Veröffentlicht 17. Dezember 200816 j Moin moin, folgendes Szenario: Ich bin in meiner Firma leidlich unzufrieden. Habe am Freitag ein zweites Vorstellungsgespräch bei einer Firma (die Chance, das die mich nehmen liegt bei 95%). Nehmen wir also an, dass ich Anfang nächster Woche den Vertrag bekomme (wovon ich ausgehe). Aber ebenso ist ab Anfang nächster Woche bis zum neuen Jahr Betriebsferien. Wenn ich also in dieser Zeit eine Kündigung zustelle, die dann natürlich keiner annehmen kann, ist diese trotzdem wirksam?
17. Dezember 200816 j So weit wie ich weis, gilt eine Kündigung als zugestellt, so bald die bei deinem AG im briefkasten liegt. Mein tipp wäre deshalb nicht selbst vorbei bringen, sondern per einfurfeinschreiben durch die post zustellen lassen. Damit kannst du genau verfolgen wann die eingegangen ist.
17. Dezember 200816 j richtig: Kündigung: Formale Bestimmungen letzter Satz: Dazu Wimmer: "Der Arbeitgeber wird daher in den meisten Fällen einen Boten oder ein Einwurfeinschreiben verwenden. Denn das gilt schon mit dem Einwurf in den Briefkasten als zugegangen."
17. Dezember 200816 j Wenn dann aber eins mit Rückschein. Sonst bekommt man keine Bestätigung zurück, dass es ausgeliefert wurde.
17. Dezember 200816 j Blödsinn. Auf Nachfrage kriegt man beim Einwurfeinschreiben den genauen Ablauf. Dafür braucht es keinen Rückschein. Der kostet nämlich gleich mal 2 Euro mehr und bringt nicht mehr und nicht weniger... (Die Aussage stammt von meinem Rechtsanwalt und der sollte es wohl wissen)
17. Dezember 200816 j Selber Blödsinn. Die Bestätigung bekommt man nicht, sondern muss man sich aktiv bei der Post holen bzw dort bestätigen lassen. Auf Nachfrage (aktiv) != per Post automatisch geliefert bekommen. (passiv) Das ist mir die 2 EUR wert, dass ich nicht nochmal zur Post latschen muss, um mir das bestätigen zu lassen, dass der Brief angekommen ist, sondern ich automatisch die Postkarte vom Einschreiben mit Rückschein als Bestätigung des Empfangs bekomme. Das ist auf jeden Fall einfacher, als nach z.B. 6 Monaten, falls irgendwas mal vor Gericht geht, darauf zu hoffen, dass die Post die Einwurfbestätigungen so lange archiviert hat. Sollten sie es nämlich nicht mehr archiviert haben, so wird es schwer, nachzuweisen, dass der Brief auch wirklich eingeworfen wurde. Aus dem Grund hefte ich Übertragungsberichte oder Rückscheine von Einschreiben in meinen Papieren an Kündigungen oder sonstigen wichtigen Briefverkehr an. Bearbeitet 17. Dezember 200816 j von Crash2001
17. Dezember 200816 j Kannst du doch machen, aber es ist kein Muss und bietet nur den Vorteil für Faule. Für Mancheinen sind 2 Euro gutes Geld. Und die Post muss die Dokumente weitaus länger archivieren als 6 Monate.
17. Dezember 200816 j [...]Für Mancheinen sind 2 Euro gutes Geld. Und die Post muss die Dokumente weitaus länger archivieren als 6 Monate.Das kannst du doch bestimmt auch belegen, oder? Ich habe bei meiner kurzen Recherche jedenfalls nichts dazu gefunden.
17. Dezember 200816 j Untitled Laut dem PDF kann man den Status der Zustellung des Einwurfeinschreibens online abfragen. Demzufolge fällt der Weg zur Post weg nach dem Versenden. Zur Lagerfrist hab ich bisher auch noch nichts herausgefunden...
17. Dezember 200816 j Selber Blödsinn. Ist schon Blödsinn - wenn auch aus einem anderen Grund, denn ein Einschreiben mit Rückschein an eine Firma zu schicken, die, wie schon erwähnt, Betriebsferien hat, ist die sicherste Möglichkeit dafür zu sorgen, dass der Brief zurück an den Absender geht. Mission erfüllt. :upps Dim
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