Veröffentlicht 26. November 200816 j Hallo, ich bin gerade im 1 Ausbildungsjahr, nun möchte ich über Weihnachten und Silvester Urlaub nehmen. Welche Weihnachtstage sind Feiertage, da muss ich ja kein Urlaub nehmen oder die kann ich mir dann sparen oder??
26. November 200816 j Der 25.12 und 26.12. sind gesetzliche Feiertage. Heiligabend und Silvester werden u.U. als halbe Feiertage gewertet.
27. November 200816 j Weihnachten und Silvester werden aber überall anders gehandled. Manche müssen nen halben tag nehmen, bei manchen ist der AG nett und ruft die Betriebsruhe aus....Einfach mal Ausbilder fragen ^^
27. November 200816 j Hi, @ganymed Bei Feiertagen darf der Arbeitgeber keinen Urlaub abziehen. Aber 24.12 und 01.01 sind keine Feiertage :floet: ciao, vic
27. November 200816 j und 01.01 sind keine Feiertage :floet: du meinst den 31.12. oder? oder hab ich die ironie in dem satz einfach nich entdecken können?
27. November 200816 j Hi, du meinst den 31.12. oder? du hast natürlich Recht - war ein Verschreiber ... ciao, vic
27. November 200816 j Hi, @ganymed Bei Feiertagen darf der Arbeitgeber keinen Urlaub abziehen. Aber 24.12 und 01.01 sind keine Feiertage :floet: ciao, vic Entweder ich nehm Urlaub an den Tagen oder ich muss es nacharbeiten. Da ich ersteres nicht einsehe, nehm ich das nach- bzw. vorarbeiten. Früher waren es mal halbe Tage. Mittlerweile ganze. Ist bei Karneval nicht anders. Obwohl ich mit dem Müll rein gar nichts zu tun hab, und ich an Weiberfastnacht um 11:11 gehen MUSS, darf ich Urlaub nehmen oder nacharbeiten. Reg' ich mich jedes Jahr aufs neue drüber auf.
27. November 200816 j Also ich dachte bisher das wär überall so das Heilig Abend und Silvester nur ein halber Tag ist oO An Karnevall gibts bei uns auch einen Tag Sonderurlaub sofern man in der Zeit an keinem anderen Tag Urlaub nimmt... ...außerdem noch nen Tag Sonderurlaub wenn man Umzieht....ich glaub das wars aber
27. November 200816 j Heiligabend und Silvester sind Werktage, an denen sehr oft nur die halbe Arbeitszeit gearbeitet wird. Wer an diesen beiden Tagen Urlaub nimmt, muss nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jeweils einen Urlaubstag nehmen. Denn es gibt nach dem BUrlG keine halben Urlaubstage. Wenn es in einigen Firmen trotzdem halbe Urlaubstage sind oder an den beiden Tagen frei ist, dann ist es ein Entgegenkommen des Arbeitgebers und durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Bearbeitet 27. November 200816 j von hades
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