma a 30 tage urlaub, mit den 2 die ich noch im november nehmen werde habe ich dann auch nur 28 tage Urlaub genommen (26 halt bis jetzt + die 2 im november).

Also stehen mir ja dann noch 2 tage zu.

Sprich Firma b muss mir die 2 tage genehmigen für den dezember (bzw. hätte ich ja eh 2 Tage anspruch anteilsmäßig bei firma b(obwohl ich da laut vertrag 24 tage im jahr habe))

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